Geschrieben: 07 Nov 2012 19:39

Steeljunkie
Blu-ray Papst
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na siehste, kaum spricht man vom Teufel, gibts schon wieder ne Meldung davon :eek:
das OLG in Bremen gab einer Abmahnung recht, weil ein Angebot auf Amazon mit der Aussage "
voraussichtliche Versanddauer: 1-3 Tage" wettbewerbswidrig ist :confused:
http://www.onlinehaendler-news.de/2012/11/07/aktuelles-urteil-des-hanseatisches-olg-in-bremen-zur-angabe-einer-%E2%80%9Evoraussichtlichen%E2%80%9C-versandzeit-bei-amazon/
Geschrieben: 07 Nov 2012 19:42

Amaray Freak
Blu-ray Papst
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Hehe, das hab ich auch grad gelesen.
Solche Urteile sind einfach nur peinlich!
Geschrieben: 07 Nov 2012 19:50

Movieprops Collector
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Bedankte sich 112 mal.
Bald haben wir amerikanische Zustände wo jeder jeden wegen jedem Sch.... verklagt.
Geschrieben: 07 Nov 2012 19:59

Steeljunkie
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bin mittlerweile so froh, keine Onlineshops mehr zu haben, sondern als Dienstleister nur noch ne Homepage zu besitzen - alles nur noch Schikane :confused::rolleyes:
Geschrieben: 07 Nov 2012 20:11
gelöscht

Zitat:
Zitat von Anti78;3792144
Bald haben wir amerikanische Zustände wo jeder jeden wegen jedem Sch.... verklagt.
Das ist ja schlimmste dran... Nix kann man mehr vernüftig per Gespräch regeln, Nein man muss ja gleich zum Anwalt rennen. :mad:
Geschrieben: 07 Nov 2012 20:24

Steeljunkie
Blu-ray Papst
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ach komm, diese Berufsgruppe (Abmahnanwälte) will auch leben :p;):rofl:
mal im ernst, wenn man jetzt z.B. Versanddauer 3 Tage angibt, und es erst am 4. Tag ankommt, könnten die Kunden gleich auf Schadenersatz klagen wegen Vertragsbruch
Geschrieben: 07 Nov 2012 20:36
Wieso schickt man nicht einfach die Widerrufsbelehrung per Lieferung mit? Desweiteren werden meine Widerrufserklärungen wohl angezeigt, zumindest wenn ich auf meinen Namen klicke und das bevor ich den Artikel in den Warenkorb lege. Sobald ich den Artikel kaufen möchte, stehen oben die Links zu den amazon richtlinien etc. Geht es dabei nicht um die Nutzung der Plattform amazon ? wenn man bei ebay was kauft, stimmt man ja auch den AGB etc von Amazon zu. Ich habe natürlich meine Widerrufsinformationen hinterlegt und können vor dem Kauf eingesehen werden. Wer sich dafür interessiert, klickt da auch drauf. Desweiteren ( wie oben bereits erwähnt) wird die Widerrufsbelehrung eh nochmal per Post gesendet. Ich hoffe ich muss mir bei amazon nun keine gedanken machen .... :o
Geschrieben: 07 Nov 2012 20:50

Steeljunkie
Blu-ray Papst
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die Widerrufsbelehrung muß vor dem Kauf sichtbar sein, da reicht es nicht diese nur dem Paket beizulegen.
du hast das Problem ja selber angesprochen, der Kunde muß
deine AGBs/Widerrufsbelehrung o.ä. bestätigen, nicht die von den Plattformbetreibern.
da will der Gesetzgeber die Rechte von Käufern schützen/verbessern, und zwingt die Händler bzw. Verkäufer zu genauen Vertragsangaben und Bestätigungsfelder
Geschrieben: 07 Nov 2012 20:55
Zitat:
Zitat von xy78;3792378
die Widerrufsbelehrung muß vor dem Kauf sichtbar sein, da reicht es nicht diese nur dem Paket beizulegen.
du hast das Problem ja selber angesprochen, der Kunde muß
deine AGBs/Widerrufsbelehrung o.ä. bestätigen, nicht die von den Plattformbetreibern.
da will der Gesetzgeber die Rechte von Käufern schützen/verbessern, und zwingt die Händler bzw. Verkäufer zu genauen Vertragsangaben und Bestätigungsfelder
Habs gerade getestet. Bevor die auf " In den Einkaufswagen " klickst, kannst du meine Verkäuferinformationen, Impressum, AGB, Widerrufsrecht einsehen. Es erscheint ein neues Fenster in der genau meine Angaben stehen, und nicht die von Amazon. Sobald du jedoch im Einkaufswaben bist werden die Angaben von amazon.de angegeben.
Geschrieben: 07 Nov 2012 21:37

Steeljunkie
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wichtig ist, was der Kunde bestätigt, und das sind dann wohl nicht deine Bestimmungen ;)