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Gestartet: 10 Dez 2009 15:08 - 10 Antworten

#1
Geschrieben: 10 Dez 2009 15:08

JohnCena

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Ich habe mit jemanden getauscht wo mein´s nicht angekommen ist aber seins ja und nun möchte er es zurück haben nur ich seh es nicht wirklich ein weil ich ja dann auch verlust mache und nun droht er mir mit eienm anwalt was würdet ihr tun?
#2
Geschrieben: 10 Dez 2009 15:12

SirMaddes

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Also der Anwalt wird ihm schonmal gar nichts bringen, bei solch kleinen Beträgen/ Taschgeschäften die auf freiwilliger Basis passieren kann man mit rechtlichen Schritten nicht viel erreichen.

Vl. machst du es höchstens so das du ihm vl. die hälte die der Film wert ist zahlst z.B. 5€ aber ich verstehe dich und würde mich auch sehr schwer tuen.

Gebe ihm nichts ;)

Zumal wenn mir einer mit nem Anwalt drohen würde, würde ich sagen l*ck mich doch..... :rofl: :thumb:



#3
Geschrieben: 10 Dez 2009 15:17

xyco284

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Ich würde nix machen.
Wenn du weißt, dass du es losgeschickt hast, ist es auf dem Postweg verloren gegangen.

Der Käufer war damit einverstanden dass du es unversichert versendest.

Also trifft dich keine Schuld.

Wäre gut, wenn du den Kassenbeleg des Paket hättest.

Aber ich schmeiß die auch immer weg

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#4
Geschrieben: 10 Dez 2009 15:20

Dennis59

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Dennis59 Über Ferien weg also nich wundern wenn keine Antowrt kommt!!!!!!

Ich seh das auch so wir ihr

#5
Geschrieben: 10 Dez 2009 15:57

d3vil

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War das denn jemand der schon viele Bewertungen hat und ein "angesehener" User ist oder eher ein Neuling? Bei einem angesehenen Händler ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass wirklich mal was mit der Post schief gegangen ist. Dann sollte man sich aber normalerweise einig werden können.

Die Reaktion mit dem Anwalt hört sich für mich aber eher nach Abzocke bzw. einem schlechten Händler an.
#6
Geschrieben: 10 Dez 2009 16:21

aedificans

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Also auf eine Drohung, einen Anwalt einzuschalten, würde ich gar nicht reagieren. Selbst wenn der Verkäufer dies bei einem derat geringwertigen Gegenstand tun sollte, so steht dann Aussage gegen Aussage.
Wenn der unversicherte Versand vereinbart wurde, besteht immer ein Risiko, welches beide Tauschpartner zu tragen bereit sind. Wenn du den Artikel korrekt per Post verschickt hast, er aber nicht angekommen ist, hat die Post geschlampt. Dumm gelaufen.
Keinesfalls würde ich den erhaltenen Artikel dann zurückschicken oder Geld zahlen. Wenn der Tauschpartner das nicht einsieht, ist es sein Problem. Er muss daraus lernen und abwägen, ob er wieder unversicherte Tauschgeschäfte machen möchte.


#7
Geschrieben: 13 Dez 2009 02:46

manu1896

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ist mir bislang auch einmal passier (ist jedoch äußerst selten)
und damals habe ich wie sowohl auch in diesem fall dein tauschpartner *PECH* gehabt sowie man mit dem versand als unversichertes stück einverstanden ist gibt es glaub ich keinen rechtsmäßingen pukt indem man dich belangen könnte
Liebe Grüße Manuel


#8
Geschrieben: 13 Dez 2009 13:54

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Hat sich in der Sache schon etwas Neues ergeben?


#9
Geschrieben: 13 Dez 2009 14:20

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wenn ich ein paket unversichert schicke, ob tausch ode rnicht, dann ist das schon kacke
i.d.r. sollte man dann sagen, das geteiltes leid halbes leid ist, also wenn ein paket verschwindet, wrd halt der halbe wert ersetzt...feddich
statistisch verschwindet halt jedes x-te unversicherte päckchen.
und wer das ausschliessen will, muss halt auf ner versicehrungbestehen, kostet günsigstenfalls 3,90 porto (maxibiref einschreiben) udn feddich
wem das zu teuer ist, der muss halt das risiko abwägen und darf hinterher nicht meckern
...
T.


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Geschrieben: 13 Dez 2009 14:28

Gast

Ich würd da gewiss nicht halbe halbe machen ich kann nicht nachvollziehen was angekommen ist oder nicht. Ich bewahre aber zumindest auch einige Tage die Quittung auf, somit hab ich zumindest ein Art Beweis.


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