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[UK] Amazon schickt viele diverse Spiele/Hardware/BR’s nicht mehr nach Deutschland!

Gestartet: 07 Feb 2009 22:55 - 619 Antworten

Geschrieben: 10 Feb 2009 20:01

Alibaba

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Richtig ,wers nachlesen möchte

20.09.06

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http://forum.cinefacts.de/4286276-post89.html

tread
http://forum.cinefacts.de/152913-amazon-co-uk-fragen-quengelthread-27.html

Zitat:
Schon lustig, die Diskussion damals war ja wirklich haargenau dieselbe (inklusive "Preorders werden aber verschickt").
Grüße
Alibaba
Geschrieben: 10 Feb 2009 20:02

vladib

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Ich habe eine verdammt große Kanne Tee(Grüner Tee)gekocht



"Alles, was ich habe auf dieser Welt, ist mein Wort und meine Eier, und die breche ich nicht; für niemanden, ist das klar?"
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Geschrieben: 10 Feb 2009 20:24

lauiman

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Gerde mal getestet, obwohl man auch mir innerhalb 48 Stunden eine "Besserung" versprochen hat; geht natürlich nicht ! Weiter warten.

Nochmals zu diversen Theorien des Superjuristen, der irgendwo auf den letzten paar Seiten gemeint hat, alle anderen seien hier blöde:

Selbstverständlich verbietet es aktuelles EU-Recht, einem Unternehmen wie amazon zu entscheiden, welche Märkte es beliefern möchte und welche NICHT !

Zum freien Warenverkehr:
Der Grundsatz des freien Warenverkehrs bildet einen der Eckpfeiler des Binnenmarkts. Der Grundsatz bedeutet, dass alle nationalen Beschränkungen des Warenverkehrs innerhalb der EU zu beseitigen sind.
Viele Handelshemmnisse wurden im Rahmen der gemeinschaftlichen Harmonisierung beseitigt, so zum Beispiel für ...... u.a. auch DVDs

Soweit keine gemeinschaftliche Harmonisierung besteht, verbieten die Bestimmungen der Artikel 28 bis 30 des EG-Vertrages, die unmittelbar wirksam sind und von nationalen Gerichten angewendet werden können, den Mitgliedstaaten, innergemeinschaftliche Beschränkungen – außer in Sonderfällen – aufrechtzuerhalten bzw. aufzuerlegen.

Falls da mal was nicht klappt:
Wenn Sie der Ansicht sind, dass eine Rechts- oder Verwaltungsvorschrift eines Mitgliedstaates oder auch eine Verwaltungspraxis einer innerstaatlichen Behörde gegen Artikel 28 bis 30 EG-Vertrag verstoßen, können Sie auf folgenden Wegen eine Beschwerde einreichen, in der Sie Ihr Problem möglichst genau schildern sollten:

Diskriminierende Maßnahmen, die in diesem Fall nur auf Ausfuhren anwendbar sind, gelten in aller Regel als ein Verstoß gegen den Artikel 29.

[/SIZE][/FONT]Die Seite der europäischen Kommission hilft weiter !

Ich habe bewusst Paragraphenreiterei vermieden, dass Beispiel der PKW "Verkaufsverbote" passt aber perfekt.
U.a. VW hatte Ihren angrenzenden, ausländischen Vertragshändlern durch massiven Druck versucht zu verbieten, Fahrzeuge an deutsche Endverbraucher zu veräussern.

Ausser entsprechenden Unterschieden bei Besteuerungsgrundlagen (Mehrwertsteuersätze unterschiedlich, Luxussteuern etc.) bieten die Hersteller in den einzelnen Bestimmungsländern GRUNDSÄTZLICH ihre Waren für den Preis an, den der dortige Markt hergibt.

Man versucht dieses bestmöglich durch (leicht) geänderte Ausstattungen, Bezeichnungen etc. zu kaschieren.

Nachdem diese Praxis MEHRFACH nachgewiesen wurde, hat die EU verschiedenen Strafen gegen u.a. VW erlassen und nach weiteren Zuwiderhandlungen eine dreistellige Millionenstrafe verhängt.

Den einzigen Grund ein Land NICHT zu beliefern, kann mit geltendem Landesrecht begründet werden, was im amazon Fall NICHT vorliegt.

Dieses wissen auch die Justitare von amazon natürlich auswendig, weshalb es sehr spannend sein würde, eine Begründung zu prüfen, warum zwar Italien, Österreich etc. aber NICHT Deutschland beliefert werden sollten.

Falls dieses Problem nicht kurzfristig behoben werden kann oder tatsächlich eine offizielle Blockadehaltung weiterhin besteht (man hat bisher in JEDER Antwortmail vermieden, auch nur Ansatzweise darauf einzugehen) werden mit Sicherheit auch andere Kollegen einigen Mandantenzulauf bekommen, die gegen diesen Versuch zur Umgehung des EU-Handelsrechtes klagen werden.

