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Verkauf über Amazon - Abmahngefahr!!!

Gestartet: 28 Aug 2012 19:06 - 186 Antworten

Geschrieben: 20 Nov 2012 11:07

Gast

Zitat:
Zitat von xy78
dir ist aber schon bewußt, das es sich hierbei um einen Kommentar des Verfassers handelt, und nicht um eine Gerichtsaussage? ;)


da Du ja anscheinend die Wahrheit kennst, kannst Du uns alle erleuchten - darum nur eine Frage an Dich:

ist der Verkauf auf Amazon 100%ig rechtssicher?

geb mal 3 Antworten vor ;)
- nein (damit bestätigst meine Bedenken)
- ja (dann biste Anwalt, und hast jetzt einen Klienten mehr. natürlich müßtest das schriftlich bestätigen inkl. Unterschrift)
- weis es nicht (da wäre ich enttäuscht von Dir, schließlich werden hier ja Halbwahrheiten verbreitet, weist es aber auch nicht genau)


unabhängig von Deiner Antwort, kannst danach den Thread schließen, da es hier ja Deiner Aussage nach keine Händler gibt, sondern nur Privatverkäufer (was ich nicht so sehe).

Mit diesem Text hast du dich gänzlich selbst disqualifiziert. Du scheinst nen absolutes Problem mit dem Interpretieren von Beiträgen zu haben, und gehst dann auf die persönliche Schiene.
Ich werde hier nicht weiter inhaltlich auf deine beiträge eingehen da dur die Antworten nicht verstehen (willst ?).
Allerdings wird dieser Thread nur dann geschlossen wenn hier die persönliche Note nicht rausgelassen wird.
Geschrieben: 20 Nov 2012 11:24

Gast

Zitat:
Zitat von xy78
nur der Händlerbund garantiert seinen Mitgliedern rechtssicheres Auftreten im Internet - und Abmahnungen werden versucht abzuwehren, und vertreten die Mitglieder vor Gericht - kostenlos (mit der ensprechenden Mitgliedschaft).


Wenn man einen "garantiert" rechtssicheren Auftritt hat, dürfte es ja keine Abmahnungen mehr geben. Ok manch einer mag dennoch eine Abmahnung schicken, da "versucht" der Händlerbund dann abzuwehren, bei einem "garnatiert" rechtssicherem" Shop ja kein Problem. Blöderweise macht das der Händlerbund ja gar nicht umsonst -> Mitgliedsbeiträge.
Geschrieben: 20 Nov 2012 11:35

HanseStern

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Nur mal zur Info:
http://www.lhr-law.de/magazin/landgericht-koln-handlerbund-siegel-wettbewerbswidrig

Und hier auch mal zum reinlesen http://www.webselling-online.de/78-news/webselling/406-haendlerbund-keine-rechtssicherheit-beim-handel-auf-amazon.html
Für mich ist der Laden einfach ein typischer Laden, wie es schon haufenweise welche gab.
Ich wette dem gehts in 5 Jahren so wie anderen Firmen, deren einziges Geschäftskonzept ist, das beste für uns zu wollen: Unser Gedl!
Geschrieben: 20 Nov 2012 15:51

xy78

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Zitat:
Zitat von Acme
Mit diesem Text hast du dich gänzlich selbst disqualifiziert. Du scheinst nen absolutes Problem mit dem Interpretieren von Beiträgen zu haben, und gehst dann auf die persönliche Schiene.
Ich werde hier nicht weiter inhaltlich auf deine beiträge eingehen da dur die Antworten nicht verstehen (willst ?).
Allerdings wird dieser Thread nur dann geschlossen wenn hier die persönliche Note nicht rausgelassen wird.
du hast geschrieben/behauptet, hier werden Halbwahrheiten gepostet - dann schreib doch deine fachliche Meinung, und teil uns dein Wissen mit!
aber nein, als Mod wird der Zeigefinger gehoben, aber zum Thema was sinnvolles beitragen tust du dann auch nicht :rolleyes:
Zitat:
Zitat von Acme
Wenn man einen "garantiert" rechtssicheren Auftritt hat, dürfte es ja keine Abmahnungen mehr geben. Ok manch einer mag dennoch eine Abmahnung schicken, da "versucht" der Händlerbund dann abzuwehren, bei einem "garnatiert" rechtssicherem" Shop ja kein Problem. Blöderweise macht das der Händlerbund ja gar nicht umsonst -> Mitgliedsbeiträge.
ok, dann bist du wohl der erste Mensch, der ne kostenlose Rechtsschutzversicherung hat (Glückwunsch!) aber nichts anderes beinhalten (neben den Prüfen und erstellen von Texten) die Dienste des Händlerbundes.
theoretisch ist dem Händler doch egal, ob er bei Kanzlei xy, Verein abc, oder Allianz Versicherungen eine Versicherung gegen Abmahnungen und Rechtsbeistand hat - hauptsache die aufgeführten Dienste werden geleistet!
ob man jetzt Mitgliedsbeitrag, oder Versicherungsbeitrag zahlen muß, spielt doch überhaupt keine Rolle.
Zitat:
Zitat von HanseStern
Nur mal zur Info:
http://www.lhr-law.de/magazin/landgericht-koln-handlerbund-siegel-wettbewerbswidrig

