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Online-Petition gegen die Neuregelung der FSK-Alterskennzeichnungen

Gestartet: 20 Jan 2009 02:51 - 459 Antworten

#1
Geschrieben: 20 Jan 2009 02:51

Legolas6669

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Legolas6669 gehört hier zum "alten Eisen"

Wie sicherlich vielen bekannt sein dürfte, ist in Artikel 17 des deutschen Grundgesetzes das Petitionsrecht verankert. Das Petitionsrecht besagt, dass man sich einzeln oder in einer Gemeinschaft mit Beschwerden oder Bitten an zuständige Stellen wenden kann.

Seit dem 01.09.2005 bietet der Deutsche Bundestag die Möglichkeit, Online-Petitionen einzureichen, die in einer Sechs-Wochen-Frist gezeichnet werden dürfen, d.h., Befürworter der Petition können durch Angabe einer gültigen e-Mail Adresse das in der Petition vorgetragene Anliegen unterstützen. Onlineptitionen können dann hier eingereicht werden.

bluray-disc.de plant eine groß angelegte Onlinepetition gegen die Neuregelung der FSK-Alterskennzeichnungen. Wir möchten im Vorfeld einer einzureichenden Petition unsererseits möglichst viele Meinungen und Standpunkte unserer Mitglieder einholen und bitten Sie schon jetzt, uns zu einem späteren Zeitpunkt bei der eingereichten Petition zu unterstützen.

bluray-disc.de möchte handeln und nicht nur reden. Warum sollten wir somit den aufgetretenen Unmut in einer sachlichen Aufstellung über die FSK-Logo Neuregelung im Rahmen einer Petition der zuständigen Behörde nicht mitteilen?

Wir möchten alle Interessierten und Mitglieder bitten, sich in diesem angelegten Thread bitte sachlich zu äussern und Argumente anzuführen, die wir in die Petition aufnehmen können: (Voraussetzung für die Online-Petition:

Voraussetzung für eine öffentliche Petition ist, dass die Bitte oder
Beschwerde inhaltlich ein Anliegen von allgemeinem Interesse zum
Gegenstand hat und das Anliegen und dessen Darstellung für eine
sachliche öffentliche Diskussion geeignet sind. Die Behandlung des
Anliegens muss in die Zuständigkeit des Petitionsausschusses fallen.
Anliegen und Begründung müssen möglichst knapp und klar dargestellt
sein; der hierfür verfügbare Umfang ist technisch vorgegeben. Anliegen
oder Teile eines Anliegens dürfen sich nicht erkennbar auf Personen
beziehen.)

Nach Zeichnungsfrist entscheidet der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages über unsere eingereichte Petition.

Bitte tragt in kurzen und knappen Sätzen Eure Argumente vor, die wir ggf. gerne stichpunktartig in unserer Petition zusammenfügen.

Euer Team von bluray-disc.de

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#2
Geschrieben: 20 Jan 2009 08:08

matadoerle

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matadoerle ist durch Rattenkinder vollkommen ausgelastet.

* Ich halte die neue Kennzeichnungpflicht für unzulässig, weil sie massiv in die gestalterische Freiheit eingreift.

* Der Jugendschutz könnte genauso gewährt bleiben, wenn die Kennzeichnung nur auf der Verkaufsverpackung erfolgen müsste.

* Die vorgeschriebene Kennzeichnung ist das dominierende gestalterische Element, was ich absolut ungerechtfertigt und unnötig empfinde.
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#3
Geschrieben: 20 Jan 2009 09:28

Schlumpfmaster

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Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.

Die Altersfreigabe bei einem solchen Produkt so dominant zu gestalten, verunstaltet in erster Linie die Präsentation des Produkts und verbessert in keinster Weise den Jugendschutz.

Die Freigabe eines Films oder eines Computerspiels ist für Eltern und Erziehungsberechtigte jederzeit gut zu erkennen gewesen, wenn man die Verpackung nur einmal umdreht und liest was darauf steht.

Jugendschutz ist nunmal in erster Linie Sache der Eltern.

Daher entbehrt die neue gesetzliche Regelung nunmal jeder Grundlage, welche logisch nachzuvollziehen oder zu erklären wäre.
#4
Geschrieben: 20 Jan 2009 09:43

cabal777

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cabal777 !!!!!retuschiert leider nicht mehr!!!!!

ich kenne Eltern die Ihren 15 jährigen Söhnen die neusten 360 oder PS3 ballerspiele kaufen egal ob da ab 18 oder so drauf steht. Die würen Sie auch dann kaufen wenn das gesamte Cover aus einem FSK Logo bestehen würde.

In erster Linie sind die Eltern und der Handel gefragt. Bei unseren mm sind die 18ér Filme in der höhe, an die auch meine Tochter mit 6 Jahren ranreicht. Dafür haben Sie die neusten Disney Filme schön auf Augenhöhe eines Durchschnitt Erwachsenen angebracht.

