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Schadensfall: Blitzeinschlag - Abwicklung über Versicherung

Gestartet: 17 Mai 2010 20:11 - 27 Antworten

Geschrieben: 17 Mai 2010 21:20

Patrick_Star

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Natürlich nicht. Deshalb schrieb ich extra den Versicherungsnamen dazu - war ja bis vor 3 Jahren selber in der Branche tätig.
Geschrieben: 17 Mai 2010 21:23

Starbugs

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Zitat:
Zitat von Bob Lee
Hallo Starbugs, ich denke Du redest von Deiner Hausratversicherung (wo die Überspannungsschäden mit abgedeckt sein können, falls mit eingeschlossen). Und ich denke Du redest von den Versicherungsbedingungen (Klauseln), welche natürlich bei jeder Versicherung anderst aussehen können.

Die Praxis in so einem Fall ist diese:

1. Es wird ein Schadensfall aufgenommen
2. Die Höhe des Schadens wird festgetellt (Gutachter, Gutachten, Reperaturkosten, Kostenvoranschlag, Kosten für die Neuanschaffung entsprechender Geräte, evtl. noch vorhandene Kaufbelege ...)
3. Regulierung (Scheck bzw. Überweisung aufs Konto)

Das wird bei uns so gehandhabt. Ich selbst arbeite für einen Versicherungskonzern und kann die Aussagen Deines "Maklers" nicht ganz nachvollziehen. Wieso sollst Du Dir denn jetzt "Neugeräte" anschaffen und dann die Rechnungen einreichen. Vielleicht möchtest Du ja mit der Neuanschaffung noch ein bisschen warten, weil das Gerät im Augenblick noch zu teuer ist usw.


Dein "Makler" soll Dir in den Versicherungsbedingungen zeigen, dass Du Dir entsprechende Geräte kaufen mußt. Wenn nicht, bestehe auf die entsprechende Regulierung Deines Schadens. Unter Umständen holst Du Dir juristischen Beistand. Ein Schreiben eines Anwaltes kann Wunder bewirken. Und wenn alles ein gutes Ende findet, überlege Dir einmal, ob Du bei der richtigen Versicherung bist.

Wenn Du Hilfe brauchst, schicke mir eine PM.



Hi,

ich denke, Du verstehst mich falsch. Natürlich muss ich erst warten, bis die Versicherung den Schade begutachtet hat (tut sie ja gerade - die Geräte sind alle gerade bei einem Gutachter - er kam nicht zu uns ins Haus, sondern wurde von der Versicherung beauftragt den Schadenfall zu begutachten und zu schätzen. Daraufhin wurden die Geräte heute von einer Spedition abgeholt und zum Gutachter gebracht.)

Nur hatte ich eben meinen Makler schon im Vorfeld gefragt, was denn "wäre", wenn die Versicherung aufkommt. Daraufhin meinte er, das es i.d.R. so ablaufen würde, das ich mir die Geräte neu kaufe (ich muss das Geld auslegen - der Preis darf den Neupreis des Gerätes nicht übersteigen - also max. den Neuwert - NICHT den Zeitwert!) und dann alle Rechnungen an die Versicherung schicke. Diese bezahlt dann eben im nachhinein (an mich!) alles aus.

Ich hätte aber gerne erst das Geld - und dann den Kauf neuer Geräte und nicht umgekehrt (weil es nicht geht!).
Geschrieben: 17 Mai 2010 21:28

Starbugs

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Vielleicht drücke ich mich falsch aus ... mit der Versicherung ist eigetnlich alles abgeklärt - nur nicht: wie läuft die finanzielle Abwicklung. Das werden die mir sagen, wenn sie die Sachen begutachtet haben ... solange wollte ich aber nicht warten und schon einmal vorher fragen, wie es bei anderen Leuten so abgelaufen ist. Klar ist jede Versicherung verschieden. Ich wollte halt andere Erfahrungen lesen ...


Mein Makler meint halt (BEISPIEL !!!): wenn die Versicherung jetzt für meinen TH50-PZ800E einspringt, das ich dann einen Panasonic GW20 in 50" kaufen kann, da der Preis meines Gerätes damals 1800 € betrug und der des GW20 heute auch 1800 € beträgt (gleichwertiges Gerät).
Geschrieben: 17 Mai 2010 21:31

Bob Lee

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Zitat:
Zitat von Starbugs
... übersteigen - also max. den Neuwert - NICHT den Zeitwert!) und dann alle Rechnungen an die Versicherung schicke. Diese bezahlt dann eben im nachhinein (an mich!) alles aus.

Ich hätte aber gerne erst das Geld - und dann den Kauf neuer Geräte und nicht umgekehrt (weil es nicht geht!).


Ganz einfache Frage an Dich: Wenn Du das Geld nicht hast, Dir die entsprechenden Geräte zu kaufen, bekommst Du dann kein Geld? Gibt es erst Geld gegen Rechnung? Genau das ist doch der Punkt. Wo bitte steht das denn? Wenn Dein Makler Dir nicht helfen kann, wende Dich direkt an den Versicherer.

