Paramount Home Entertainment verlost 2 x „Deep Impact“ in 4K auf Ultra HD Blu-ray
Pünktlich zum 25. Jubiläum veröffentlicht Paramount Home Entertainment in diesem Jahr den Katastrophenfilm
„Deep Impact“ (USA 1998) zum ersten Mal in 4K-Auflösung auf
Ultra HD Blu-ray. Die 4K UHD erscheint am morgigen Donnerstag, den 25. Mai 2023 im deutschen Vertrieb von Universal Pictures Home Entertainment als Standard Edition im einfachen Keep Case. Das Drama von Mimi Leder, das mit Stars wie Robert Duvall, Morgan Freeman, Téa Leoni, Elijah Wood oder Vanessa Redgrave in den tragenden Rollen besetzt ist, verfügt in der ultrahochauflösenden Version über Dolby Vision und HDR sowie über englischen Original-Sound im Dolby TrueHD 5.1-Format. Der deutsche Ton erklingt, wie auch schon auf
Blu-ray, in Dolby Digital 5.1 und auch das Bonusmaterial der längst im Kaufhandel erhältlichen Blu-ray bildet auch den Ausstattungsumfang der 4K UHD-Veröffentlichung.
Inhalt: Als Leo Biederman (E. Wood) ein neues Objekt am Himmel entdeckt, ahnt er noch nicht, welche fatalen Folgen das für den ganzen Planeten haben wird. Er informiert seinen Professor (C.M. Smith) über die Entdeckung, welcher sofort realisiert, dass der Komet mit der Erde kollidieren wird. Aber er kann die Informationen nicht weitertragen, da er bald darauf bei einem Autounfall ums Leben kommt. Erst ein Jahr später erkennt die Menschheit die Wahrheit, doch für eine Rettung scheint es mittlerweile zu spät...
Das 25. Filmjubiläum ist ein Grund zum Feiern – ebenso wie die 4K-Premiere auf Ultra HD Blu-ray. Wir schließen uns dem an und starten aus diesem Anlass heute in Zusammenarbeit mit Paramount Home Entertainment ein passendes Gewinnspiel. Verlost werden insgesamt zwei Ultra HD Blu-rays von „Deep Impact“. Die Chance auf den Gewinn kann man sich sichern, indem man die nachfolgende Gewinnspielfrage korrekt beantwortet. Teilnahmeberechtigt sind alle registrierten bluray-disc.de Mitglieder mit Wohnsitz bzw. Lieferanschrift in Deutschland.
Wir drücken allen Teilnehmern ganz fest die Daumen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.