Gruß
AL
Marantz_SR7007_a7561_1.jpgWieder ein hübscher Kerl - dank Marantz !
Geschrieben: 10 Feb 2009 20:31

Quasar

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das ist ja schon fast wie bei Star Wars ^^

Erst ein Handelsembargo dann kommen die Klone Kriege muhahaha

ne mal im ernst geduld ist eine tugend ;)
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Geschrieben: 10 Feb 2009 20:34

Mr.BLU

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Mr.BLU Watchmen und knowing Steelbook heute angekommen

Das wäre ja mal was tausende einzelklagen mit dem selben Vorwurf :D
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Geschrieben: 10 Feb 2009 20:35

vladib

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Zitat:
Zitat von lauiman
Gerde mal getestet, obwohl man auch mir innerhalb 48 Stunden eine "Besserung" versprochen hat; geht natürlich nicht ! Weiter warten.

Nochmals zu diversen Theorien des Superjuristen, der irgendwo auf den letzten paar Seiten gemeint hat, alle anderen seien hier blöde:

Selbstverständlich verbietet es aktuelles EU-Recht, einem Unternehmen wie amazon zu entscheiden, welche Märkte es beliefern möchte und welche NICHT !

Zum freien Warenverkehr:
Der Grundsatz des freien Warenverkehrs bildet einen der Eckpfeiler des Binnenmarkts. Der Grundsatz bedeutet, dass alle nationalen Beschränkungen des Warenverkehrs innerhalb der EU zu beseitigen sind.
Viele Handelshemmnisse wurden im Rahmen der gemeinschaftlichen Harmonisierung beseitigt, so zum Beispiel für ...... u.a. auch DVDs

Soweit keine gemeinschaftliche Harmonisierung besteht, verbieten die Bestimmungen der Artikel 28 bis 30 des EG-Vertrages, die unmittelbar wirksam sind und von nationalen Gerichten angewendet werden können, den Mitgliedstaaten, innergemeinschaftliche Beschränkungen – außer in Sonderfällen – aufrechtzuerhalten bzw. aufzuerlegen.

Falls da mal was nicht klappt:
Wenn Sie der Ansicht sind, dass eine Rechts- oder Verwaltungsvorschrift eines Mitgliedstaates oder auch eine Verwaltungspraxis einer innerstaatlichen Behörde gegen Artikel 28 bis 30 EG-Vertrag verstoßen, können Sie auf folgenden Wegen eine Beschwerde einreichen, in der Sie Ihr Problem möglichst genau schildern sollten:

Diskriminierende Maßnahmen, die in diesem Fall nur auf Ausfuhren anwendbar sind, gelten in aller Regel als ein Verstoß gegen den Artikel 29.

[/SIZE][/FONT]Die Seite der europäischen Kommission hilft weiter !

Ich habe bewusst Paragraphenreiterei vermieden, dass Beispiel der PKW "Verkaufsverbote" passt aber perfekt.
U.a. VW hatte Ihren angrenzenden, ausländischen Vertragshändlern durch massiven Druck versucht zu verbieten, Fahrzeuge an deutsche Endverbraucher zu veräussern.

Ausser entsprechenden Unterschieden bei Besteuerungsgrundlagen (Mehrwertsteuersätze unterschiedlich, Luxussteuern etc.) bieten die Hersteller in den einzelnen Bestimmungsländern GRUNDSÄTZLICH ihre Waren für den Preis an, den der dortige Markt hergibt.

Man versucht dieses bestmöglich durch (leicht) geänderte Ausstattungen, Bezeichnungen etc. zu kaschieren.

Nachdem diese Praxis MEHRFACH nachgewiesen wurde, hat die EU verschiedenen Strafen gegen u.a. VW erlassen und nach weiteren Zuwiderhandlungen eine dreistellige Millionenstrafe verhängt.

Den einzigen Grund ein Land NICHT zu beliefern, kann mit geltendem Landesrecht begründet werden, was im amazon Fall NICHT vorliegt.

Dieses wissen auch die Justitare von amazon natürlich auswendig, weshalb es sehr spannend sein würde, eine Begründung zu prüfen, warum zwar Italien, Österreich etc. aber NICHT Deutschland beliefert werden sollten.

Falls dieses Problem nicht kurzfristig behoben werden kann oder tatsächlich eine offizielle Blockadehaltung weiterhin besteht (man hat bisher in JEDER Antwortmail vermieden, auch nur Ansatzweise darauf einzugehen) werden mit Sicherheit auch andere Kollegen einigen Mandantenzulauf bekommen, die gegen diesen Versuch zur Umgehung des EU-Handelsrechtes klagen werden.

Gruß
AL

Das Gleiche hat VW gemacht un 100 Mio. Strafe gezahlt.
www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,266151,00.html -



"Alles, was ich habe auf dieser Welt, ist mein Wort und meine Eier, und die breche ich nicht; für niemanden, ist das klar?"
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Geschrieben: 10 Feb 2009 20:36

lauiman

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:) Seh ich natürlich ebenso, amazon weiss, das sowas nicht klappen kann.
Ging mir nur mal um die Beleuchtung der grundsätzlichen Situation.