Und hier auch mal zum reinlesen http://www.webselling-online.de/78-news/webselling/406-haendlerbund-keine-rechtssicherheit-beim-handel-auf-amazon.html
Für mich ist der Laden einfach ein typischer Laden, wie es schon haufenweise welche gab.
Ich wette dem gehts in 5 Jahren so wie anderen Firmen, deren einziges Geschäftskonzept ist, das beste für uns zu wollen: Unser Gedl!
sauber, einen 2 Jahre alten Link/Beitrag herausgeholt :rofl:
das Siegel wurde schon vor einem Jahr angepasst, und ist schon lange rechtssicher :p
im übrigen ist das kein Laden/Kanzlei, sondern ein eingetragener Verein!


mittlerweile haben 2 User wenigstens zugegeben, dass das Verkaufen auf Ama nicht zu 100% rechtssicher ist :thumb:
obs jetzt wegen der AGB ist, Button oder was auch immer, im Grunde hat der Händlerbund zumindest teilweise recht.

extra für die Zweifler werde ich mich aber mal um das Urteil des LG Wiesbaden bemühen - mal schauen, ob das rechtsgültig ist, noch weiter in Berufung ist, o.ä. ;)
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Geschrieben: 20 Nov 2012 16:12

xy78

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wow, ging ja schneller als gedacht ;):D


das Urteil vom LG Wiesbaden vom 21.12.11 ist rechtskräftig!! der Verkäufer/Händler hat keine Berufung eingelegt ;)

http://www.kessler-walter.de/urteile-beitraege/beitraege-it-recht/lg-wiesbaden-urt-v-21122011-11-o-6511-40-euro-klausel-bei-amazon-marketplace.html

Im Prozess ging es um die Rücksendekosten (40€-Klausel), die in seinen AGB aufgeführt waren, jedoch der Käufer wegen ungültiger AGB nicht bezahlen wollte (grob zusammengefasst).

Auszug:
Das Landgericht Wiesbaden hat hierzu explizit entschieden, dass allein das Vorhalten von AGB, die über einen Link auf der Webseite aufzurufen sind, nicht den Anforderungen genügt, die § 305 Abs. 2 BGB aufstellt. Denn allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrages, wenn der Verwender bei Vertragsschluss die andere Partei ausdrücklich auf deren Geltung hinweist und der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von den AGB Kenntnis zu nehmen und wenn die andere Vertragspartei mit Ihrer Geltung einverstanden ist. Dies war nicht erfüllt, folglich wurden die AGB nicht wirksam vereinbart. Es blieb daher bei der gesetzlichen Kostentragungsregel, d.h. der Verkäufer musste diese tragen.
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Die Entscheidung ist letztlich zutreffend und konsequent, da sie nur allgemeine Anforderungen an die Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Anwendung bringt, die selbstverständlich offline wie online gelten.

Das Landgericht Wiesbaden ist offenbar das erste Gericht, das diese Rechtsfrage nach eingehender Würdigung des Sach- und Streitstandes entschieden hat. Gegen das im Wege des einstweiligen Rechtschutzes ergangene Urteil des Landgerichts Wiesbaden wurde keine Berufung eingelegt.



was lernen wir daraus? 1. (Vermutung!) Amazon kümmert dieses Urteil nicht - ist ja den Händler sein Problem, und 2. die AGB (egal ob von Amazon oder des Händlers) sind nicht Bestandteil des Vertrages - da es immer noch nur über Link zu lesen ist.
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Geschrieben: 20 Nov 2012 16:47

xy78

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da ja Urteile/Fakten gefragt sind, hier einige wichtige Urteile ;)

hier nochmal das ganze Urteil vom LG Wiesbaden: http://www.damm-legal.de/lg-wiesbaden-zur-schwierigkeit-der-einbeziehung-von-haendler-agb-bei-internet-verkaufsplattformen-amazon-anforderungen-fuer-kontaktinformationen


+LG Köln: Beschluß vom 16.11.12
Amazon-Händler haften für Urheberrechtsverletzungen an Fotos, die sie auf der Amazon-Plattform zur Verfügung gestellt bekommen

http://www.damm-legal.de/lg-koeln-amazon-haendler-haften-fuer-urheberrechtsverletzungen-an-fotos-die-sie-auf-der-amazon-plattform-zur-verfuegung-gestellt-bekommen

kann also auch Privatverkäufer treffen.


