Geschrieben: 28 Aug 2012 22:59
Steeljunkie
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na das wären ja schon amerikanische Verhältnisse
Wenn "kaufen" nicht eindeutig auf entstehende Kosten hinweist
@xy78
in einem vorherigen Zitat deinerseits steht "kaufen" als zulässiges
Beispiel
Zitat:
Die Gesetzesbegründung nennt für solche
anderen Beschriftungen ein paar Beispiele:
was denn jetzt? Doch oder ja?
Geschrieben: 28 Aug 2012 23:01
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natürlich ist ein "Anmelden" Button nicht unzulässig, wenn er der
reinen Anmeldung dient
Unzulässig ist nur wenn dadurch Kosten entstehen sollen. Wie bei
den berüchtigten Abzockseiten (Kochrezepte, Hausaufgaben,
Routenplaner, Softwaredownloads)
Geschrieben: 28 Aug 2012 23:04
gelöscht
@xy78 Lies doch einfach mal in Ruhe die
entsprechenden Gesetze und nicht irgendwelche anwaltsseiten.
Anwälte wollen in erster linie Geld verdienen. Somit trau ich
keiner anwaltsseite die kostenlos irgendwelche Tipps
veröffentlicht. Dadurch wurden sie sich ja selbst Schaden. Außerdem
müssen sie sich auch an die Gesetze halten. Und aus diesem
Gesetzestext geht nunmal hervor das der amazonbutton konform ist.
Geschrieben: 28 Aug 2012 23:06
Zitat:
Zitat von xy78
so wie ich das auf die schnelle gelesen habe, gibt es auf Amazon
keine private Verkäufer!
es werden ja mehrere Verstöße von Ama begangen - ist ja nicht nur
die Button-Lösung nicht korrekt umgesetzt.
Wieso ist man als nicht gewerblicher Verkäufer auf Amazon kein
Privatverkäufer?
Geschrieben: 28 Aug 2012 23:07
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Zitat:
Zitat von std
na das wären ja schon amerikanische Verhältnisse
Wenn "kaufen" nicht eindeutig auf entstehende Koaten hinweist
@xy78
in einem vorherigen Zitat deinerseits steht "kaufen" als zulässiges
Beispiel
was denn jetzt? Doch oder ja?
in meinem Post von 22:54 Uhr hab ich doch was dazu gepostet (rot
markiert) ;)
es
könnte gültig sein (bis ein Gericht darüber entscheidet)
- um das Risiko zu vermeiden, sollen ja die vom Gesetzgeber
verwendet werden.
bis dahin könnte man weiter darüber streiten ;)
wie gesagt, falls hier bei uns ein Händler anwesend sein sollte,
hab ich mit meinem Thread die Warnung mitgeteilt (falls er nicht
schon von einem RA oder einer Vereinigung (Händlerbund) bereits
gewarnt wurde).
ob ihr (oder ich als ehemaliger Onlinehändler) diese Neuregelungen
gut finden, spielt keine Rolle.
Geschrieben: 28 Aug 2012 23:10
gelöscht
@xy78 welche Formulierungen hat der Gesetzgeber
vorgegeben? Genau, die im Gesetz stehen. Und nicht die von dir aus
irgendwelchen anwaltsseiten zitierten.
Geschrieben: 28 Aug 2012 23:11
Steeljunkie
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Zitat:
Zitat von Websl
@xy78 Lies doch einfach mal in Ruhe die entsprechenden Gesetze und
nicht irgendwelche anwaltsseiten. Anwälte wollen in erster linie
Geld verdienen. Somit trau ich keiner anwaltsseite die kostenlos
irgendwelche Tipps veröffentlicht. Dadurch wurden sie sich ja
selbst Schaden. Außerdem müssen sie sich auch an die Gesetze
halten. Und aus diesem Gesetzestext geht nunmal hervor das der
amazonbutton konform ist.
als Mitglied beim Händlerbund zahlt man Beiträge. die übernehmen
bei einer Abmahnung alle Kosten (wenn man das richtige "Paket"
gebucht hat).
sei doch froh, wenn es RA gibt, die kostenlos Meldungen und
Warnungen verbreiten - manchen kann man halt nichts recht machen
Geschrieben: 28 Aug 2012 23:12
Zitat:
Zitat von Jason-X
Wieso ist man als nicht gewerblicher Verkäufer auf Amazon kein
Privatverkäufer?
Gilt das nur für gewerbliche Händler oder generell für jeden
Anbieter auf Amazon?
Geschrieben: 28 Aug 2012 23:14
Gast
Zitat:
Zitat von xy78
je
Diese Schaltfläche soll nach
Willen des Gesetzgebers gut lesbar und vor allen Dingen – nur – mit
den Worten “zahlungspflichtig bestellen” beschriftet sein.
Alternativ lässt es der Gesetzgeber zu, dass anstatt der Wörter
„zahlungspflichtig bestellen“ eine “mit einer entsprechenden
eindeutigen Formulierung”
beschriftete Schaltfläche genutzt werden
kann.
Wenn "jetzt Kaufen" nicht eindeutig ist, dann verstehe ich die Welt
nicht mehr.
Wenn ich jetzt in einen Laden gehe und eine Cola kazfen möchte,
will ich sie JETZT kaufen, wenn der Laden nicht auf hat kann ich
aber JETZT nicht kaufen, weil ja eben die beidseitige
Willenserklärung fehlt.
Und das "Kaufen" oder "jetzt Kaufen" mit Kosten verbunden ist wird
vermutlich jedes deutsche Gericht so sehen.
Und nur weil z.Z. angeblich Abgemahnt wird heißt es noch lange
nicht das sie zu recht Abmahnen.
Das vor diesen Abmahnern (ob nun zu recht abgemahnt oder nicht)
gewarnt wird ist allerding in Ordnung, somit kann man sich evtl.
unnötigen Ärger ersparen.
Geschrieben: 28 Aug 2012 23:15
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Zitat:
Zitat von Websl
@xy78 welche Formulierungen hat der Gesetzgeber vorgegeben? Genau,
die im Gesetz stehen. Und nicht die von dir aus irgendwelchen
anwaltsseiten zitierten.
es gibt zu beschlossenen Gesetzen Gesetzesbegründungen -
jetzt lies bitte die
Begründung unter Punkt 3:
http://www.rheinhessen.ihk24.de/linkableblob/1878610/.5./data/Gesetzesaenderung_bei_Trusted_Shops-data.pdf;jsessionid=A3708436F86AB02911DA134330018E7A.repl2
noch Fragen??????? ;):p