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[frage] indizierte filme

Gestartet: 18 Jan 2012 19:18 - 21 Antworten

Geschrieben: 18 Jan 2012 19:41

wolverine09

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ok danke für eure antworten, jetzt weis ich besser bescheid.
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Geschrieben: 18 Jan 2012 19:51

edelblu

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Zitat:
Zitat von agentsands
Liste B, wenn dir das was sagt.= beschlagnahmte.
Nicht unbedingt.
Wenn ein Film in Liste B ist, muß er noch nicht beschlagnahmt sein.
Umgekehrt ist jeder beschlagnahmte Film in Liste B.

@wolverine09
Zur Frage: Solange ein Film nicht beschlagnahmt wird (es gibt in DE momentan ca. 127 Filme) wirste vermutlich keine Probleme haben.
Und falls du innerhalb der EU (also auch UK) bestellst, wirds da auch kein Problem vom Zoll geben, solange man nicht äußerlich sieht, was für ein Film drin ist.

Die Moral auf dieser Welt zählt zu jenen Gaben,
die sehr viele Menschen nicht oder doppelt haben.

Geschrieben: 18 Jan 2012 22:46

agentsands

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Unwichtig. Ist er in B, darf der Richter/Zoll im Einzelfall entscheiden. Das wollte wolverine09 wissen.
agentsands
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Geschrieben: 18 Jan 2012 23:16

Gonzo71

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Aus England z.b. kommt da schon mal gar kein Zoll drauf, egal wie hoch der Betrag ist und da schaut auch niemand vom Zoll rein.
England gehört auch ohne €uro als Währung immer noch zur Europäischen Handelszone. ;)

Ausnahme wäre wenn der Shop von einer der Jersey Inseln versendet, dann besteht definitiv Zollgefahr und bei entsprechenden Titeln auch Beschlagnahmung/Ärger.
So Long, and Thanks For All the Fish.
Michael
 
 
Geschrieben: 18 Jan 2012 23:17

edelblu

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Zitat:
Zitat von agentsands
Unwichtig. Ist er in B, darf der Richter/Zoll im Einzelfall entscheiden. Das wollte wolverine09 wissen.
Ich dachte, dass nur nach entgültigem Richterspruch (sprich Beschlagnahmung) der Film eingezogen werden kann. :eek: Wenn dem nicht so ist, habe ich mich geirrt, sorry. :o

Sind die von der BPjM reingesetzten Filme in Liste B nicht nur "Vorschläge für die Staatsanwaltschaft", um zu überprüfen, ob man dann ein Verfahren zur Beschlagnahmung einleilten sollte?
Wird er nach Gerichtsbeschluss beschlagnahmt, bleibt er in Liste B, wenn nicht, wandert er wieder in Liste A.

Und solange sich die Staatsanwaltschaft bzw. ein Gericht nicht darum kümmert, bleibt er in Liste B, ohne eben dadurch beschlagnahmt zu sein.

Die Moral auf dieser Welt zählt zu jenen Gaben,
die sehr viele Menschen nicht oder doppelt haben.

Geschrieben: 18 Jan 2012 23:29

gelöscht

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Zitat:
Zitat von Gonzo71

Ausnahme wäre wenn der Shop von einer der Jersey Inseln versendet, dann besteht definitiv Zollgefahr und bei entsprechenden Titeln auch Beschlagnahmung/Ärger.

Davon würde ich abraten. Einmal was von play.com bestellt und der Zoll hat Geld bekommen :rolleyes: Ein Kollege hatte Glück, dass er der Zoll bei dem selben Artikel nix wollte. Für mich sind Shops von den Jersey Inseln ab sofort tabu.
Geschrieben: 18 Jan 2012 23:51

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[quote=>Vampire
Geschrieben: 19 Jan 2012 00:01

edelblu

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Nö, Vampire hat Recht: indizierte Filme dürfen nicht öffentlich beworben werden.
FSK 18 Filme sind nicht indiziert, im Gegenteil, ein Film, der heute von der FSK einen FSK18-Siegel erhält, kann nicht indiziert werden.

Die Moral auf dieser Welt zählt zu jenen Gaben,
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Geschrieben: 19 Jan 2012 00:52

Gonzo71

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Wenn eine Person, Gruppe oder z.b. ein Amt einen Antrag auf Neuprüfung beantragt kann auch ein FSK 18/KJ Film noch nachträglich Indiziert werden.

Genau so andersherum, siehe Predator der auf 16 oder Rambo 2 + 3 die nach Neuprüfung auf FSK 18 heruntergestuft wurden und vom Index genommen wurden.

Rambo 2 z.b. hat eine besonders bewegte Prüfungsvergangenheit, im Kino Uncut ab 16, nach Protesten und Antrag auf Neuprüfung FSK 18 dann Indiziert und 25 Jahre nach der Indizierung wieder FSK 18.
So Long, and Thanks For All the Fish.
Michael
 
 
Geschrieben: 19 Jan 2012 09:17

edelblu

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Das geht nur mit früheren Medien, die den FSK Siegel erhalten haben. Das Gesetz wurde inzwischen geändert, Filme die ab einem bestimmten Zeitpunkt einen FSK 18 Siegel erhalten haben, können nicht mehr nachträglich indiziert werden.
Zitat:
Ebenfalls nicht mehr indiziert werden inzwischen Filme und Computerspiele, die eine Alterskennzeichnung der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) oder der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) tragen.
Quelle: wikipedia
Zitat:
Filme, die eine „FSK-ab-18“-Kennzeichnung haben, können von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien nicht mehr indiziert werden (im Gegensatz zur alten Freigabe „Nicht freigegeben unter 18 Jahren“, bei der es möglich ist)
Quelle: wikipedia
Das ist auch der Grund, weshalb die FSK inzwischen sehr genau drauf schaut, ob sie den FSK 18 Siegel vergeben.
Im umgekehrten Falle, dass indizierte Medien wieder rückgängig gemacht werden, stimme ich dir zu.

Die Moral auf dieser Welt zählt zu jenen Gaben,
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