P.S.: Bitte nicht böse sein, aber schicke mir eine PM wenn Du nicht weiterkommst. Ist ja nicht unbedingt ein BD Thema. Und ich freue mich jetzt auch ein bisschen auf den Feierabend. ;)

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Geschrieben: 17 Mai 2010 21:35

Patrick_Star

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Ich dachte, das ist nur ne rethorische Frage - dabei hats dir ja wirklich das Kino zerlegt.

Mein Beileid - prinzipiell sind Schadensfälle immer verbunden mit "nervenaufreibend" und "zeitverschwendend".

Zitat:
Mein Makler meint halt (BEISPIEL !!!): wenn die Versicherung jetzt für meinen TH50-PZ800E einspringt, das ich dann einen Panasonic GW20 in 50" kaufen kann, da der Preis meines Gerätes damals 1800 € betrug und der des GW20 heute auch 1800 € beträgt (gleichwertiges Gerät).

Genauso ist es auch bei mir. Hausratsversicherungen bzw auch Eigenheimversicherungen sind solche Neuwertversicherungen.

Der Unterschied dazu ist eine sogenannte Zeitwertversicherung. (im Autobereich zB).

Sobald der Schaden durch nen Gutachter festgestellt wurde, gibt die Versicherung normalerweise entweder grünes Licht für eine Reparatur, oder für eine Neuanschaffung.
Geschrieben: 17 Mai 2010 22:05

Starbugs

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Zitat:
Zitat von Bob Lee
Ganz einfache Frage an Dich: Wenn Du das Geld nicht hast, Dir die entsprechenden Geräte zu kaufen, bekommst Du dann kein Geld? Gibt es erst Geld gegen Rechnung? Genau das ist doch der Punkt. Wo bitte steht das denn? Wenn Dein Makler Dir nicht helfen kann, wende Dich direkt an den Versicherer.

P.S.: Bitte nicht böse sein, aber schicke mir eine PM wenn Du nicht weiterkommst. Ist ja nicht unbedingt ein BD Thema. Und ich freue mich jetzt auch ein bisschen auf den Feierabend. ;)

Nein - stehen tut das nirgends! Nur mein Makler meinte - (orig. Wortlaut: in der Regel läuft es so ab ... !). In dem Moment habe ich nichts dazu gesagt, aber zuhause kam mir es dann in den Sinn: das geht ja gar nicht!

Das ist alles was ich weiß.
Geschrieben: 18 Mai 2010 01:38

Zyklop

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Zyklop ist nurnoch selten auf dieser Seite

Dann würde ich sagen, hast Du den falschen Makler.
Denn in der Regel läuft es so, daß Du den Schaden meldest, die Rechnungen der Geräte, wenn noch vorhanden vorlegst, dann ein Gutachter die Schäden begutachtet und entscheidet ob eine Reparatur oder eine Neuanschaffung in Frage kommt.
Bei einer Reparatur bekommst Du von der Werkstatt eine Rechnung, die Du dann bei der Versicherung vorlegst und die Versicherung bezahlt direkt bei der Werkstatt.
Bei einer Neuanschaffung, bekommst Du vorher den Betrag von der Versicherung ausgezahlt, was Du dann mit dem Geld machst (Gleiche Geräte wieder Kaufen, teurere oder günstigere Geräte kaufen) bleibt Dir überlassen.
So wird das eigentlich immer gehandhabt.
Frage ist bloß, ob Du den damaligen Kaufpreis voll ersetzt bekommst, oder nur soviel bekommst, daß Du Dir ein gleichwertiges Gerät neu kaufen kannst.
Denn gerade Heutzutage fallen die Geräte ja rasend schnell im Preis. Wenn Heute ein LCD 2500€ kostet, kann er in einem Jahr nurnoch die hälfte kosten.
Aber bei Dir soll ja stehen, daß Du den Kaufpreis voll ersetzt bekommst.
Gruß Matthias
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Geschrieben: 18 Mai 2010 16:21

mcamokk

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Sicher, wenn man die Bedingungen streng auslegt, brauchst du nur deinen Schaden nachzuweisen, dann gibt es das Geld abzügl. Mwst., nach Vorlage der entsprechenden Anschaffungsrechnungen wird die Mwst. erstattet. Einige Gesellschaften gehen auch in Vorlage, vorbehaltlich der Einreichung der Anschaffungsrechnungen vom Neukauf!!
Aber da seit 1994(Deregulierung des Versicherungsmarkts) eigentlich keine zwei Gesellschaften mehr gleiche Bedingungen haben, lässt sich hierüber nur schwer eine konkrete Aussage treffen, wenn man nicht die entsprechende Police vorliegen hat!

