Zitat:
Zitat von Omnicron
Es würde mich freuen, wenn du denen genau das an Amazon schreiben
würdest, mit entsprechender Begründung. Ich gehe davon aus, daß
eine Antwort produziert wird, die du dann hier dementsprechend
öffentlich hier postest. Würde mich interessieren.
brauch ich nicht, da zum einen der Händlerbund das denen schon
mitgeteilt hat, und zum anderen die wohl ihre eigene Software
kennen, und wissen was angezeigt wird ;)
anscheinend brauch es erst die Justiz, bis der Konzern einlenkt -
so wie es meistens mit solchen "Großmächten" ist - erst nach einem
Urteil wird reagiert, nix neues.
leider werden ja die Händler abgemahnt, und nicht Amazon direkt -
sie stellen ja "nur" den Marktplatz zur Verfügung.
Zitat:
Zitat von BlaueScheibe24
Bezieht sich das nur auf FSK 18 Artikel oder auf alles z.B. wenn
jemand von privat eine gebrauchte DVD (FSK 12 oder 16 etc.) im MP
anbietet?
wenn du das mit der AGB meinst, brauchst keine Angst haben,
Privatverkäufer haben sowas nicht ;)
ob man als Privatverkäufer weiterhin völlig rechtens handelt,
bleibt aber weiterhin ungeklärt.
bei 18er Artikel greift ja das Jugendschutzgesetz mit ein. der
Verkäufer muß sicherstellen, seine Ware nur dem Empfänger
persönlich zu schicken, und nur dieser es annehmen darf (oder ein
erwachsener Bevollmächtigter - Vollmacht für eigenhändige
Sendungen). also bei 18er Ware ist theoretisch nur eigenhändig die
sichere Versandvariante.
theoretisch müßte man auch vor einer Bestellung sicherstellen, das
kein Jugendlicher diese Ware bestellen kann.