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Blu Ray kaufen beim Media Markt

Gestartet: 18 Dez 2011 12:45 - 69 Antworten

Geschrieben: 19 Dez 2011 20:42

Aint

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Geschrieben: 19 Dez 2011 20:52

>Vampire<

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das sind verstösse gegen die sicherungsmechanismen zur einhaltung des jugenschutzgesetzes , das wird mit bussgeldern in unterschiedlichsten höhen bestraft.
und ab dem zweiten mal wird es richtig schmerzhaft teuer !
...
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Geschrieben: 19 Dez 2011 20:58

ENCOM

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Geschrieben: 19 Dez 2011 21:06

Gandalf123

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Zitat:
Zitat von Aint
Das darf er auch,wenn der Kunde nicht 18 war,u. das Ordnungsamt dann auf der Matte steht,u. dann wird es 1 x richtig teuer !.Fakt ist,das einige MediaMärkte dieses so handhaben !.Kumpel von mir studiert Jura,werde den x fragen,ob dieses möglich ist,u. wenn nicht welche maximalen Konsequenzen Media bei ner Klage zu erwarten hätte !.

Grüße

Wenn MM nicht Sorge trägt, dass die Käufer der FSK-Kennzeichnung entsprechen und dies nachgewiesen wird, bekommt der entsprechende MM eine Unterlassungklage mit Androhung von Ordnungsgeld. Im Falle von MM-Märkten dürfte sich das angedrohte Ordnungsgeld ca. im mittleren 5-Stelligen bis unteren 6-stelligen Bereich bewegen. Im Wiederholungsfalle drohen dem Marktleiter persönliche juristische Konsequenzen; evtl Vorstrafe oder "nur" Geldstrafe je nach Sachlage und Richter.

Wie hat MM sicher zu stellen, dass keine "nicht altersgerechte" Ware direkt an den Kunden verkauft wird? Hier streiten sich die Geister , wie das sicher zu stellen ist. Jeder MM hat hier wohl Spielraum wie er diese gesetzliche Vorgabe auslegt und handhabt, solange es gut geht.
Die obige Aussage ist eine Interpretation von mir, basierend auf den unterschiedlichen Erfahrungen, die wir hier im Forum gemacht haben.

Übrigens: Wenn ein Käufer Ü18 einen Artikel Ü18 kauft und den direkt an einen unter 18-Jährigen verkauft, ist MM nicht haftbar zu machen. Insofern ist eine Verknüpfung der ID-Nr. des Perso auf der Rechnung abolut nicht! notwendig. Es wird ja damit auch nichts an Sicherheit für MM gewonnen.
Wenn also einzelne MMs dies sehr rigide handhaben, ist es eine reine Überreaktion auf gesetzliche Vorgaben. Das entspricht dann z.B. in etwa der Tatsache, wenn auf Steelbooks der FSK-Flatschen aufdruckt ist statt mit Etikett aufgebracht. Ein besseres Beispiel für Überreaktion im Umfeld der BD fiel mir jetzt nicht ein.

Geschrieben: 19 Dez 2011 21:06

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das ist ja genau das, was ich seit mehreren seiten predige:
einfach akzeptieren das auf diese art ein jugendschutz durchgezogen wird -sinn oder unsinn dieser massnahme sei jetzt mal dahingestellt- udn nicht mehr zeit dafür investieren, als nötig ist, um das geld samt perso aus der brieftasche zu holen, bzw, wieder einzustecken ...ich hab echt wichtigeres zu tun, als mir über so einen kindergarten gedanken zu machen, geschweige denn mich mit schlecht bezahlten kassenkräften anzukeifen...SOOO schön ist es im MM auch nicht, das ich da meine freizeit in hitzigen diskussionsrunden mit leuten, die NULL entscheidungskompetenz haben, verbringen möchte ;)
auch hier gilt:
Zitat:
zeitverschwendung !
;)
...
T.


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Geschrieben: 19 Dez 2011 21:18

Aint

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Zitat:
Zitat von Gandalf123
Übrigens: Wenn ein Käufer Ü18 einen Artikel Ü18 kauft und den direkt an einen unter 18-Jährigen verkauft, ist MM nicht haftbar zu machen. Insofern ist eine Verknüpfung der ID-Nr. des Perso auf der Rechnung abolut nicht! notwendig. Es wird ja damit auch nichts an Sicherheit für MM gewonnen.
Wenn also einzelne MMs dies sehr rigide handhaben, ist es eine reine Überreaktion auf gesetzliche Vorgaben. Das entspricht dann z.B. in etwa der Tatsache, wenn auf Steelbooks der FSK-Flatschen aufdruckt ist statt mit Etikett aufgebracht. Ein besseres Beispiel für Überreaktion im Umfeld der BD fiel mir jetzt nicht ein.

