Sicher, wenn man die Bedingungen streng auslegt, brauchst du nur
deinen Schaden nachzuweisen, dann gibt es das Geld abzügl. Mwst.,
nach Vorlage der entsprechenden Anschaffungsrechnungen wird die
Mwst. erstattet. Einige Gesellschaften gehen auch in Vorlage,
vorbehaltlich der Einreichung der Anschaffungsrechnungen vom
Neukauf!!
Aber da seit 1994(Deregulierung des Versicherungsmarkts) eigentlich
keine zwei Gesellschaften mehr gleiche Bedingungen haben, lässt
sich hierüber nur schwer eine konkrete Aussage treffen, wenn man
nicht die entsprechende Police vorliegen hat!
Ich würde mich im Zweifel an einen Makler wenden, der Mitglied im
Verband deutscher Versicherungsmakler e.V.(VDVM) ist, denn diese
müssen Qualitätsmerkmale erfüllen, die ein "durchschnittlicher"
Makler nicht erfüllen kann. Ausserdem, muss jeder der in
Deutschland Versicherungen vermittelt eine sogenannte
Vermögensschadenshaftpflicht haben, die Schäden durch
Falschberatung und Verfehlung deckt!!!Grundsätzlich gilt in
Deutschland: Jeder Versicherungsmakler muss für seine Beratung
gegenüber dem Kunden haften!!
Vielleicht noch zur Erklärung, warum Makler nicht gleich Makler
ist: Seit 01.01.2009 muss jeder der Versicherungen verkaufen will
mindestens Versicherungsfachmann sein.
Viele Vermittler wurden daraufhin von den Gesellschaften gekündigt
und machten sich als Makler selbsständig, ohne sich über die
erweiterten Kompetenzen und Risiken bewusst zu sein!!Sie arbeiten
oftmals nur für eine Gesellschaft usw. Ein richtiger
Versicherungsmakler hat den Anspruch einen möglichst grossen
Überblick über den Markt liefern zu können. Mehr hierzu, der Kürze
halber
www.vdvm.de , da findest du
auch einen richtigen Makler in deiner Nähe, der dir bestimmt
weiterhelfen kann.
"The mind is a terrible thing to waste
I show love cause it's a terrible thing to
hate"
R.I.P. Guru (17.07.1966-19.04.2010)aus "Peace of Mine"