Zitat:
Zitat von Lorky
Hallo Klaus!
Das gleiche Problem hatte ich, wie viele andere PS3 Besitzer,
auch.
Aber lass den Kopf nicht hängen, denn es ist glücklicherweise nur
die halbe Wahrheit mit der 12 monatigen Garantie von Sony.
Es stimmt zwar, dass Sony nur 12 monate Garantie gibt, aber der
Händler, bei dem Du die PS3 gekauft hast, muss die gesetzliche
Garantieleistung von 24 Monaten erfüllen. Somit muss er die weitern
12 monate tragen. Das heisst, sollte Sony Dir eine Rechnung
erstellen, bekommst Du von deinem Händler die Kohle zurück!
Die Aussage ist leider falsch, Klaus hat da schon im ersten Posting
den richtigeren Hinweis gegeben.
Im Rahmen der neuen Sachmangelhaftung vom 1.7.2002 wurde geregelt,
dass bei neuen Artikeln wie z.B. einer PS3 der
VERKAUFENDE Händler automatisch eine mindestens
24monatige Gewährleistung übernehmen muß.
Dieses gilt
UNABHÄNGIG von einer weiteren,
freiwilligen
Garantieleistung eines
Herstellers.
Leider hat der Gesetzgeber auch
unmissverständlich
festgelegt, dass im Rahmen der Gewährleistung
NACH ABLAUF
VON 6 MONATEN AB ÜBERNAHME eine sogenannte
"Beweislastumkehr" in Richtung Endverbraucher eintritt.
********************************************************
Dieses bedeutet (möglichst einfach erklärt):
********************************************************
Tritt ein Mangel in den ersten 6 Monaten auf, so geht der
Gesetzgeber vorerst davon aus, dass es sich dabei um einen
"angelegten" d.h. bei Übergabe schon vorhandenen Fehler handelt und
somit eine Gewährleistungspflicht besteht !
Wohlgemerkt:
grundsätzlich erstmal NUR über den
AUSLIEFERNDEN Händler !
Also Obacht bei Internetkäufen, die man bei Defekt zum
ortsansässigen Fachhändler schleppt - der MUß leider GAR NICHTS
!
Übrigens: Der Händler KANN versuchen zu belegen, dass der Mangel
NICHT wie vom Gesetzgeber vermutet vorhanden war - wie auch immer
!
KÖNNTE er das belegen - KEINE Gewährleistungspflicht !!!
So etwas wird immer häufiger - um so teurer das Objekt -
versucht.
********************************************************
Nun zu deinem Problem, Klaus.
Leider hast Du recht:
Rechtlich gesehen tritt in Deinem Fall natürlich die sogenannte
Beweislastumkehr zu Deinen Lasten voll ein !
Das bedeutet, dass zwar theoretisch ein Anspruch bis zum Ablauf der
24monatigen Gewährleistung hast, allerdings müßtest Du ggf. z.B.
unter Einschaltung eines Gutachters belegen können, dass der bei
Dir aufgetretene Mangel schon am Tag der Übergabe vorgelegen hat
:rolleyes:.
Ich hoffe, ich konnte den Unterschied zu einer
GARANTIE, bei der die Bezeichnung eigentlich schon
alles sagt etwas aufdröseln.
Kurz gesagt hat die Neuregelung der Sachmangelhaftung für den
privaten Endverbraucher nicht viele Vorteile und ist für die
meisten Privatleute eher ein schlechter Scherz.
Ich kann nur jedem Endverbraucher empfehlen,
VORHER zu prüfen, ob das Objekt seiner Begierde
über eine
freiwillige Herstellergarantie von mindestens 2
Jahren oder NUR durch eine
gesetzliche
Gewährleistung abgesichert ist. Letzteres sollte idR vom
Kauf abhalten !!!
Z.B. hatten (ob noch aktuell weiß ich nicht) vor kurzem z.B. die
Firmen Toshiba (24 Monate) und die Fa. Loewe (36 Monate) nur eine
Gewährleistung zu bieten !!!
Das hat im Falle eines Defektes bei einem Loewe TV, den der Kunde
bei einem (zwischenzeitlich Insolventen) Fachhändler vor einem
Umzug noch in Hessen erwarb dazu geführt, dass der konsultierte
Fachhändler in NRW die Leistung verweigerte.
Ein Anruf bei Loewe brachte tatsächlich den Tipp, sich doch an den
"insolventen" , ausliefernden Händler zu wenden. Der konsultierte
Partner in NRW hätte keine Verpflichtung :o:mad: !!
Erst nachdem ich ein entsprechendes Schreiben an die
Kundendienstleitung der Fa. Loewe gesandt hatte, entschied man
sich, doch in NRW zu reparieren.
Leider wurde vom Kunden anschließend berichtet, das :
a.) er sich als
Bittsteller vorkam und komplett so
behandelt wurde
b.) die Fertigstellung erst nach einer Beschwerde sowie einer
weiteren Anmahnung
nach 6 Wochen OHNE Ersatzgerät
erledigt war.
c.) der Händler jegliche, nicht in der Gewährleistung enthaltenen
Kosten (Porto, Versand- u. Verpackungskosten etc.) anschließend
auch berechnete
Merke: Finger weg von "Gewährleistung" und prinzipiell auch
von kürzeren Garantieleistungen als 24 Monaten !
Auch die Autoindustrie hat Jahre benötigt, bis zum Teil
(gezwungener Massen) fast ALLE eine freiwillige Herstellergarantie
anboten !
![Marantz_SR7007_a7561_1.jpg](//bluray-disc.de/image/blulife/signature/Marantz_SR7007_a7561_1.jpg)
Wieder ein hübscher Kerl - dank
Marantz !