Zitat:
Zitat von Markus P.
Hallo Alan Shore,
ich gebe dir recht, das ein Kunde eine transparente, ehrliche Info
erhalten MUSS und das sollte auch "gute Sitte" sein.
definitiv! :thumb:
Zitat:
Leider lässt sich hier die Spirale nur noch
durch Insolvenzen am Markt zurückdrehen, denn diese Händler dürfen
sich nicht absprechen um den Preis wieder in
ordentlich-betriebswirtschaftliche Bahnen zurecht zu rücken.
Ja, spätestens das Kartellrecht dürfte derartige Absprachen
torpedieren, imho auch das UWG.
Zitat:
Eine Anmerkung habe ich noch: Du bezahlst ja
Online nicht den vollen Preis! (bzw. du zahlst sowohl beim
b-wertigen als auch beim a-wertigen immer deine persönlcihen
100%)
Genau, ich zahle "meine" 100%. Aber ich würde bei einem Händler,
der mir B-Ware als Neuware zum "vollen" Internetpreis anbietet,
nicht mehr bestellen. Wenn der Händler seine Preise nicht
ordentlich kalkuliert, kriegt er seine gebrauchten Waren eben
wieder zurück - mal abgesehen davon, dass es sich um einen
Sachmangel handelt.
Zitat:
Im übrigen hast du recht das man als Händler die
Kunden ausklammern sollte...aber was hindert den Kunden daran ein
Türchen weiterzugehen? Somit müsste man hier eine Blacklist
einführen die man seinen Händlerkollegen auch zur Verfügung stellt
;) Möchtest du das?
Ne, ne Blacklist ist kein geeigneter Weg. Aber wenn der Käufer bei
Händler A nichts mehr bestellen kann, geht er zu Händler B. Wenn
der irgendwann die Nase voll hat, geht er zu Händler C... mich
würde es stören, wenn ich bei den großen Internethändlern keine
Waren mehr bekommen könnte.
Zitat:
Und bedenke das wenn Händler ihre B-Ware im
Rhein versenken sollten, weil sie keiner haben möchte ("weiss ja
nicht wer daran rumgefummelt hat") du als ehrlicher Verbraucher die
höheren Preise dann akzeptieren musst...Quasi auf ein neuwertiges
kommt dann ein "versenktes"....:)
Die Lösung ist auf dem Reißbrett ganz einfach, in der Praxis aber
wohl kaum umsetzbar: Versandrückläufer werden als solche
gekennzeichnet und mit einem Preisabschlag in der Schnäppchenecke
(bzw. den Warehouse-Deals :p ) verkauft. Vorher müsste man eben die
Preise für die Neuware nach oben anpassen, damit "meine" 100% auch
den tatsächlichen 100% entsprechen und die B-Ware zum jetzigen
Internetpreis verkauft werden kann.
Und nochwas: Solche Nummern, wie ich sie oben gelesen habe (Kunde
lässt sich im stationären Handel beraten und teilt dann mit, dass
er sowieso im Internet kaufen wird) gehen gar nicht - ne echte
Unverschämtheit und ich würde hier ein Hausverbot
aussprechen.
Ich habe meinen Fernseher auch im stationären Handel gekauft, in
dem Wissen, dass das Gerät online inkl. Versand ca. 10% günstiger
zu haben war. Beratung brauchte ich keine, ich hatte mich vorher
online umfassend informiert, aber das Gefühl, dass ich bei
Problemen einen Händler vor Ort habe, war mir den Mehrpreis wert.
Nothing in this world, that's worth having, comes
easy!