Lieber Mich - ob Deiner schockierenden Bilder und Deiner Anfrage
via PN gleich hier mal meine Antwort :-).
Zunächst einmal ist festzuhalten, dass Hermes als
Transportunternehmen hier nach den § 425 HGB für auftretene Schäden
haftet - und ein solcher ist hier, wie Deine Fotos dokumentieren,
fraglos gegeben :-).
Was die Schadenshöhe angeht, so gilt zunächst § 429 HGB, nach
dessen Abs. 3 S. 1 ist der Wert nach dem "Marktpreis" zu bestimmen,
weshalb Dein Verweis auf Ama-Angebote zur Dokumentation des
"Marktpreises", also des üblichen Wertes des Mediabook, zutreffend
war.
Allerdings gibt es für den in § 429 HGB bestimmten Wertersatz nach
der Regelung des § 431 HGB tatsächlich eine gesetzlich geregelte
Haftungshöchstgrenze, die der hier von Hermes getätigten Berechnung
entspricht - leider. Selbige gilt nach § 434 HGB auch für
außervertragliche Ansprüche.
Hierüber hinweg käme man nur, wenn man beweisen könnte, dass Hermes
vorsätzlich oder leichtfertig gehandelt hat, da dann § 435 HGB zur
Anwendung gelangt - ein solcher Nachweis dürfte hier aber kaum zu
führen sein.
Damit dürfte es rechtlich, so hart es ist, dies zu sagen, kaum
möglich sein, von Hermes mehr, denn den von dort überwiesenen
Betrag zu erhalten - einzig wenn ein
Vorsatz-/Leichtfertigkeitsnachweis gelänge wäre dies denkbar, wofür
die Beschädigungsausgeprägtheit wohl Indiz ist. Da aber ein
Nachweis schwierig sein wird, dürfte das "Mehr" Deines
tatsächlichen Schadens kaum durchsetzbar sein - leider.
Ich hoffe, dass genügt Dir erst mal so - bei weiteren Fragen,
einfach PN :-)!
Nicht unterkriegen lassen - zumal die rechtliche Haftung seitens
Hermes das Eine ist. Gleichwohl hätte Hermes sich hier natürlich
kulanter zeigen können - da man dies unterließ, werden wird wohl
alle dieses "Geschehen" im Hinterkopf behalten und unsere
Rückschlüsse daraus ziehen, was sicherlich nicht so gut für Hermes
sein wird...