Zitat:
Zitat von Aint
Das darf er auch,wenn der Kunde nicht 18 war,u. das Ordnungsamt
dann auf der Matte steht,u. dann wird es 1 x richtig teuer !.Fakt
ist,das einige MediaMärkte dieses so handhaben !.Kumpel von mir
studiert Jura,werde den x fragen,ob dieses möglich ist,u. wenn
nicht welche maximalen Konsequenzen Media bei ner Klage zu erwarten
hätte !.
Grüße
Wenn MM nicht Sorge trägt, dass die Käufer der FSK-Kennzeichnung
entsprechen und dies nachgewiesen wird, bekommt der entsprechende
MM eine Unterlassungklage mit Androhung von Ordnungsgeld. Im Falle
von MM-Märkten dürfte sich das angedrohte Ordnungsgeld ca. im
mittleren 5-Stelligen bis unteren 6-stelligen Bereich bewegen. Im
Wiederholungsfalle drohen dem Marktleiter persönliche juristische
Konsequenzen; evtl Vorstrafe oder "nur" Geldstrafe je nach Sachlage
und Richter.
Wie hat MM sicher zu stellen, dass keine "nicht altersgerechte"
Ware direkt an den Kunden verkauft wird? Hier streiten sich die
Geister , wie das sicher zu stellen ist. Jeder MM hat hier wohl
Spielraum wie er diese gesetzliche Vorgabe auslegt und handhabt,
solange es gut geht.
Die obige Aussage ist eine Interpretation von mir, basierend auf
den unterschiedlichen Erfahrungen, die wir hier im Forum gemacht
haben.
Übrigens: Wenn ein Käufer Ü18 einen Artikel Ü18 kauft und den
direkt an einen unter 18-Jährigen verkauft, ist MM nicht haftbar zu
machen. Insofern ist eine Verknüpfung der ID-Nr. des Perso auf der
Rechnung abolut nicht! notwendig. Es wird ja damit auch nichts an
Sicherheit für MM gewonnen.
Wenn also einzelne MMs dies sehr rigide handhaben, ist es eine
reine Überreaktion auf gesetzliche Vorgaben. Das entspricht dann
z.B. in etwa der Tatsache, wenn auf Steelbooks der FSK-Flatschen
aufdruckt ist statt mit Etikett aufgebracht. Ein besseres Beispiel
für Überreaktion im Umfeld der BD fiel mir jetzt nicht ein.