Geschrieben: 22 Aug 2013 12:45
Serientäter
Blu-ray Profi
Aktivität:
Der Kauf ist vollzogen wenn es zwei übereinstimmende
Willenserklärungen gibt.
Diese sind: der Verkäufer übergibt die Ware, der Käufer übergibt
Geld. Erst dann ist der Vertrag gültig. Eine Preisauszeichnung an
sich ist noch keine Willenserklärung des Verkäufers, die Ware auch
zu diesem Preis zu verkaufen. Insofern kann man auch nicht darauf
bestehen, die Ware zu diesem Preis zu bekommen.
Auf die nachträgliche eventuelle Ungültigkeit von Veträgen will ich
jetzt nicht eingehen.
Geschrieben: 22 Aug 2013 13:07
Anders wäre es ja auch Unfug. Das würde wieder Leuten Tür und Tor
öffnen, die dann mal selbst die Preisschilder manipulieren -
deswegen gibt es ja auch Barcodes und man guckt an der Kasse nicht
nur auf den Preis an der Ware :-).
Geschrieben: 22 Aug 2013 18:37
gelöscht
Zitat:
Zitat von Rodon;4532991
@jackoneill71: Es geht einfach darum, dass sich Amazon bei mir
nicht an deren Aktion hielt. Wenn sie eine Aktion namens \" für
10\" starten, dann möchte ich auch 6 für 20 und nicht 4 für fast 19
Euro. Das hat nichts mit Unverschämtheit zu tun, schließlich hat
Amazon die Aktion selbst gestartet.
Lies Dir mal VincentVinyls Post durch... dieser und der Post von
Gandalf sollten doch Erklärung genug sein. Lese Dir mal die AGBs
durch bevor Du auf irgendwas bestehst und was Irrtümer und
ähnliches betrifft hilft das HGB weiter, daher isses auch egal wer,
wie welche Aktion gestartet hat. Möchte Dich mal erleben, wenn es
andersrum wäre. :eek:
Geschrieben: 22 Aug 2013 20:12
Blu-ray Sammler
Aktivität:
"Ich weiß ja nicht wie die rechtliche Lage da in Deutschland ist
aber wenn in Österreich etwas mit einem Preis angegeben ist dann
kannst du auf diesen Preis bestehen wenn die an der Kasse drauf
kommen."
Da täuschst du dich aber !
Geschrieben: 23 Aug 2013 22:03
gelöscht
Zitat:
Zitat von Steeelbook
"Ich weiß ja nicht wie die rechtliche Lage da in Deutschland ist
aber wenn in Österreich etwas mit einem Preis angegeben ist dann
kannst du auf diesen Preis bestehen wenn die an der Kasse drauf
kommen."
Da täuschst du dich aber !
Wie gesagt, in Deutschland ist der Händler nicht verpflichtet Dir
etwas zu verkaufen...
Geschrieben: 24 Aug 2013 11:05
Gast
Ist das nicht schön, wenn man sonst keine Probleme hat? ;-)
Geschrieben: 25 Aug 2013 01:06
gelöscht
Zitat:
Zitat von deepblu
Ist das nicht schön, wenn man sonst keine Probleme hat? ;-)
Sorry, aber Dein Post ist auch etwas sinnbefreit... :rolleyes:
Geschrieben: 25 Aug 2013 02:09
"Wenn man sonst keine Probleme" hat, kann man bis auf
lebensbedrohliche Situationen eh immer sagen, ist von daher eher
sinnlos :-). Bereits Blu-rays an sich sind Luxusgüter und auch
nicht zum Leben notwendig. Aber gerade solche Hobbies und
Interessen sind es nunmal, die Spaß bringen. Und ich find auch mal
ne Diskussion über Händler- / Kundenbeziehungen interessant :-).
Geschrieben: 25 Aug 2013 11:20
Gast
Die Rechtslage ist doch eindeutig und es macht auch absolut kein
Sinn sich über die paar Euro aufzuregen und stundenlang zu
diskutieren. Aber wenn es euch glücklich macht...
Es geht nur wieder vielen nicht um die Filme sondern einfach nur um
das Prinzip und darum sich wieder aufzuregen obwohl sie im Unrecht
sind :silly:
Geschrieben: 25 Aug 2013 13:23
Zitat:
Die Rechtslage ist doch eindeutig und es macht
auch absolut kein Sinn sich über die paar Euro aufzuregen und
stundenlang zu diskutieren. Aber wenn es euch glücklich
macht...
Na ja, dich scheint es ja auch glücklich zu machen, da du in die
deiner Ansicht nach sinnlose Diskussion sogar mittlerweile
einsteigst - um darüber zu diskutieren wie sinnlos die sinnlose
Diskussion sei - was eigentlich noch sinnloser ist ;-).