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Betrugsfälle im Marktplatz

Gestartet: 09 Juli 2012 19:59 - 1417 Antworten

Geschrieben: 27 Juni 2013 16:55

Furzknoten

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Zitat von Resident Bill
Das letzte, was ich in meinem Leben tun würde, wäre, die Familie oder Freunde eines Betrügers anzusprechen oder anzurufen.
Wie peinlich ist das denn bitte?
....
Beschämend, in beiderlei Hinsicht. Sorry.

Ich bin erstaunt, hattest Du dem nicht sogar körperliche Gewalt angedroht, müsste ich mal suchen ;). Blöde ist, das wir jetzt schon fast anfangen, uns wegen dem Vogel zu streiten, und der lacht sich wahrscheinlich kaputt oder ihn interessiert das einen Dreck.
Geschrieben: 27 Juni 2013 17:08

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Zitat:
Zitat von Furzknoten
Ich bin erstaunt, hattest Du dem nicht sogar körperliche Gewalt angedroht, müsste ich mal suchen ;). Blöde ist, das wir jetzt schon fast anfangen, uns wegen dem Vogel zu streiten, und der lacht sich wahrscheinlich kaputt oder ihn interessiert das einen Dreck.

;)

Ich will mal klarstellen, dass ich mich hier überhaupt mit niemanden streite. Die Schärfe wird hier von anderer Seite reingebracht.

Im Übrigen wird das von der Exekutive genauso gehandhabt, wenn bspw. der Fahrzeughalter nicht mehr wissen will, wer das auf dem Blitzerfoto da genau ist ;). ResidentBill, du hast Sinn/Zweck dahinter doch ganz gut zusammengefasst.
Geschrieben: 27 Juni 2013 17:42

kenshin-az

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Da ich in ca. 1 1/2 Wochen zu dieser Verhandlung muss und gerne up to date bleiben würde, bitte ich euch diese sinnlose Diskussion zu beenden. Habe keine Lust mich durch ewig viele Seiten zu lesen, weil jemand hier seinen Standpunkt klar machen muss.

Wie Mark schon sagte, ist der User "Cineast aka Filmnerd" vom Fach und wird wissen, was Sache ist. Damit sollte das ganze dann auch gut sein.
Geschrieben: 27 Juni 2013 18:17

ulf123

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Heutzutage muss man doch gar kein eigenständiges Zivilrechtsverfahren mehr anstreben. Es gibt doch das Adhäsionsverfahren, d.h. dass man seine zivilrechtlichen Ansprüche im aktuellen Strafverfahren durchsetzen kann. Das muss natürlich auch vorher beantragt werden.
Geschrieben: 27 Juni 2013 19:28

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Zitat:
Zitat von Resident Bill
Man stelle sich nur mal vor, man ist selbst ab und an nicht ganz gesetzestreu (fährt zu schnell, parkt oft ohne Schein uswusf) und plötzlich fragen dich Freunde, Familie und Bekannte, warum und wieso du das machst... DAMIT WILL ICH DIESE BEIDEN SACHEN NICHT VERGLEICHEN, Betrug ist nicht gleich Betrug, es ist nur ein Beispiel!!!

Beschämend, in beiderlei Hinsicht, für mich und für meinen Freund/Bekannten. Sorry.


Ich war jedenfalls lediglich der Meinung das es eine Option ist. Ich selbst würde ebenfalls nicht wegen 20€ hier anfangen in seinem Umfeld rumzutelefonieren.

Aber dein Vergleich ist wirklich für die Tonne. Zum einen soll es ja genau das bringen, warum sollte seine Verwandten nicht erfahren was er hier im Internet abzieht? Es geht hier um Betrug im großen Sinne, der sich über Jahre hinwegzieht und sicher mittlerweile mehrere Tausend Euro verursacht hat.
Geschrieben: 27 Juni 2013 19:44

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Zitat von Resident Bill
Das letzte, was ich in meinem Leben tun würde, wäre, die Familie oder Freunde eines Betrügers anzusprechen oder anzurufen.
Wie peinlich ist das denn bitte?

Was ist denn daran bitte peinlich?! :rolleyes:

Mich hat auch mal jemand versucht hier im Forum um 250€ erleichtern zu wollen, als Polizei usw. nach zwei Monaten alles nichts gebracht hat rief ich mal die Mutter des Users an und zwei Tage später hatte ich mein Geld wieder.

Da sehe ich auch garnichts schlimmes drin oder verwerfliches.

Wer sowas schreibt hat wohl einfach zu viel Geld... :confused:
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Geschrieben: 27 Juni 2013 19:50

TheRuhlander

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So jetzt ist auch mal gut. Es wurde jetzt hier klar und deutlich gesagt welche rechtlichen Konsequenzen das haben kann. Das jeder das anders sieht, ob das in Ordnung ist oder nicht, ist klar.

