So sehr ich es grundsätzlich verstehe, dass man als Betrugsopfer
"alles" versuchen will, um sein Geld zurück zu erhalten
(schließlich bin ich hier schon selbst geschädigt worden, wenn auch
von einem anderen Mitglied), so wenig scheint mir das von Lbeer
vorgeschlagene Vorgehen sinnvoll - außerdem käme da bei mir
tatsächlich rechtliche Bedenken auf.
Zunächst einmal bringt es rechtlich gar nichts Verwandte zu
kontaktieren, um diese dahingehend zu beeinflussen, dass selbige
auf den eigentlichen Schädiger Einfluss nehmen - selbige sind dazu
bekanntlich mitnichten verpflichtet noch scheint mir dies irgendwie
zwingend, weshalb ein solches Vorgehen kaum "lohnen" dürfte.
Dazukommt, dass derartige "Kontaktaufnahmen" schnell den Bereich
der Nötigung erreichen können, wenn im Rahmen der Kontaktaufnahme
das Gegenüber aufgefordert wird, auf den Schädiger Einfluss zu
nehmen.
Außerdem könnte sich der Schädiger, wenn er denn hiervon Kenntnis
erlangt, berufen fühlen, dies als üble Nachrede zu betrachten und
insoweit seinerseits straf- oder zivilrechtliche Weitungen
ergreifen, denn solange der Schädiger selbst nicht per
abgeschlossenen Strafverfahren als derartig Handelnder feststeht,
wäre derartiges zumindest möglich.
Mithin dürfte eine solche Aktion 1. kaum was bringen und 2.
Gefahren heraufbeschwören, weshalb man solches lassen sollte.
Sinnvoller wäre es, selbst zivilrechtlich gegen den Schädiger
vorzugehen bzw. das Strafverfahren abzuwarten, da mitunter
tatsächlich eine Beauflagung zur Schadenswidergutmachung erfolgt,
was aber auch nicht zwingend ist, da das Strafverfahren nicht zum
Ziel hat, Euren Schaden zu kompensieren.
Letztlich hilft nur selbst zivilrechtlich vorzugehen ...
Just my2 Cents ...