Geschrieben: 06 Aug 2013 19:16
Steeljunkie Extreme
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Ich war auch mal so frech und hatte bestellt....Storno kam
prompt...auch richtig so, aber n Versuch wars wert ;)
Geschrieben: 09 Aug 2013 12:27
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Bei mir wurde storniert obwohl ich nicht diesen Rabattfehler
genutzt habe. Ich habe einfach 6 Blu-rays für 20 EUR bestellt und
zwei Filme wurden aus meiner Bestellung wieder rausgelöscht und nun
soll ich für 4 Filme immer noch 18,61 EUR zahlen. Auf meine
Beschwerde-Mail gab es nur noch mal die gleichen Textbausteine wie
aus der Stornomail zurück. Könnte mich richtig darüber aufregen!
Geschrieben: 10 Aug 2013 02:10
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Zitat:
Zitat von Connor J. Macleod
Dürfen die das? O.o Ist doch deren Fehler. Warum dürfen die meine
Bestellung löschen?
Jura-Modus an:
Stichwort: invitatio ad offerendum
Jura-Modus aus:
;)
Geschrieben: 10 Aug 2013 09:02
Blu-ray Papst
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pernodil braucht keinen Status!
Fehler ausnutzen von einem Konzern, der seinen Kunden meist sehr
kulant gegenüber steht, finde ich schon sehr traurig.Nach dem
Motto: Der andere macht es ja auch.Und irgendwann wundern sich alle
warum Amazon mal die Bremse zieht.
Geschrieben: 10 Aug 2013 11:01
gelöscht
Zitat:
Zitat von Rodon
Bei mir wurde storniert obwohl ich nicht diesen Rabattfehler
genutzt habe. Ich habe einfach 6 Blu-rays für 20 EUR bestellt und
zwei Filme wurden aus meiner Bestellung wieder rausgelöscht und nun
soll ich für 4 Filme immer noch 18,61 EUR zahlen. Auf meine
Beschwerde-Mail gab es nur noch mal die gleichen Textbausteine wie
aus der Stornomail zurück. Könnte mich richtig darüber
aufregen!
Vier Blu-Rays für 18,61 Euro... is ja schon ein unverschämter
Preis... der muss mindestens um 50% nach unten korrigiert werden...
:p :rofl: :rofl: :rofl:
Leute gibts... :eek: weltweit gesehn haben wir
Schlaraffenlandpreise für BDs und trotzdem wird noch am Preis
gemosert... Respekt. :thumb:
Geschrieben: 11 Aug 2013 23:01
Steeljunkie Extreme
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Rakezz Verkauft günstig Zavvi Disney Steels! OVP PM me.
Zitat:
Zitat von TheRuhlander
Das ist aber regulär. Ist wie ein Auszeichnungsfehler im
Supermarkt. Man kann ja nicht erwarten das die für jeden kleinen
Fehler direkt bluten müssen.
Ich weiß ja nicht wie die rechtliche Lage da in Deutschland ist
aber wenn in Österreich etwas mit einem Preis angegeben ist dann
kannst du auf diesen Preis bestehen wenn die an der Kasse drauf
kommen.
Allerdings ist Amazon jetzt nicht mit einem Supermarkt
vergleichbar.
Und was so "technische" Fehler bei Amazon angeht, probiert hätte
ich es auch, wenn ein Storno kommt Pech, wenn nicht gut. :D
Woher soll ich als dummer Kunde wissen das es sich um einen Fehler
handelt. :o
Es tut nicht weh, ab und zu den DANKE
Button zu drücken!!
LG Mike
Geschrieben: 13 Aug 2013 16:18
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@jackoneill71: Es geht einfach darum, dass sich Amazon bei mir
nicht an deren Aktion hielt. Wenn sie eine Aktion namens \"3 für
10\" starten, dann möchte ich auch 6 für 20 und nicht 4 für fast 19
Euro. Das hat nichts mit Unverschämtheit zu tun, schließlich hat
Amazon die Aktion selbst gestartet.
Geschrieben: 21 Aug 2013 17:26
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Hä, wenn du 4 nimmst, zahlst du für die vermutlich 3 günstigsten
10€ und für die vierte und teuerste den vollen Preis
Geschrieben: 21 Aug 2013 18:18
Zitat:
Ich weiß ja nicht wie die rechtliche Lage da in
Deutschland ist aber wenn in Österreich etwas mit einem Preis
angegeben ist dann kannst du auf diesen Preis bestehen wenn die an
der Kasse drauf kommen.
Das ist ein hartnäckiges Gerücht, aber trotzdem falsch: Bei einer
Falschauszeichnung KANN der Händler dir den Artikel auf Kulanz zum
angegebenen Preis verkaufen. Ich habe selbst jahrelang neben dem
Studium im Supermarkt gejobbt - da war das z. B. die interne
Regelung bei "kleinen" Artikeln (Saft für 80 Cent statt 1 Euro
meinetwegen).
Verpflichtet ist der Händler dazu aber absolut nicht, denn der
Kaufvertrag kommt erst an der Kasse zustande und "muss" auch nicht
zustande kommen. Sagen wir mal du machst z. B. als Kunde Radau
wegen einem Preis, kann der Händler die Transaktion auch komplett
verweigern und dir etwa ein Hausverbot erteilen.
Es kommt ja auch vor, dass es Preisfehler in der Kasse gibt
(Artikel viel zu günstig oder zu teuer) - hab ich damals oft
erlebt. Auch das ist natürlich rechtlich überhaupt nicht bindend.
Der Händler macht ein Angebot und der Käufer kann es annehmen oder
lassen.
Was der Händler nicht machen kann: Wenn er den Artikel verkauft und
verschickt hat plötzlich ankommen und wegen eines Preisfehlers eine
Nachzahlung verlangen - denn dann ist der Kaufvertrag schon
abgeschlossen.
Geschrieben: 21 Aug 2013 23:23
Zitat:
Zitat von VincentVinyl
Verpflichtet ist der Händler dazu aber absolut nicht, denn der
Kaufvertrag kommt erst an der Kasse zustande und "muss" auch nicht
zustande kommen. Sagen wir mal du machst z. B. als Kunde Radau
wegen einem Preis, kann der Händler die Transaktion auch komplett
verweigern und dir etwa ein Hausverbot erteilen.
Es kommt ja auch vor, dass es Preisfehler in der Kasse gibt
(Artikel viel zu günstig oder zu teuer) - hab ich damals oft
erlebt. Auch das ist natürlich rechtlich überhaupt nicht bindend.
Der Händler macht ein Angebot und der Käufer kann es annehmen oder
lassen.
kann ich genau so bestätigen :cool:;)