Geschrieben: 06 Okt 2010 20:48
Blu-ray Junkie
Aktivität:
Aha, wieder etwas dazu gelernt :)
Bei Bestellungen als Geschenk bekommt man auch keine Rechnung, nur
so eine Art Lieferschein ohne Beträge, finde das nicht so toll und
daher bestelle ich nur noch normal.
Gruß
Adrian
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Zitat:
"Ich bin Optimus Prime und
schicke diese Botschaft
an alle überlebenden Autobots die
in
den Sternen zuflucht suchen,
wir sind hier, wir
warten".
Verkaufe Warner Premium Collection im
Marktplatz
Geschrieben: 06 Okt 2010 23:00
Rasender Reporter
Blu-ray Freak
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Zitat:
Zitat von atm
Die Kopie soll auch nur als Beleg für die Verwendung dienen, die
steuerlich relevante Quittung erstellst du Dir ja selber anhand des
Blockes.
Dazu kommen weitere Gutscheinmöglichkeiten, die einen Höchstbetrag
von 44.-€ pro Arbeitnehmer und Monat nicht übersteigen dürfen. Sehr
beliebt Kraftstoff ;)
ABER : Bei den mtl. Gutscheinen darf kein Betrag angegeben sein,
wie z.B. 44.-€.
Sondern eine Menge, z.B. 40 Liter Kraftstoff ;)
Das ganze ist für den AN steuerfrei und für den AG eine gute
Möglichkeit das Gehalt seiner AN indirekt zu erhöhen ohne das es
steuerlich für Ihn einen Nachteil ergibt.
Ist das so? Denn ist ein Gutschein ja für solch einen Zweck nicht
zu gebrauchen, da auf dem ja nun nicht draufsteht, was ich mit dem
gemacht habe.
Da es ja egal ist WAS ich mir kaufe, müsste das doch eigentlich
egal sein.
Zudem:
Wir reden hier nicht über Gutscheine, die mir meine Firma
ausstellt, sondern über das alljährliche Geburtstagspräsent
(welches wohl nur einmal im Jahr fällig wird).
Gruß von QuantumStorm
"Man kann einen guten Film 3x sehen, aber muss ihn nicht 3x
drehen!" --- "Irgendein Multiversum wirds schon richten"
Geschrieben: 06 Okt 2010 23:02
Rasender Reporter
Blu-ray Freak
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Zitat:
Zitat von Optimus Prime
Aha, wieder etwas dazu gelernt :)
Bei Bestellungen als Geschenk bekommt man auch keine Rechnung, nur
so eine Art Lieferschein ohne Beträge, finde das nicht so toll und
daher bestelle ich nur noch normal.
Naja, soll man ja auch nicht wissen was das gekostet hat ;)
Allerdings müsste man doch dann eine Rechnung wenigstens per PDF
bekommen (als Verschenker).
Gruß von QuantumStorm
"Man kann einen guten Film 3x sehen, aber muss ihn nicht 3x
drehen!" --- "Irgendein Multiversum wirds schon richten"
Geschrieben: 06 Okt 2010 23:26
Blu-ray Junkie
Aktivität:
Zitat:
Zitat von QuantumStorm
Naja, soll man ja auch nicht wissen was das gekostet hat ;)
Allerdings müsste man doch dann eine Rechnung wenigstens per PDF
bekommen (als Verschenker).
Schon klar, aber generell sollte immer eine Rechnung an die
Rechnungsadresse gehen und nicht an die Lieferadresse (falls
abweichend) oder gerne auch per PDF.
Gruß
Adrian
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"Ich bin Optimus Prime und
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den Sternen zuflucht suchen,
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Geschrieben: 07 Okt 2010 00:00
Rasender Reporter
Blu-ray Freak
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Besser wärs wohl, obwohl man als Privatmann die Rechnung eigentlich
nicht braucht (bei Rücksendungen wollten die natürlich nie einen
Kassenbon sehen :D ;)), da Amazon ja weiß, wann man einen Artikel
bei denen gekauft hat. Einzig als "Besitzurkunde" ist die natürlich
unverzichtbar.
Gruß von QuantumStorm
"Man kann einen guten Film 3x sehen, aber muss ihn nicht 3x
drehen!" --- "Irgendein Multiversum wirds schon richten"
Geschrieben: 07 Okt 2010 10:19
Zitat:
Zitat von atm
Die Kopie soll auch nur als Beleg für die Verwendung dienen, die
steuerlich relevante Quittung erstellst du Dir ja selber anhand des
Blockes.
Dazu kommen weitere Gutscheinmöglichkeiten, die einen Höchstbetrag
von 44.-€ pro Arbeitnehmer und Monat nicht übersteigen dürfen. Sehr
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ABER : Bei den mtl. Gutscheinen darf kein Betrag angegeben sein,
wie z.B. 44.-€.
Sondern eine Menge, z.B. 40 Liter Kraftstoff ;)
Das ganze ist für den AN steuerfrei und für den AG eine gute
Möglichkeit das Gehalt seiner AN indirekt zu erhöhen ohne das es
steuerlich für Ihn einen Nachteil ergibt.
Für Aufmerksamkeiten zum persönlichen Anlass oder im Rahmen einer
Betriebsveranstaltung kann man nochmal 40 € dem AN zukommen lassen
(bis 2 x im Jahr).
Aber die von Dir gemachten Ausführungen wegen des Betrags sind auch
hier zu beachten. Also Amazongutschein über 40 € ist keine steuer-
und sozialversicherungsfreie Aufmerksamkeit.
Geschrieben: 07 Okt 2010 21:34
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ich hab mal eine frage;
für mein schuh hab ich mein Gutschein eingelöst.
jetzt möchte ich meine schuhe zurückschicken, bekomme ich mein
gutschein zurück?
Geschrieben: 07 Okt 2010 21:44
Rasender Reporter
Blu-ray Freak
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Gute Frage, wär ja aber nicht korrekt, wenn nicht, denn die können
das Geld ja nicht einfach einbehalten.
Logisch wäre es, wenn der Gutschein dann in deinen Accout für einen
nächsten Einkauf gespeichert wird.
Sicher bin ich mir da aber nicht, denn den Fall hatte ich noch
nicht.
Gruß von QuantumStorm
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Geschrieben: 07 Okt 2010 22:12
Blu-ray Junkie
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atm kotzt Täterschutz an !
AFAIR erstellt Dir Amazon dann einen Gutschein über den Wert der
zurückgesendeten Ware.
Der alte, sofern noch Restguthaben darauf ist, bleibt auch
weiterhin gültig.
Auf den alten zurückbuchen dürfen sie, sofern ich mich recht
erinnere nicht, da dieser nicht nachträglich verändert werden darf.
< Signature for sale >