Zitat:
Zitat von Starbugs
Michalive fragt nach den ehrlichen Argumenten ... ich kann nur
sagen, das im Verlauf des Threads mindestens drei Mal der Verweis
auf den Coveraufdruck aufgeführt wurde.
Was keine Bedeutung hat da Pana explizit Aktionsbestimmungen
definierte
Zitat:
Aber dieser ist ja nach Deinen Aussagen nichts
wert. Woher nimmst Du diese Unverschämtheit, einen Vetrag dafür zu
verlangen, das Du keine Urherberrecht verletzten darfst? Und nichts
anderes ist das! Es stimmt - es ist dasselbe, wie Affenkopp richtig
bemerkt hatte. Der Hersteller alleine hat das Recht, bei diesem
"Geschenk" zu verlangen was er will und Du hast Dich daran auch zu
halten - ob mit oder ohne Vertrag.
Als erstes mässigst du den Ton mir gegenüber, ich bin sachlich
geblieben und erwarte daher auch das gleiche mir gegenüber
Zweitens ist müssig eine Diskussion zu führen wenn
Begrifflichkeiten munter gemischt werden
Zitat:
Ist das so schwer zu verstehen? Wenn auf einer
BD steht "Diese Blu-ray ist kopiergeschützt" kommt doch auch keiner
auf die Idee,l das dieser Schutz keinen Sinn hat und das eine
Vervielfältigung damit nicht eingeschränkt werden soll. Jeder
Hansdepp weis, was dieser Parsus einem sagen soll. Genauso wie
jeder normale Mensch versteht, was einem der Satz "nicht zum
Weiterverkauf bestimmt" sagen will.
Es wäre sinnvoll wenn Du Dich ersteinmal über das deutsche
Urheberrecht informierst und warum der Aufdruck Kopierschutz
notwendig ist.
Wenn Du das gemacht hast wirst Du verstehen warum der Aufdruck
"Nicht für den Weiterverkauf bestimmt" mit dem Urheberrecht wenig
bis nichts zutun hat.
Zitat:
Übrigens sehe ich den nun hinzugefügten Parsus
von Panasonic bei der Registrierungsmail nur als zusätzliche
Warnung,
Das ist keine Warnung sondern Gegenstand der Aktionsbestimmungen
NEU, wenn also Pana Aktionsbestimmungen definiert und ich gegen
keinen Punkt dieser Bestimmungen verstosse ist mein Handeln nicht
illegal
Zitat:
Für manche illegale Aktionen braucht es keine
seperate Erwähnung in Vertragsform. Oder würde jemand auf die Idee
kommen, der Überfall auf einen Teppichhändler wäre nicht illegal,
weil es dazu keinen Vertrag gibt, das Teppichhändler perse nicht
überfallen werden dürfen?
Populismus scheint ja gerade das Mass der Dinge zu sein! Das
deutsche Strafgesetzbuch ist Dir ein Begriff?
Zitat:
PS: Schmarotzer trifft es wirklich 100%. Das ist
keine Beleidigung, sondern in Anbetracht Deiner Ausführungen eine
Feststellung, die jeder geistig weniger verwirrte Mensch sicher
nachvollziehen kann.
Beleidigung als Mittel der Diskussion... wer es braucht
Zitat:
wieso begibst Du Dich dann nicht in solche
Foren, die sich damit beschäftigen, wie man die Leute am besten um
ihr wohlverdientes bringen kann
Habe ich jemanden gezwungen die Avatar BD zu kaufen? Es war die
freie Entscheidung des Käufers
Nochmal wenn es keine Nachfrage zu diesen Preisen geben würde wären
die Ebay Preise nicht so hoch, die Nachfrage bestimmt den
Preis
Zitat:
d postet stattdessen Deine abnormale Einstellung
hier?
Darf hier nur Posten wer Deiner "Moral" entspricht und wer dem
nicht entspricht wird beleidigt und soll gehen?
Ideologisch äusserst bedenklich...