Geschrieben: 10 Dez 2009 15:08
Gesperrt
Blu-ray Starter
Aktivität:
Forenposts: 9
seit 09.11.2009
Sony KLV-L42MRX1
Sony PlayStation 3
Blu-ray Filme:
PS 3 Spiele:
Steelbooks:
11
Ich habe mit jemanden getauscht wo mein´s nicht angekommen ist aber
seins ja und nun möchte er es zurück haben nur ich seh es nicht
wirklich ein weil ich ja dann auch verlust mache und nun droht er
mir mit eienm anwalt was würdet ihr tun?
Geschrieben: 10 Dez 2009 15:12
Steeljunkie
Blu-ray Fan
Aktivität:
Also der Anwalt wird ihm schonmal gar nichts bringen, bei solch
kleinen Beträgen/ Taschgeschäften die auf freiwilliger Basis
passieren kann man mit rechtlichen Schritten nicht viel
erreichen.
Vl. machst du es höchstens so das du ihm vl. die hälte die der Film
wert ist zahlst z.B. 5€ aber ich verstehe dich und würde mich auch
sehr schwer tuen.
Gebe ihm nichts ;)
Zumal wenn mir einer mit nem Anwalt drohen würde, würde ich sagen
l*ck mich doch..... :rofl: :thumb:
Geschrieben: 10 Dez 2009 15:17
Ich würde nix machen.
Wenn du weißt, dass du es losgeschickt hast, ist es auf dem Postweg
verloren gegangen.
Der Käufer war damit einverstanden dass du es unversichert
versendest.
Also trifft dich keine Schuld.
Wäre gut, wenn du den Kassenbeleg des Paket hättest.
Aber ich schmeiß die auch immer weg
Geschrieben: 10 Dez 2009 15:20
Ich seh das auch so wir ihr
Geschrieben: 10 Dez 2009 15:57
Blu-ray Fan
Aktivität:
Forenposts: 243
Clubposts: 3
seit 17.02.2009
Samsung UE-55F6100
Sony PlayStation 4
Blu-ray Filme:
Steelbooks:
4
Bedankte sich 20 mal.
Erhielt 32 Danke für 17 Beiträge
War das denn jemand der schon viele Bewertungen hat und ein
"angesehener" User ist oder eher ein Neuling? Bei einem angesehenen
Händler ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass wirklich mal was mit
der Post schief gegangen ist. Dann sollte man sich aber
normalerweise einig werden können.
Die Reaktion mit dem Anwalt hört sich für mich aber eher nach
Abzocke bzw. einem schlechten Händler an.
Geschrieben: 10 Dez 2009 16:21
Blu-ray Fan
Aktivität:
Forenposts: 797
Clubposts: 1
seit 02.10.2009
Philips 47PFL8404H
Philips BDP7300
Blu-ray Filme:
PS 3 Spiele:
Bedankte sich 21 mal.
Erhielt 102 Danke für 90 Beiträge
Also auf eine Drohung, einen Anwalt einzuschalten, würde ich gar
nicht reagieren. Selbst wenn der Verkäufer dies bei einem derat
geringwertigen Gegenstand tun sollte, so steht dann Aussage gegen
Aussage.
Wenn der unversicherte Versand vereinbart wurde, besteht immer ein
Risiko, welches beide Tauschpartner zu tragen bereit sind. Wenn du
den Artikel korrekt per Post verschickt hast, er aber nicht
angekommen ist, hat die Post geschlampt. Dumm gelaufen.
Keinesfalls würde ich den erhaltenen Artikel dann zurückschicken
oder Geld zahlen. Wenn der Tauschpartner das nicht einsieht, ist es
sein Problem. Er muss daraus lernen und abwägen, ob er wieder
unversicherte Tauschgeschäfte machen möchte.
Geschrieben: 13 Dez 2009 02:46
Steeljunkie
Blu-ray Junkie
Aktivität:
ist mir bislang auch einmal passier (ist jedoch äußerst
selten)
und damals habe ich wie sowohl auch in diesem fall dein
tauschpartner *PECH* gehabt sowie man mit dem versand als
unversichertes stück einverstanden ist gibt es glaub ich keinen
rechtsmäßingen pukt indem man dich belangen könnte
Liebe Grüße
Manuel
Geschrieben: 13 Dez 2009 13:54
Blu-ray Fan
Aktivität:
Forenposts: 797
Clubposts: 1
seit 02.10.2009
Philips 47PFL8404H
Philips BDP7300
Blu-ray Filme:
PS 3 Spiele:
Bedankte sich 21 mal.
Erhielt 102 Danke für 90 Beiträge
Hat sich in der Sache schon etwas Neues ergeben?
Geschrieben: 13 Dez 2009 14:20
Steeljunkie Extreme
Blu-ray Papst
Aktivität:
wenn ich ein paket unversichert schicke, ob tausch ode rnicht, dann
ist das schon kacke
i.d.r. sollte man dann sagen, das geteiltes leid halbes leid ist,
also wenn ein paket verschwindet, wrd halt der halbe wert
ersetzt...feddich
statistisch verschwindet halt jedes x-te unversicherte
päckchen.
und wer das ausschliessen will, muss halt auf ner
versicehrungbestehen, kostet günsigstenfalls 3,90 porto (maxibiref
einschreiben) udn feddich
wem das zu teuer ist, der muss halt das risiko abwägen und darf
hinterher nicht meckern
...
T.
Geschrieben: 13 Dez 2009 14:28
Gast
Ich würd da gewiss nicht halbe halbe machen ich kann nicht
nachvollziehen was angekommen ist oder nicht. Ich bewahre aber
zumindest auch einige Tage die Quittung auf, somit hab ich
zumindest ein Art Beweis.