+OLG Bremen: Beschluß vom 05.10.12
Der Hinweis "Voraussichtliche Versanddauer: 1-3 Werktage" ist wettbewerbswidrig

http://www.damm-legal.de/olg-bremen-der-hinweis-voraussichtliche-lieferzeit-1-3-werktage-ist-wettbewerbswidrig-massive-abmahngefahr-bei-ebay-und-amazon

den Satz "Massive Abmahngefahr bei ebay und Amazon" hab ich bewußt mal weggelassen - bevor wieder dumme Sprüche kommen ;)


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werd bestimmt noch weitere Urteile finden,.......
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Geschrieben: 20 Nov 2012 16:54

Gast

Zitat:
Zitat von xy78
du hast geschrieben/behauptet, hier werden Halbwahrheiten gepostet - dann schreib doch deine fachliche Meinung, und teil uns dein Wissen mit!
aber nein, als Mod wird der Zeigefinger gehoben, aber zum Thema was sinnvolles beitragen tust du dann auch nicht :rolleyes:

Du raffst es anscheinend wirklich nicht. Mir persönlich ist es wurscht wer am Ende recht hat, ob Amazon oder der Händlerbund, ich maße mir da kein Urteil an.
Ich kritisiere hier lediglich die vielen Spekulationen, egal von welcher Seite.
Richtig peinlich für Dich wird es aber das alles auf meinen Moderator Status zu reduzieren, man mag es kaum glauben aber auch ich bin ein normaler User mit eigener Meinung.


Zitat:
Zitat von xy78
ok, dann bist du wohl der erste Mensch, der ne kostenlose Rechtsschutzversicherung hat (Glückwunsch!) aber nichts anderes beinhalten (neben den Prüfen und erstellen von Texten) die Dienste des Händlerbundes.
theoretisch ist dem Händler doch egal, ob er bei Kanzlei xy, Verein abc, oder Allianz Versicherungen eine Versicherung gegen Abmahnungen und Rechtsbeistand hat - hauptsache die aufgeführten Dienste werden geleistet!
ob man jetzt Mitgliedsbeitrag, oder Versicherungsbeitrag zahlen muß, spielt doch überhaupt keine Rolle.

Hab ich irgendwo behauptet das ich überhaupt eine Rechtschutzversicherung habe ? Nein, also unterlasse sämtliche Unterstellungen in diese Richtung.
Du hast aber behauptet, dass der Händlerbund seine Mitglieder vor Gericht kostenlos vertritt.
Geschrieben: 20 Nov 2012 16:58

xy78

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selbst der EuGH hat so entschieden - ......das Vorhalten der Widerrufsbelehrung auf einer Webseite (als Link) reicht nicht aus!

http://www.damm-legal.de/eugh-die-uebersendung-einer-widerrufsbelehrung-als-link-in-einer-e-mail-reicht-ebensowenig-aus-wie-die-blosse-vorhaltung-auf-einer-webseite-niederlage-fuer-abofallen-betreiber-content-services-lt
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Geschrieben: 20 Nov 2012 17:10

xy78

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Zitat:
Zitat von Acme
Du raffst es anscheinend wirklich nicht. Mir persönlich ist es wurscht wer am Ende recht hat, ob Amazon oder der Händlerbund, ich maße mir da kein Urteil an.
Ich kritisiere hier lediglich die vielen Spekulationen, egal von welcher Seite.
Richtig peinlich für Dich wird es aber das alles auf meinen Moderator Status zu reduzieren, man mag es kaum glauben aber auch ich bin ein normaler User mit eigener Meinung.


Hab ich irgendwo behauptet das ich überhaupt eine Rechtschutzversicherung habe ? Nein, also unterlasse sämtliche Unterstellungen in diese Richtung.
Du hast aber behauptet, dass der Händlerbund seine Mitglieder vor Gericht kostenlos vertritt.
na zum Glück schmeiß ich den Thread jetzt mit Urteilen zu, die jederzeit auch für Verkaufe auf Amazon gelten könnten :p;)

keine Rechtsschutzversicherung? ok, ich habs halt angenommen, hab jetzt eher Mitleid mit dir, falls du die mal bräuchtest.

du verstehst den Satz halt anders - der Mitgliedsbeitrag ist eh fest, ob er nur fürs Überprüfen, schreiben von Rechts-Texten, o-ä. verwendet wird, spielt doch keine Rolle.
aber mal genauer (nur für dich): kommt es zum Rechtsstreit vor Gericht, zahlt der Händlerbund alle damit verbundenen Kosten (Gerichts-Gebühren, Anwaltskosten (gegnerische Seite, falls man doch mal verlieren sollte), Strafzahlungen, usw-usw.
und sowas kann in die tausende €€€ gehen.

hab ich selber schon erlebt, wie teuer solche Gebühren und Kosten kommen können (da dieser Bereich meines Rechtsstreites von keiner RS-Vers. übernommen wird).
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Geschrieben: 20 Nov 2012 17:40

sisscuss

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Lass gut sein, Acme. Er geht nur auf die Argumente ein, die ihm in seinen Augen einen Vorteil bringen bei seiner eigenen Argumentation. Alles andere will oder kann er anscheinend gar nicht verstehen und drüber diskutieren. Das zeigt er doch in quasi in jedem Beitrag dieses Threads. Aber wenn es noch jemand versuchen will, nur zu - Ich lese gerne mit.


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