Solange es Leute gibt die einem jugendlichen Filme, Tabak oder Alkohol kaufen so lange wird auch keine Kennzeichnung etwas bringen. Aber wie will man dies verhindern oder bestrafen.
Wenn ein 18 Jähriger ein Spiel oder Film kauft und diesen vor dem Geshcäft einem Minderjährigen aushändigt.

Es muss sich in den Köpfen der Leute was ändern nicht auf den Cover von Filmen oder Spiele. Als nächstes kommen dann CD´s und Bücher dazu.
Die Clive Baker Bücher des Blutes sind ja mehr als heftig und auch nicht ab 18 freigegeben oder so.

Das ist mal meine kleine Meinung zu diesem Thema.

Gruss Alex
glaubst Du schon, oder lebst Du nur?
#5
Geschrieben: 20 Jan 2009 09:44

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#6
Geschrieben: 20 Jan 2009 09:53

Jewa

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Muss die Kennzeichnung denn auf dem Cover sein. Da könnte doch auch ein Aufkleber auf die Folie.
War gestern im Saturn und die hatten ohnehin bei allen Filmen und Spielen ab 16 noch einen großen runden gelben Aufkleber drauf wo " freigegeben ab 16 Jahre" drauf stand. Bei den 18er entsprechend einen roten und entsprechendem Text.
Warum nicht so mir dem neuen Logo. Dann kann das sogar noch größer werden, und nach entfernen der Folie ist alles verschwunden.
#7
Geschrieben: 20 Jan 2009 09:56

Tsungam

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Zitat:
Zitat von Jewa
Muss die Kennzeichnung denn auf dem Cover sein. Da könnte doch auch ein Aufkleber auf die Folie.

Reicht nicht.
Lies dir mal das hier verlinkte Interview durch.



"Die schärfsten Kritiker der Elche waren früher selber welche."
(F. W. Bernstein)

#8
Geschrieben: 20 Jan 2009 09:56

Christian1982

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Man kann da nur zustimmen. Egal wie Groß das FSK Zeichen ist. Es wird dadurch nicht besser, ihn dem man die Größe des FSK Zeichen vergrößert. Es wird dadurch nur zu nehmen und mehr FSK 18 Filme verkauft. Weil man es jetzt noch besser sieht. Aber die größen der Freigabe Kennzeichen, sind ihn keinem Nutzen zu der Größe der FSK Zeichen. Und man muss sich ja nur fragen. Wenn jetzt Menschen unter 18 Filme über 18 sehen. Hilft dann dieses neue FSK Kennzeichung etwas? Diese Antwort kann man klar verneinen. Es wird eher noch zu nehmen, da es jetzt noch offensichtlicher ist und dazu noch schön groß in Rot. Und nen Eingriff in die künstlerische Freiheit ist es. Genauso sehe ich hier keinen Nutzen, sondern wenn dann nen Nachteil.
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#9
Geschrieben: 20 Jan 2009 10:01

Feysirel

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Jugendschutz ist eine schöne Sache, Aktionismus nicht. Wie schon mehrfach geschrieben müssen Eltern und Handel in die Verantwortung genommen werden. Die hier getroffene Maßnahme hat nichts mit Schutz unserer Jugend zu tun, sondern dient nur dem zwecke mal überhaupt was getan zu haben, anstatt sich mit den Sozialen Problemen die meist hinter Jugend Kriminalität und Gewalt stecken auseinander zusetzen, es liegt nicht an Videospiele oder Filme. Glauben Sie wirklich das nur ein Jugendlicher deswegen nicht mehr an das Spiel/Film kommt an das er unbedingt kommen will? Es wird ihm auch nicht erschwert, weil es immer jemanden gibt der älter ist und ihm das besorgt. Am Ende trifft es nur den normalen Endverbraucher, der gerne ne schön anzusehene Box im Regal stehen hat.

Deshalb sollte sich die Politik bitte um die Sozialenprobleme in unserem Staat kümmern anstatt Medien zu verteufeln und damit von den eigentlichen Problemen abzulenken.

Mit freundlichen Grüßen
Christian
Geschrieben: 20 Jan 2009 10:07

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Der Text der alten FSK Logos war eigendlich sehr verwirrend durch den Text ausgelegt für Leute die sich damit nie beschäfftigt haben, die neuen Logos sind da wirklich eindeutiger.

- Die neue Logo sollte einfach nur an die Stelle des Alten damit die vorderseite immer noch jeglicher Künstlerischen freiheit entspricht
- Der handel müsste Ware extra non-permanet Kennzeichnen die ab 18 ist, so wie es Saturn mit den Aufklebern tut oder MediaMarkt vereinzelt mit roten plasterboxen. Dann siehts auch jede kassiererin.
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