Ab jetzt warten wir dann einfach mal auf Neuigkeiten. Danke. :thumb:
Geschrieben: 28 Juni 2013 09:50

Cineast aka Filmnerd

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Zitat:
Zitat von ulf123
Heutzutage muss man doch gar kein eigenständiges Zivilrechtsverfahren mehr anstreben. Es gibt doch das Adhäsionsverfahren, d.h. dass man seine zivilrechtlichen Ansprüche im aktuellen Strafverfahren durchsetzen kann. Das muss natürlich auch vorher beantragt werden.

Noch mal kurz zum Adhäsionsverfahren:

Richtig ist, dass selbiges die Möglichkeit bietet, zivilrechliche Belange im Rahmen des Strafverfahrens zu behandeln, wobei hierdurch auch vollstreckungsfähige Titel geschaffen werden.

Der Vorteil ist, das man sich insoweit ein separates Zivilrechtsverfahren spart - und das man u.U. Beweiserleichterungen hat, da im Strafverfahren der Amtsermittlingsgrundsatz gilt.

Das Adhäsionsverfahren "funktioniert" dann erst einmal wie eine zivilrechtliche Klage und hat entsprechende Rechtswirkungen.

Allerdings ist besagtes Verfahren unter den beteiligten Strafrechtlern wenig populär, da man bestrebt ist, dass Zivilrecht zu meiden :-) - das gilt selbst für mich als Strafverteidiger, wenngleich das Verfahren ein nettes finanzielles "Zubrot" ist - besonders ausgeprägt ist die "Abneigung" gegen derartige Verfahrenseröffnungen aber meist beim zuständigen Strafrichter oder strafrechtlichen Spruchkörper - und diese Abneigung will "bedient" werden, was dazu führt, dass die meisten Strafrichter nach Möglichkeiten suchen, dieses Annexverfahren wieder "loszuwerden".

Und diese Möglichkeit eröffnet § 406 Abs. 1 S. 3 - 6 StPO, wonach der Strafrichter dann von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag schlicht absehen kann, wenn der Antrag zur Erledigung im Strafverfahren nicht geeignet scheint, was nach der Regelung insbesondere dann gelten soll, wenn das Adhäsionsverfahren das eigentliche Strafverfahren verzögern würde - eine Regelung, die dem lobenswerten strafrechtlichen Beschleunigungsgrundsatz Rechnung trägt.

Wie unschwer zu ersehen, bietet diese Regelung aber ein "Einfallstor" dafür, einen vom Strafrichter in aller Regel "wenig geliebten" Adhäsionsantrag "loszuwerden" - vielfach wird selbiger nämlich unter Rückgriff auf diese Regelung "beerdigt".

Damit läßt sich feststellen, dass es diese Möglichkeit zwar gibt, es jedoch immer auf den Einzelfall ankommt, ob dies wirklich eine "lohnende" Möglichkeit des Vorgehens ist.

Letzteres gilt übrigens generell - Forderungsangelegenheit, auch solche, die auf betrügerischen Handlungen beruhen, sind immer im Einzelfall zu betrachten - ebenso wie die Möglichkeiten zur Beitreibung und Realisierung der Forderungen.

Insoweit gilt eben, dass man dann, wenn man hinreichend und gesetzestreu vorgehen will, eben doch einen Rechtskundigen einschalten sollte, den man mit seinem konkreten Fall dezidiert befasst - dies bietet zwar keine Garantien in Bezug auf die letztliche Realisierung der Forderung, denn meine Berufsgruppe kann auch nicht zaubern oder in die Zukunft gucken - allerdings bietet dies zumindest die Sicherheit, dass man rechtstreu alle Möglichkeiten effektiv nutzt, die in dem konkreten eigenen Fall zum Tragen kommen können.

Over & Out!
Club der Mediabook Sammler
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Geschrieben: 28 Juni 2013 10:35

TheRuhlander

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TheRuhlander ...

Info am Rande:

Ich habe mir mal die Mühe gemacht und alle bekannten IP-Adressen des Superganoven nachverfolgt.

Zu 95% schlagen die alle in Magdeburg und Umgebung auf und sind vom "großen T". Ich tippe auf öffentliche WLAN-Hotspots.

Vielleicht erfahren die Leute die zur Verhandlung gehen (müssen) was es damit auf sich hat. Würde mich mal interessieren. :cool:
Geschrieben: 03 Juli 2013 11:46

Furzknoten

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"Unser" Marktplatz ist mal wieder schwer attraktiv, gerade neu hier ;) und schon 50+ MP-Verkaufsangebote ...


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