Zitat:
Zitat von Markus P.
Ich dachte immer das AGBs leicht zu finden sein sollten....
Also in Österreich ist das so...
Bezüglich AGB, kopiere es mal hier rein (hat Robert glaube ich
vorhin schon gepostet):
Zitat:
Urheberrecht
Sie räumen dem Betreiber von bluray-disc.de ein einfaches, zeitlich
und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an sämtlichen
eingestellten Inhalten ein. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere
das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung in jeder
Form und in sämtlichen Medien sowie das Recht zur öffentlichen
Wiedergabe, zur öffentlichen Zugänglichmachung, das Senderecht und
das Recht der Wiedergabe durch Bild- und Tonträger. Sie stimmen
insbesondere auch einer Übertragung dieser Nutzungs- und
Verwertungsrechte seitens des Eigentümers auf Dritte zu.
Der Betreiber von bluray-disc.de hat das Recht, Themen und Beiträge
zu löschen, zu bearbeiten, zu verschieben oder zu schließen.
Die Überschrift ist wirklich unglücklich gewählt, problematisch ist
das aber meines Erachtens nicht, da trotz dieser Formulierung wohl
klar ist, worum es in diesem Absatz geht. Mit einer Ausnahme, ich
frage mich gerade was ein "einfaches" Nutzungsrecht ist.
Was wir hier haben ist jedenfalls eine völlig übliche Klausel in
AGB von Forenbetreibern. Meines Erachtens geht das völlig in
Ordnung. Und zwar auch über Vertragsende hinaus ("zeitliche
unbeschränkt"). Du darfst dieses Nutzungsrecht aber nicht mit dem
Urheberrecht verwechseln. Wobei fraglich ist, ob das Urheberrecht
Forenbeiträge schützt, da es in Deutschland die sogenannte
Schöpfungshöhe gibt. Irgendein beliebiger Kommentar wird wohl nicht
vom Urheberrecht geschützt sein. Wären deine Beiträge vom
Urheberrecht geschützt, würdest du dein Urheberrecht aber nicht
dadurch verlieren, dass du ein Nutzungsrecht eingeräumt hast. Ich
bin mir aber sicher, dass es dazu noch nicht viele Entscheidungen
dt Gerichte gibt, da dieses Thema natürlich interessant ist, aber
wohl meist nicht so schwer wiegen dürfte, dass jemand ernsthaft bis
zum BGH geht. Was der Ersteller dieser gelöschten Posts aber
verlangen kann ist sicherlich die Anonymisierung seiner
Arbeit.
Ich hoffe das hilft dir weiter! Vergiss aber bitte nicht dass ich
von meinen österreichischen Kenntnissen ausgehe bzw von dem
beschränkten Wissen, dass ich von den deutschem Recht habe! ;)