Mein Gedankengang läuft eher darauf hinaus,das durch die PersoNr. der MediaMarkt dennoch belegen könnte,das er die Ware an Bürger xy verkauft hat,u. eben nicht an klein Jörn,dessen Mutter nun pöbelnd beim MediaMarkt an der Kasse steht u. mit rechtlichen Konsequenzen droht !.Aufgrund der Eingabe im System,sowie dem schriftlichen Vermerk auf dem Bong,kann der MediaMarkt ja durchaus belegen,das er seinen rechtlichen Vorgaben nachgekommen ist,u. die Mutter müßte sich nun an den Kunden xy wenden,um etweilige rechtliche Schritte gegen eben diesen einzuleiten - ob das juristisch wirklich so machbar wäre,ist natürlich eine ganz andere Frage - zum Glück habe ich kein Jura studiert,viel zu viele undefinierte Rechtsbegriffe u . Geflogenheiten :) !.

Grüße
Geschrieben: 19 Dez 2011 21:23

dude1990

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na aber wer gibt denn dem kleinen jungen gleich noch den bon mit seiner perso-id? und ist das spiel oder der film einmal ausgepackt bzw. ohne preisschild, wer will dann noch beweisen, dass der junge das bei mm oder saturn oder wo auch immer gekauft hat?
ich halte das für großen quatsch, ein kurzer blick auf den perso oder auch auf den grauen bart sollte reichen^^



Geschrieben: 19 Dez 2011 21:26

Gandalf123

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Zitat von Aint
Mein Gedankengang läuft eher darauf hinaus,das durch die PersoNr. der MediaMarkt dennoch belegen könnte,das er die Ware an Bürger xy verkauft hat,u. eben nicht an klein Jörn,dessen Mutter nun pöbelnd beim MediaMarkt an der Kasse steht u. mit rechtlichen Konsequenzen droht !.Aufgrund der Eingabe im System,sowie dem schriftlichen Vermerk auf dem Bong,kann der MediaMarkt ja durchaus belegen,das er seinen rechtlichen Vorgaben nachgekommen ist,u. die Mutter müßte sich nun an den Kunden xy wenden,um etweilige rechtliche Schritte gegen eben diesen einzuleiten !.

Grüße

Dieses Vorgehen braucht MM nicht durch zu führen. Es würde genügen, dass auf den Rechnungen ein Passus steht: "Altersangabe wurde mit Personalausweis überprüft und entspricht der Altersfreigabe der gekaufen Ware" ... oder so ähnlich. Wenn MM sich jetzt bei jedem Kauf den Perso vorzeigen läßt ist alles in Butter. Wenn nun Eltern behaupten, dass ihr u18-Kind einen Ü18-Artikel direkt bei MM gekauft hat, müßten das die Eltern auch erstmal nachweisen können und dieser Nachweis ist faktisch nicht zu erbringen. Gerichte würden dann wohl Testkäufe in Auftrag gebe und wenn die alle nach Gesetz laufen wars das.
Man kann das sogar noch weiter führen: Wenn obiger Passus auf der Rechnung steht und jeder Kassierer mit Kurzzeichen quittieren muss, dass er sich den Perso hat zeigen lassen, ist evtl.!! sogar der Verkäufer= Kassierer in der Haftung.

Geschrieben: 19 Dez 2011 21:33

anzech

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anzech ....middle-finger-salute

auf meinen bons steht, mit einem ROTEN stempel aufgedrückt, "FSK geprüft"!
....und das ist auch gut so....
regards,Ron
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Ich bin, wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich. Konrad Adenauer






Geschrieben: 21 Dez 2011 20:38

Supreme1978

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Hm, ich kann mich gerade wirklich gar nicht mehr so erinnern ob die meinen Perso dort mal sehen wollten. Nach meiner Postleitzahl werde ich jedesmal gefragt, aber nach dem Ausweis dann doch wohl eher selten wenn ich mich nicht erinnere, oder das liegt schon am Alter :o

So Long

Supreme1978


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