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SKY Sonderkündigungsrecht ?????

Gestartet: 15 Mai 2010 17:19 - 6 Antworten

#1
Geschrieben: 15 Mai 2010 17:19

TheHidden

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Hi Leute,

hab mal ne FRAGE ???

Ich habe momentan noch einen Vertrag bis 28.02.2011 bei Sky .

Ich empfange über SAT.

Jetzt mein Problem.

Da ich zum 01.08.20010 Umziehe und in der neuen Wohnung nur die möglichkeit des Kabelempfangs gegeben ist und ich keine Schüssel aufstellen darf möchte ich gerne Kündigen.

Ich möchte nämlich ABSOLUT keinen Kabelanschluß haben und mir lieber einen DVB-T Reciver holen.

Und da Sky ja nicht über DVB-T empfangen werden kann wollte ich mal gerne wissen ob mir ein Sonderkündigungsrecht zu steht oder ob die einfach sagen können ich muß halt einen Kabelanschluß machen (was ich echt nicht will).

Ich habe mir SKY eigentlich sowiso nur wegen der HD Programme geholt und da der Kabelanbieter (UNITYMEDIA) nur ein einziges HD Programm von Sky einspeist (Sport HD) ist der Empfang über Kabel für mich UNINTERESSANT !!!

Hat jemand schon Erfahrung damit oder kann mir Tips geben ????

Danke.

Gruß, Ninja;)
#2
Geschrieben: 15 Mai 2010 18:18

atm

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Nein, Dir steht kein Sonderkündigungsrecht zu.

Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, warst du in der Lage SKY zu empfangen, der Anbieter schuldet Dir seine Dienstleistung nur am ursprünglich eingeschlossenen Vertragsort.

Abgesehen davon, ist nicht SKY für die Bereitstellung der grundlegenden Hardware verantwortlich, also
lässt sich hier raus auch kein Kündigungsrecht ableiten.

Und bevor der nächste gleich die Tür einrennt, ja es gibt Ausnahmefälle, in denen Mieter eine SAT Schüssel anbauen durften, obwohl der Vermieter dagegen war.
Dabei kommt es aber auf den Einzelfall an, in diesen speziellen Fällen ging es um die Versorgung mit Nachrichten aus der Heimat, die so nicht im dt. TV empfangbar waren.
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#3
Geschrieben: 15 Mai 2010 18:27

Affenkopp

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Das erinnert mich fast an meinen Bruder, der aus seinem DSL-Vertrag bei 1und1 nicht rauskam...
Obwohl ich fest der Meinung bin, dass er hätte kündigen können, da kein DSL verfügbar war und die Leistung somit nicht verfügbar war. Somit ist die Monatgebühr auch hinfällig.
Aber 1und1 ist ja ein anderes und wesentlich komplexeres Thema...
#4
Geschrieben: 15 Mai 2010 19:13

TheHidden

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Zitat:
Zitat von atm
Nein, Dir steht kein Sonderkündigungsrecht zu.

Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, warst du in der Lage SKY zu empfangen, der Anbieter schuldet Dir seine Dienstleistung nur am ursprünglich eingeschlossenen Vertragsort.

Abgesehen davon, ist nicht SKY für die Bereitstellung der grundlegenden Hardware verantwortlich, also
lässt sich hier raus auch kein Kündigungsrecht ableiten.

Und bevor der nächste gleich die Tür einrennt, ja es gibt Ausnahmefälle, in denen Mieter eine SAT Schüssel anbauen durften, obwohl der Vermieter dagegen war.
Dabei kommt es aber auf den Einzelfall an, in diesen speziellen Fällen ging es um die Versorgung mit Nachrichten aus der Heimat, die so nicht im dt. TV empfangbar waren.

danke schon mal..........hab ich mir schon fast gedacht.
da werde ich wohl jemanden suchen müssen an den ich sky bis zum vertragsende untervermieten kann:(
#5
Geschrieben: 15 Mai 2010 19:31

atm

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Du kannst auch bei Sky anrufen und nach einer Auslösung fragen, evtl. sagen sie Ja.
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#6
Geschrieben: 15 Mai 2010 19:36

Alan Shore

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Möglicherweise räumt SKY ein Sonderkündigungsrecht für den Fall des Umzugs ein. Bei einigen Telefonanbietern gibt es sowas. Ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SKY könnte hilfreich sein.
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#7
Geschrieben: 15 Mai 2010 20:35

TheHidden

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Zitat:
Zitat von atm
Du kannst auch bei Sky anrufen und nach einer Auslösung fragen, evtl. sagen sie Ja.

Hab schon da Angerufen und kann nur sagen..........KEINE EINGUNG MÖGLICH:(.

Schließlich könnte ich ja einen Kabelanschluss nehmen und das Unitymedia nur einen HD Kanal einspeist ist nicht ihr problem.

Ich weis nur eins...........SKY habe ich zum letzten mal Aboniert !!!


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