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Verkauf über Amazon - Abmahngefahr!!!

Gestartet: 28 Aug 2012 19:06 - 186 Antworten

Geschrieben: 28 Aug 2012 22:59

std

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na das wären ja schon amerikanische Verhältnisse

Wenn "kaufen" nicht eindeutig auf entstehende Kosten hinweist

@xy78

in einem vorherigen Zitat deinerseits steht "kaufen" als zulässiges Beispiel

Zitat:
Die Gesetzesbegründung nennt für solche anderen Beschriftungen ein paar Beispiele:
  • „kostenpflichtig bestellen“

  • „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“

  • „kaufen“

was denn jetzt? Doch oder ja?
Geschrieben: 28 Aug 2012 23:01

std

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natürlich ist ein "Anmelden" Button nicht unzulässig, wenn er der reinen Anmeldung dient

Unzulässig ist nur wenn dadurch Kosten entstehen sollen. Wie bei den berüchtigten Abzockseiten (Kochrezepte, Hausaufgaben, Routenplaner, Softwaredownloads)
Geschrieben: 28 Aug 2012 23:04

gelöscht

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@xy78 Lies doch einfach mal in Ruhe die entsprechenden Gesetze und nicht irgendwelche anwaltsseiten. Anwälte wollen in erster linie Geld verdienen. Somit trau ich keiner anwaltsseite die kostenlos irgendwelche Tipps veröffentlicht. Dadurch wurden sie sich ja selbst Schaden. Außerdem müssen sie sich auch an die Gesetze halten. Und aus diesem Gesetzestext geht nunmal hervor das der amazonbutton konform ist.
Geschrieben: 28 Aug 2012 23:06

Jason-X

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Zitat:
Zitat von xy78
so wie ich das auf die schnelle gelesen habe, gibt es auf Amazon keine private Verkäufer!
es werden ja mehrere Verstöße von Ama begangen - ist ja nicht nur die Button-Lösung nicht korrekt umgesetzt.

Wieso ist man als nicht gewerblicher Verkäufer auf Amazon kein Privatverkäufer?
Geschrieben: 28 Aug 2012 23:07

xy78

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Zitat:
Zitat von std
na das wären ja schon amerikanische Verhältnisse

Wenn "kaufen" nicht eindeutig auf entstehende Koaten hinweist

@xy78

in einem vorherigen Zitat deinerseits steht "kaufen" als zulässiges Beispiel
was denn jetzt? Doch oder ja?
in meinem Post von 22:54 Uhr hab ich doch was dazu gepostet (rot markiert) ;)
es könnte gültig sein (bis ein Gericht darüber entscheidet) - um das Risiko zu vermeiden, sollen ja die vom Gesetzgeber verwendet werden.

bis dahin könnte man weiter darüber streiten ;)

wie gesagt, falls hier bei uns ein Händler anwesend sein sollte, hab ich mit meinem Thread die Warnung mitgeteilt (falls er nicht schon von einem RA oder einer Vereinigung (Händlerbund) bereits gewarnt wurde).

ob ihr (oder ich als ehemaliger Onlinehändler) diese Neuregelungen gut finden, spielt keine Rolle.
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Geschrieben: 28 Aug 2012 23:10

gelöscht

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@xy78 welche Formulierungen hat der Gesetzgeber vorgegeben? Genau, die im Gesetz stehen. Und nicht die von dir aus irgendwelchen anwaltsseiten zitierten.
Geschrieben: 28 Aug 2012 23:11

xy78

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Zitat:
Zitat von Websl
@xy78 Lies doch einfach mal in Ruhe die entsprechenden Gesetze und nicht irgendwelche anwaltsseiten. Anwälte wollen in erster linie Geld verdienen. Somit trau ich keiner anwaltsseite die kostenlos irgendwelche Tipps veröffentlicht. Dadurch wurden sie sich ja selbst Schaden. Außerdem müssen sie sich auch an die Gesetze halten. Und aus diesem Gesetzestext geht nunmal hervor das der amazonbutton konform ist.
als Mitglied beim Händlerbund zahlt man Beiträge. die übernehmen bei einer Abmahnung alle Kosten (wenn man das richtige "Paket" gebucht hat).

sei doch froh, wenn es RA gibt, die kostenlos Meldungen und Warnungen verbreiten - manchen kann man halt nichts recht machen
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Geschrieben: 28 Aug 2012 23:12

Jason-X

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Zitat:
Zitat von Jason-X
Wieso ist man als nicht gewerblicher Verkäufer auf Amazon kein Privatverkäufer?

Gilt das nur für gewerbliche Händler oder generell für jeden Anbieter auf Amazon?
Geschrieben: 28 Aug 2012 23:14

Gast

Zitat:
Zitat von xy78
je
Diese Schaltfläche soll nach Willen des Gesetzgebers gut lesbar und vor allen Dingen – nur – mit den Worten “zahlungspflichtig bestellen” beschriftet sein. Alternativ lässt es der Gesetzgeber zu, dass anstatt der Wörter „zahlungspflichtig bestellen“ eine “mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung” beschriftete Schaltfläche genutzt werden kann.


Wenn "jetzt Kaufen" nicht eindeutig ist, dann verstehe ich die Welt nicht mehr.
Wenn ich jetzt in einen Laden gehe und eine Cola kazfen möchte, will ich sie JETZT kaufen, wenn der Laden nicht auf hat kann ich aber JETZT nicht kaufen, weil ja eben die beidseitige Willenserklärung fehlt.
Und das "Kaufen" oder "jetzt Kaufen" mit Kosten verbunden ist wird vermutlich jedes deutsche Gericht so sehen.
Und nur weil z.Z. angeblich Abgemahnt wird heißt es noch lange nicht das sie zu recht Abmahnen.

Das vor diesen Abmahnern (ob nun zu recht abgemahnt oder nicht) gewarnt wird ist allerding in Ordnung, somit kann man sich evtl. unnötigen Ärger ersparen.
Geschrieben: 28 Aug 2012 23:15

xy78

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Zitat:
Zitat von Websl
@xy78 welche Formulierungen hat der Gesetzgeber vorgegeben? Genau, die im Gesetz stehen. Und nicht die von dir aus irgendwelchen anwaltsseiten zitierten.
es gibt zu beschlossenen Gesetzen Gesetzesbegründungen - jetzt lies bitte die Begründung unter Punkt 3:
http://www.rheinhessen.ihk24.de/linkableblob/1878610/.5./data/Gesetzesaenderung_bei_Trusted_Shops-data.pdf;jsessionid=A3708436F86AB02911DA134330018E7A.repl2

noch Fragen??????? ;):p
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