Gruss
AL
Marantz_SR7007_a7561_1.jpgWieder ein hübscher Kerl - dank Marantz !
Geschrieben: 10 Feb 2009 20:38

Venom211

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Zitat von lauiman
Gerde mal getestet, obwohl man auch mir innerhalb 48 Stunden eine "Besserung" versprochen hat; geht natürlich nicht ! Weiter warten.

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Selbstverständlich verbietet es aktuelles EU-Recht, einem Unternehmen wie amazon zu entscheiden, welche Märkte es beliefern möchte und welche NICHT !

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Der Grundsatz des freien Warenverkehrs bildet einen der Eckpfeiler des Binnenmarkts. Der Grundsatz bedeutet, dass alle nationalen Beschränkungen des Warenverkehrs innerhalb der EU zu beseitigen sind.
Viele Handelshemmnisse wurden im Rahmen der gemeinschaftlichen Harmonisierung beseitigt, so zum Beispiel für ...... u.a. auch DVDs

Soweit keine gemeinschaftliche Harmonisierung besteht, verbieten die Bestimmungen der Artikel 28 bis 30 des EG-Vertrages, die unmittelbar wirksam sind und von nationalen Gerichten angewendet werden können, den Mitgliedstaaten, innergemeinschaftliche Beschränkungen – außer in Sonderfällen – aufrechtzuerhalten bzw. aufzuerlegen.

Falls da mal was nicht klappt:
Wenn Sie der Ansicht sind, dass eine Rechts- oder Verwaltungsvorschrift eines Mitgliedstaates oder auch eine Verwaltungspraxis einer innerstaatlichen Behörde gegen Artikel 28 bis 30 EG-Vertrag verstoßen, können Sie auf folgenden Wegen eine Beschwerde einreichen, in der Sie Ihr Problem möglichst genau schildern sollten:

Diskriminierende Maßnahmen, die in diesem Fall nur auf Ausfuhren anwendbar sind, gelten in aller Regel als ein Verstoß gegen den Artikel 29.
Die Seite der europäischen Kommission hilft weiter !

Ich habe bewusst Paragraphenreiterei vermieden, dass Beispiel der PKW "Verkaufsverbote" passt aber perfekt.
U.a. VW hatte Ihren angrenzenden, ausländischen Vertragshändlern durch massiven Druck versucht zu verbieten, Fahrzeuge an deutsche Endverbraucher zu veräussern.

Ausser entsprechenden Unterschieden bei Besteuerungsgrundlagen (Mehrwertsteuersätze unterschiedlich, Luxussteuern etc.) bieten die Hersteller in den einzelnen Bestimmungsländern GRUNDSÄTZLICH ihre Waren für den Preis an, den der dortige Markt hergibt.

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Nachdem diese Praxis MEHRFACH nachgewiesen wurde, hat die EU verschiedenen Strafen gegen u.a. VW erlassen und nach weiteren Zuwiderhandlungen eine dreistellige Millionenstrafe verhängt.

Den einzigen Grund ein Land NICHT zu beliefern, kann mit geltendem Landesrecht begründet werden, was im amazon Fall NICHT vorliegt.

Dieses wissen auch die Justitare von amazon natürlich auswendig, weshalb es sehr spannend sein würde, eine Begründung zu prüfen, warum zwar Italien, Österreich etc. aber NICHT Deutschland beliefert werden sollten.

Falls dieses Problem nicht kurzfristig behoben werden kann oder tatsächlich eine offizielle Blockadehaltung weiterhin besteht (man hat bisher in JEDER Antwortmail vermieden, auch nur Ansatzweise darauf einzugehen) werden mit Sicherheit auch andere Kollegen einigen Mandantenzulauf bekommen, die gegen diesen Versuch zur Umgehung des EU-Handelsrechtes klagen werden.

Gruß
AL


Find ich echt gut das du dich damit auseinander setzt:rofl:

Und was tun?
Sammel Klagen?
EU Palament drauf aufmerksam machen?
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Geschrieben: 10 Feb 2009 20:40

Gast

Zitat:
Zitat von Quasar
das ist ja schon fast wie bei Star Wars ^^

Erst ein Handelsembargo dann kommen die Klone Kriege muhahaha

ne mal im ernst geduld ist eine tugend ;)

Zitat Obi-Wan:

"Ich habe da ein verdammt mieses Gefühl!" :rofl:
Geschrieben: 10 Feb 2009 20:41

vladib

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Zitat von Venom211
Find ich echt gut das du dich damit auseinander setzt:rofl:

Und was tun?
Sammel Klagen?
EU Palament drauf aufmerksam machen?

Abwarten, laut Amazon geht es morgen wieder. Ist nur ein Systemfehler;)



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