Geschrieben: 18 Jan 2012 19:41
Amaray Freak
Blu-ray Profi
Aktivität:
Forenposts: 2.319
Clubposts: 79
seit 25.10.2009
LG
LG BP420
Blu-ray Filme:
PS 4 Spiele:
Steelbooks:
11
Bedankte sich 83 mal.
Erhielt 150 Danke für 121 Beiträge
ok danke für eure antworten, jetzt weis ich besser bescheid.
Geschrieben: 18 Jan 2012 19:51
Zitat:
Zitat von agentsands
Liste B, wenn dir das was sagt.= beschlagnahmte.
Nicht unbedingt.
Wenn ein Film in Liste B ist, muß er noch nicht beschlagnahmt
sein.
Umgekehrt ist jeder beschlagnahmte Film in Liste B.
@wolverine09
Zur Frage: Solange ein Film nicht beschlagnahmt wird (es gibt in DE
momentan ca. 127 Filme) wirste vermutlich keine Probleme
haben.
Und falls du innerhalb der EU (also auch UK) bestellst, wirds da
auch kein Problem vom Zoll geben, solange man nicht äußerlich
sieht, was für ein Film drin ist.
Die Moral auf dieser Welt zählt zu jenen Gaben,
die sehr viele Menschen nicht oder doppelt haben.
Geschrieben: 18 Jan 2012 22:46
Chefredakteur Filmdatenbank Importe
Blu-ray Guru
Aktivität:
Unwichtig. Ist er in B, darf der Richter/Zoll im Einzelfall
entscheiden. Das wollte wolverine09 wissen.
agentsands
Forenmod Serienthread -
Kinothread - DB Import
Geschrieben: 18 Jan 2012 23:16
Movieprops Collector
Blu-ray Papst
Aktivität:
Aus England z.b. kommt da schon mal gar
kein Zoll drauf, egal wie hoch der Betrag ist und da schaut auch
niemand vom Zoll rein.
England gehört auch ohne €uro als Währung immer noch zur
Europäischen Handelszone. ;)
Ausnahme wäre wenn der Shop von einer der Jersey Inseln versendet,
dann besteht definitiv Zollgefahr und bei entsprechenden Titeln
auch Beschlagnahmung/Ärger.
So Long, and Thanks For All the
Fish.
Michael
Geschrieben: 18 Jan 2012 23:17
Zitat:
Zitat von agentsands
Unwichtig. Ist er in B, darf der Richter/Zoll im Einzelfall
entscheiden. Das wollte wolverine09 wissen.
Ich dachte, dass nur nach entgültigem
Richterspruch (sprich Beschlagnahmung) der Film eingezogen werden
kann. :eek: Wenn dem nicht so ist, habe ich mich geirrt, sorry.
:o
Sind die von der BPjM reingesetzten Filme in Liste B nicht nur
"Vorschläge für die Staatsanwaltschaft", um zu überprüfen, ob man
dann ein Verfahren zur Beschlagnahmung einleilten sollte?
Wird er nach Gerichtsbeschluss beschlagnahmt, bleibt er in Liste B,
wenn nicht, wandert er wieder in Liste A.
Und solange sich die Staatsanwaltschaft bzw. ein Gericht nicht
darum kümmert, bleibt er in Liste B, ohne eben dadurch
beschlagnahmt zu sein.
Die Moral auf dieser Welt zählt zu jenen Gaben,
die sehr viele Menschen nicht oder doppelt haben.
Geschrieben: 18 Jan 2012 23:29
gelöscht
Zitat:
Zitat von Gonzo71
Ausnahme wäre wenn der Shop von einer der Jersey Inseln versendet,
dann besteht definitiv Zollgefahr und bei entsprechenden Titeln
auch Beschlagnahmung/Ärger.
Davon würde ich abraten. Einmal was von play.com bestellt und der
Zoll hat Geld bekommen :rolleyes: Ein Kollege hatte Glück, dass er
der Zoll bei dem selben Artikel nix wollte. Für mich sind Shops von
den Jersey Inseln ab sofort tabu.
Geschrieben: 18 Jan 2012 23:51
Serientäter
Blu-ray Fan
Aktivität:
Forenposts: 559
Clubposts: 11
seit 18.09.2011
zuletzt kommentiert:
Die Söhne der grossen
Bärin
Bedankte sich 35 mal.
Erhielt 44 Danke für 27 Beiträge
Geschrieben: 19 Jan 2012 00:01
Nö, Vampire hat Recht: indizierte Filme
dürfen nicht öffentlich beworben werden.
FSK 18 Filme sind nicht indiziert, im Gegenteil, ein Film, der
heute von der FSK einen FSK18-Siegel erhält, kann nicht indiziert
werden.
Die Moral auf dieser Welt zählt zu jenen Gaben,
die sehr viele Menschen nicht oder doppelt haben.
Geschrieben: 19 Jan 2012 00:52
Movieprops Collector
Blu-ray Papst
Aktivität:
Wenn eine Person, Gruppe oder z.b. ein
Amt einen Antrag auf Neuprüfung beantragt kann auch ein FSK 18/KJ
Film noch nachträglich Indiziert werden.
Genau so andersherum, siehe Predator der auf 16 oder Rambo 2 + 3
die nach Neuprüfung auf FSK 18 heruntergestuft wurden und vom Index
genommen wurden.
Rambo 2 z.b. hat eine besonders bewegte Prüfungsvergangenheit, im
Kino Uncut ab 16, nach Protesten und Antrag auf Neuprüfung FSK 18
dann Indiziert und 25 Jahre nach der Indizierung wieder FSK
18.
So Long, and Thanks For All the
Fish.
Michael
Geschrieben: 19 Jan 2012 09:17
Das geht nur mit früheren Medien, die den FSK
Siegel erhalten haben. Das Gesetz wurde inzwischen geändert, Filme
die ab einem bestimmten Zeitpunkt einen FSK 18 Siegel erhalten
haben, können nicht mehr nachträglich indiziert werden.
Das ist auch der Grund, weshalb die FSK
inzwischen sehr genau drauf schaut, ob sie den FSK 18 Siegel
vergeben.
Im umgekehrten Falle, dass indizierte Medien wieder rückgängig
gemacht werden, stimme ich dir zu.
Die Moral auf dieser Welt zählt zu jenen Gaben,
die sehr viele Menschen nicht oder doppelt haben.