Ich würde mich im Zweifel an einen Makler wenden, der Mitglied im Verband deutscher Versicherungsmakler e.V.(VDVM) ist, denn diese müssen Qualitätsmerkmale erfüllen, die ein "durchschnittlicher" Makler nicht erfüllen kann. Ausserdem, muss jeder der in Deutschland Versicherungen vermittelt eine sogenannte Vermögensschadenshaftpflicht haben, die Schäden durch Falschberatung und Verfehlung deckt!!!Grundsätzlich gilt in Deutschland: Jeder Versicherungsmakler muss für seine Beratung gegenüber dem Kunden haften!!
Vielleicht noch zur Erklärung, warum Makler nicht gleich Makler ist: Seit 01.01.2009 muss jeder der Versicherungen verkaufen will mindestens Versicherungsfachmann sein.
Viele Vermittler wurden daraufhin von den Gesellschaften gekündigt und machten sich als Makler selbsständig, ohne sich über die erweiterten Kompetenzen und Risiken bewusst zu sein!!Sie arbeiten oftmals nur für eine Gesellschaft usw. Ein richtiger Versicherungsmakler hat den Anspruch einen möglichst grossen Überblick über den Markt liefern zu können. Mehr hierzu, der Kürze halber www.vdvm.de , da findest du auch einen richtigen Makler in deiner Nähe, der dir bestimmt weiterhelfen kann.
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Geschrieben: 18 Mai 2010 19:39

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Zitat:
Zitat von mcamokk
Sicher, wenn man die Bedingungen streng auslegt, brauchst du nur deinen Schaden nachzuweisen, dann gibt es das Geld abzügl. Mwst., nach Vorlage der entsprechenden Anschaffungsrechnungen wird die Mwst. erstattet. Einige Gesellschaften gehen auch in Vorlage, vorbehaltlich der Einreichung der Anschaffungsrechnungen vom Neukauf!!
Aber da seit 1994(Deregulierung des Versicherungsmarkts) eigentlich keine zwei Gesellschaften mehr gleiche Bedingungen haben, lässt sich hierüber nur schwer eine konkrete Aussage treffen, wenn man nicht die entsprechende Police vorliegen hat!

Ich würde mich im Zweifel an einen Makler wenden, der Mitglied im Verband deutscher Versicherungsmakler e.V.(VDVM) ist, denn diese müssen Qualitätsmerkmale erfüllen, die ein "durchschnittlicher" Makler nicht erfüllen kann. Ausserdem, muss jeder der in Deutschland Versicherungen vermittelt eine sogenannte Vermögensschadenshaftpflicht haben, die Schäden durch Falschberatung und Verfehlung deckt!!!Grundsätzlich gilt in Deutschland: Jeder Versicherungsmakler muss für seine Beratung gegenüber dem Kunden haften!!
Vielleicht noch zur Erklärung, warum Makler nicht gleich Makler ist: Seit 01.01.2009 muss jeder der Versicherungen verkaufen will mindestens Versicherungsfachmann sein.
Viele Vermittler wurden daraufhin von den Gesellschaften gekündigt und machten sich als Makler selbsständig, ohne sich über die erweiterten Kompetenzen und Risiken bewusst zu sein!!Sie arbeiten oftmals nur für eine Gesellschaft usw. Ein richtiger Versicherungsmakler hat den Anspruch einen möglichst grossen Überblick über den Markt liefern zu können. Mehr hierzu, der Kürze halber www.vdvm.de , da findest du auch einen richtigen Makler in deiner Nähe, der dir bestimmt weiterhelfen kann.

Aber mein Makler steht doch dort auch drinnen. Siehe:

http://www.vdvm.de/index.php?option=com_sobi2&sobi2Task=sobi2Details&sobi2Id=102132&Itemid=0&lang=de
Geschrieben: 26 Mai 2010 14:13

Starbugs

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So, heute kam ein Schreiben von der Versicherung. Bei allen Geräten wurde ein Überspannungsschaden festgestellt und die Geräte werden auch erstattet bzw. es lag direkt ein Verrechnungsscheck bei.

Leider ist der Versicherung trotzdem ein Fehler unterlaufen (unabsichtlich wie ich meine).

In dem Brief sind alle Geräte nacheinander aufgelistet nebst dem Betrag der mir erstattet wird (Neupreis). Dieser stimmt auch bei allen Geräten bis auf den Fernseher. Dort steht: vergleichbares Neugerät Panasonic GW20 - was auch soweit volkommen richtig ist. Allerdings wird dieser mit 800 € beziffert, anstatt 1800 €. Sprich, es stimmt alles soweit bis auf den Tausender, den sie beim TV mal eben "vergessen" haben. Ansonsten bin ich derweil zufrieden mit der Abwicklung ansich. Das der Scheck gleich anbei lag war sehr schön.

Hab sofort unseren Makler angerufen. Gebe ihm morgen eine Kopie des Schreibens und er hakt dann gleich nach. Ich denke ich bekomme einen weiteren Scheck über 1000 € nachgereicht, da ich den von der Versicherung explizit angegebenen GW20 nirgends für 800 € kaufen kann. Das sollte ja selbst für die leicht nachzuprüfen sein.

Soweit so gut ...

Hat alles in allem jetzt einen gute Woche gedauert das Ganze.


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