BPjM: Listenstreichung von „Freitag der 13. - Teil 2“ und „Das Ding aus einer anderen Welt“
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BPjM: Listenstreichung von „Freitag der 13. - Teil 2“ und „Das Ding aus einer anderen Welt“
Deutschland ist das Land der unbegrenzten Möglichkeiten – zumindest was die staatlichen Maßnahmen für Medienverbote angeht. Zahlreiche Filme und andere Medien werden nicht nur drastisch gekürzt, sondern schaffen es auch nicht selten gemäß §18 Abs. 2 Nr. 1 und 2 JuSchG auf die „begehrten Listen“ A und B der BPjM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien) - wonach sie zu den indizierten Trägermedien gehören und nach Liste A bestimmten Verbreitungsverboten gemäß §15 JuSchG bzw. nach Liste B weitergehenden Verbreitungsverboten des Strafgesetzbuches (StGB) unterliegen.
Doch es gibt nicht nur Kürzungen und Indizierungen, sondern auch Listenstreichungen. Diese erfolgen beispielsweise bei indizierten Trägermedien automatisch nach 25 Jahren gemäß §18 Abs. 7 JuschG. Dann wird ein indizierter Titel – sofern es zu keiner Folgeindizierung kommt – aus der Liste gestrichen und kann dann wieder öffentlich verbreitet und beworben werden. Die BPjM hat soeben ihren neusten Bericht veröffentlicht und da trifft die angesprochene Listenstreichung auf zwei Filme zu, die bereits auf Blu-ray Disc veröffentlicht wurden. Am 31. August 1984 wurde der von Steve Miner inszenierte Horror „Freitag der 13. - Teil 2“ (USA 1981) von der SPIO/JK geprüft, als strafrechtlich unbedenklich eingestuft und indiziert. Die Indizierung galt somit auch noch für die am 12. Februar 2009 veröffentlichte Blu-ray Disc Fassung im Vertrieb von Paramount Home Entertainment.
Ebenso erging es am 29. September 1984 auch John Carpenters Sci-Fi Horrorfilm „Das Ding aus einer anderen Welt“ (USA 1982), der am 07. November 2008 von Universal Pictures Home Entertainment auf Blu-ray Disc veröffentlicht wurde. Ab sofort sind jedoch beide Titel aus der Liste gestrichen und dürfen wieder "bedenkenlos" vertrieben und beworben werden. Der Verkauf erfolgt jedoch selbstverständlich weiterhin nur an Personen ab 18 Jahren.
Sollten Sie Interesse an den Titeln, aber bisher von einem Kauf abgesehen haben - da Sie entweder nicht wussten, woher Sie die Filme beziehen sollen, oder Angst vor Problemen mit dem Zoll hatten - dann sollten diese Schwierigkeiten spätestens jetzt der Vergangenheit angehören. Da die Filme erst kürzlich aus der Liste gestrichen wurden, werden sie bislang von keinem unserer deutschen Partnershops angeboten. Solange sich das nicht ändert, haben wir Ihnen vorerst eine Liste mit den jeweils günstigsten Import-Möglichkeiten bereitgestellt. Dabei haben sie die Wahl zwischen dem Import der deutschen Fassung aus der Schweiz, oder dem UK-Import mit deutschem Ton aus Großbritannien. Weitere Shops und einen Preisvergleich finden Sie beim jeweiligen Titel in der Datenbank.
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Das mit den Indizierungen ist eh affig in Deutschland - das hat ja schon gar nix mehr mit Jugendschutz zu tun - das sind Filme für Erwachsene, warum sollen die vorgeschrieben bekommen, was sie sehen sollen und was nicht?
LOL die verarschen sich doch selber. Unglaublich was hier in diesem Land betreiben wird. Naja mir schnuppe hatte die eh als Import gekauft. Selber Schuld, dann bekommt halt Österreich bald den nahmen BluRay Hochburg
30.08.2009 um 14:15
von gelöscht
#29
Super endlich kann ich den in meine Bluray -Liste hier eintragen.
Es ist doch immer wieder toll als Erwachsener von anderen vorgeschrieben zu bekommen, was man darf und was nicht
Zum Glück gibts da noch das Ausland ...das sich sicher über solche Regelungen in DE so langsam kaputtlacht ;)
Das ist ein Thema das bis ins unendliche diskutiert werden kann. Ich sehe es eh so, dass diese Index-Verfahren eher die Jugend dazu verleitet den erst recht haben oder zumindest sehen zu müssen.
Wir können eh meist nur schmunzeln, wenn man mal schaut, was so damals als "extrem" angesehen wurde, was inzw. im normalen TV Programm gezeigt werden würde.
Eine Umdenkung in der Politik ist aber undenkbar, da stirbt wirklich die Hoffnung, wenn man das Vorgehen bei Killerspielen, Internetfilterungen usw. mitverfolgt. Es wird nie an der Wurzel des Problems angepackt. Die ahben einfach andere Ansichten udn wollen ertsmal sofortige Reaktionen zeigen, was man mit "Tiefenforschung" halt nicht erreicht, das braucht nämlich Zeit...