Geschrieben: 03 Jan 2010 03:03
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Puntaskala muss mal wieder seine Filme ausmisten....
Werd meinen auch mal zu Saturn bringen. Nach einem Jahr macht mein
Plasma so nervende Geräusche. Oben links kommen die her. Und wenn
ich ihn dann bisschen bewege gehts weg... aber wenn man sich gerade
auf der Couch gemütlich gemacht hat, will man nicht noch bissl am
Fernseher herumschieben. Ist ein Panasonic Viera ... ansonsten Top
das Ding
Hab damals diese Extra Garantie in Anspruch genommen.
Dr. Cox : "I'm fairly
sure that if they took all the porn off the Internet, there'd
only be 1 website left, and it would be called Bring Back The
Porn."
Geschrieben: 03 Jan 2011 23:33
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Hallo,
ich habe zu Weihnachten einen BluRay-Player
geschenkt bekommen aber bin
enttäuscht, Denn das Gerät macht Zicken, wenn ich eine Disc einlege
dann lädt und lädt er aber nix passiert. Nun will ich das Gerät
umtauschen aber leider hat mein Vater den Kassenbon verschludert.
Kann ich den Player trotzdem umtauschen?
Abendliche Grüße
Element59
Geschrieben: 03 Jan 2011 23:36
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ich würde dir da schlechte karten geben
...
T.
Geschrieben: 03 Jan 2011 23:36
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Hallo,bevor du ihn zurückgibst,hast du schonmal ein softwareupdate
gemacht ?
Geschrieben: 04 Jan 2011 00:02
Also soweit ich weiß ist ein Kassenbon nicht unbedingt
verpflichtend für einen Umtausch. Hast du evtl. einen Zeugen der
beim Kauf dabei war?
Et kütt, wie et kütt.
Geschrieben: 04 Jan 2011 00:38
Steeljunkie Extreme
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Zitat:
Zitat von Kuma
Also soweit ich weiß ist ein Kassenbon nicht unbedingt
verpflichtend für einen Umtausch. Hast du evtl. einen Zeugen der
beim Kauf dabei war?
wenn man nachweisen kann, das das gerät modell bedingt noch nicht
aus der garantiezeit heraus sein kann, dann hat man sicherlich
seitens des herstellers weiterhin den
gewährleistungsanspruch...aber diese ist dann mit dem hersteller
selber abzuwickeln, der händler wird dahingehend imho nichts
unternehmen
...
T.
Geschrieben: 04 Jan 2011 00:51
Steeljunkie
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aaalso
1. Gewährleistungsansprüche sind natürlich beim Händler geltend zu
machen
2. aber nur im Falle eines Defektes. Das geht dann auch ohne
Kassenbon wenn du irgendwie nachweisen kannst das du das Gerät dort
gekauft hast
3. der Händler wird aber im Falle des Defektes nicht umtauschen
sondern das gerät zur Reparatur an den Hersteller einschicken
4. ist das gerät nicht defekt, sondern spielt nur irgendein
exotisches Format nicht ab, oder gefällt dir aus anderen gründen
nicht, wirst du kaum eine Chance haben. Die "Umtauschgarantie" ist
eh schon reine Kulanz und nicht gesetzlich abgesichert. Hier wird
sich der Verkäufer sicherlich quer stellen
Kurz: umtauschen und Geld zurück wird zu 99,9% nicht klappen
Ist das gerät kaputt bekommst du es repariert, sofern du den
verkäufer überzeugen kannst das es von dort stammt
Geschrieben: 04 Jan 2011 05:24
Gast
bei mir war der anschalter hinüber, und sie haben 2 tage gebraucht,
dann hatte ich den fernseher zurück..im übrigen ein toshiba für den
es nur gewährleistung gibt
Geschrieben: 04 Jan 2011 10:23
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Meiner Erfahrung nach ist es doch oft sinnvoll die ganzen
Reparaturgeschichten über den Händler laufen zu lassen. Das dauert
zwar gerne mal etwas länger, allerdings hält man sich so die Tür
auf den Kaufvertrag rückgängig machen zu können. Wenn ein Defekt
mehrmals nicht beseitigt werden kann, kann man das Gerät
zurückgeben. Allerdings muss man dafür dem Verkäufer eben auch die
Möglichkeit geben, den Fehler zu reparieren und das geht nur, wenn
man das Gerät bei Händler zur Reparatur abgibt. Was der dann damit
anstellt, kann einem dann ja auch erst einmal egal sein, solange
das Gerät hinterher wieder funktioniert.