Gerde mal getestet, obwohl man auch mir innerhalb 48 Stunden eine
"Besserung" versprochen hat; geht natürlich nicht ! Weiter
warten.
Nochmals zu diversen Theorien des Superjuristen, der irgendwo auf
den letzten paar Seiten gemeint hat, alle anderen seien hier
blöde:
Selbstverständlich verbietet es aktuelles EU-Recht, einem
Unternehmen wie amazon zu entscheiden, welche Märkte es beliefern
möchte und welche NICHT !
Zum freien Warenverkehr:
Der Grundsatz des freien
Warenverkehrs bildet einen der Eckpfeiler des Binnenmarkts. Der
Grundsatz bedeutet, dass alle nationalen Beschränkungen des
Warenverkehrs innerhalb der EU zu beseitigen sind.
Viele Handelshemmnisse wurden im
Rahmen der gemeinschaftlichen Harmonisierung beseitigt, so zum
Beispiel für ...... u.a. auch DVDs
Soweit keine gemeinschaftliche
Harmonisierung besteht, verbieten die Bestimmungen der Artikel 28 bis 30 des
EG-Vertrages, die unmittelbar wirksam sind und von nationalen
Gerichten angewendet werden können, den Mitgliedstaaten,
innergemeinschaftliche Beschränkungen – außer in Sonderfällen –
aufrechtzuerhalten bzw. aufzuerlegen.
Falls da mal was nicht
klappt:
Wenn Sie der Ansicht sind, dass eine
Rechts- oder Verwaltungsvorschrift eines Mitgliedstaates oder auch
eine Verwaltungspraxis einer innerstaatlichen Behörde gegen Artikel
28 bis 30 EG-Vertrag verstoßen, können Sie auf folgenden Wegen eine
Beschwerde einreichen, in der Sie Ihr Problem möglichst genau
schildern sollten:
Diskriminierende Maßnahmen, die in diesem
Fall nur auf Ausfuhren anwendbar sind, gelten in
aller Regel als ein Verstoß
gegen den Artikel 29.
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Die Seite der europäischen Kommission hilft
weiter !
Ich habe bewusst Paragraphenreiterei vermieden, dass Beispiel der
PKW "Verkaufsverbote" passt aber perfekt.
U.a. VW hatte Ihren angrenzenden, ausländischen Vertragshändlern
durch massiven Druck versucht zu verbieten, Fahrzeuge an deutsche
Endverbraucher zu veräussern.
Ausser entsprechenden Unterschieden bei Besteuerungsgrundlagen
(Mehrwertsteuersätze unterschiedlich, Luxussteuern etc.) bieten die
Hersteller in den einzelnen Bestimmungsländern GRUNDSÄTZLICH ihre
Waren für den Preis an, den der dortige Markt hergibt.
Man versucht dieses bestmöglich durch (leicht) geänderte
Ausstattungen, Bezeichnungen etc. zu kaschieren.
Nachdem diese Praxis
MEHRFACH nachgewiesen wurde,
hat die EU verschiedenen Strafen gegen u.a. VW erlassen und nach
weiteren Zuwiderhandlungen eine dreistellige Millionenstrafe
verhängt.
Den einzigen Grund ein Land NICHT zu beliefern, kann mit
geltendem Landesrecht begründet werden, was im amazon Fall NICHT
vorliegt.
Dieses wissen auch die Justitare von amazon natürlich auswendig,
weshalb es sehr spannend sein würde, eine Begründung zu prüfen,
warum zwar Italien, Österreich etc. aber NICHT Deutschland
beliefert werden sollten.
Falls dieses Problem nicht kurzfristig behoben werden kann oder
tatsächlich eine offizielle Blockadehaltung weiterhin besteht (man
hat bisher in JEDER Antwortmail vermieden, auch nur Ansatzweise
darauf einzugehen) werden mit Sicherheit auch andere Kollegen
einigen Mandantenzulauf bekommen, die gegen diesen Versuch zur
Umgehung des EU-Handelsrechtes klagen werden.
Gruß
AL
Wieder
ein hübscher Kerl - dank Marantz !