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Rücksendekosten zu Lasten des Kunden

Gestartet: 24 Juni 2011 00:38 - 77 Antworten

Geschrieben: 27 Juni 2011 14:19

Markus Pajonk

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Zitat:
Zitat von Fingerhut86
Äh sorry aber genau DAS ist das gute Recht des Kunden!

Ist das der gleiche Fingerhut86, dem bei kino.to alle RECHTE sch***segal waren? Hauptsache der eigene Vorteil....

Interessante Denk/Sichtweise...zuerst greift man Rechte an und dann beruft man sich drauf....einfach herrlich.
Der Mensch wächst mit seinen Problemen! Hier bin ich. (Eigenzitat)
Geschrieben: 27 Juni 2011 16:11

std

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Zitat:
Ist das der gleiche Fingerhut86
das ist sogar derselbe ;) :D
Geschrieben: 27 Juni 2011 16:34

Markus Pajonk

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Zitat:
Zitat von dancingpuma
Hauptsache erstmal Panik schieben....typisch DEUTSCH(siehe EHEC, VOGELGRIPPE, BSE etc....):p

Panik? Ich finde den Thread weitesgehend informativ, ohne panisches zu erkennen (mit einer für mich belustigenden Randnotiz)
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Geschrieben: 28 Juni 2011 10:49

Uwe69

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Zitat:
Zitat von EllHomer
Ja. Ist echt schockierend, wie schamlos unverschämt manche Menschen sind. Mir wurden auch schon ähnliche Fälle von bekannten Verkäufern/Einzelhändlern erzählt: Kunde lässt sich intensiv beraten, Verkäufer nimmt sich die Zeit und Mühe und am Schluss heißt es dann "Ich kaufs eh übers Internet, da ist es billiger!, wollte mich nur beraten lassen" :mad:
oder noch besser: Kunde kommt in ein Geschäft: "Ich habs übers Internet gekauft, weiß aber nicht wie es funktioniert/das Gerät ist defekt. Kümmern sie sich drum"
Da wunderts mich nicht, wenn die Mitarbeiter irgendwann kein Bock mehr auf anständige Beratung haben.
Entweder man informiert sich selbst im Internet und kauf auch dort ein oder man geht in ein Geschäft, lässt sich beraten und kauft es da dann auch!


Zum Thema: Rücksendekosten zu lasten des Kunden finde ich super! Es kotzt nämlich einfach nur an, wenn sich Leute was bestellen, nur um es auszuprobieren. Habe erst kürzlich übelst teure Kopfhörer bestellt und was habe ich bekommen? Kopfhörer übersäht mit Kratzern, kleinem Riss, Fingerabdrücke, Eselsohren in der Gebrauchsanweisung etc. Von CD's, DVD's und Blu-ray's brauch ich ja gar nicht erst anfangen.:mad:

Vielleicht kann man mit der neuen Regelung so ein "Fehlverhalten" etwas in den Griff bekommen.


Die Rückgaberegelung an für sich ist ja schon in Ordnung, in deinem Beschriebenen Fall hat der Händler vergessen die Ware als B-Ware zu deklarieren.
Geschrieben: 28 Juni 2011 11:11

Markus Pajonk

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Warum vergessen? Die Handhabung ist doch bei einem b-wertigen Produkt identisch zum A-wertigen?

Bei den aktuellen Preisen MUSS jeder Händler B-Ware zum regulären Preis verkaufen. Da ist ja u.a. die "Unwucht" in der betriebswirtschaftlich-theoretischen Auffassung, die jetzt richtigerweise korrigiert wird. Onlinepreise waren kalkulatorisch Non-Service-Preise....aber Rücksendungsmöglichkeiten sind kein Non-Service.
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Geschrieben: 28 Juni 2011 11:21

Uwe69

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B-Ware ist nicht identisch mit A-Ware. Z.B. Fernsehgeräte. Von daher würde ich nicht das gleiche Bezahlen wollen wie für Neuwertige Ware.

http://de.wikipedia.org/wiki/B-Ware
Geschrieben: 28 Juni 2011 11:27

Markus Pajonk

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Das ist schon richtig....aber der Handel hat einen kalkulatorischen Fehler gemacht!! Auch wenn du es nicht glauben möchtest (und andere) die B-Ware hätte online zu dem Online-A-Waren-Preis verkauft werden müssen...ergo: A-Ware teuerer!
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Geschrieben: 28 Juni 2011 11:36

Alan Shore

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Zitat:
Zitat von Markus P.
Bei den aktuellen Preisen MUSS jeder Händler B-Ware zum regulären Preis verkaufen. Da ist ja u.a. die "Unwucht" in der betriebswirtschaftlich-theoretischen Auffassung, die jetzt richtigerweise korrigiert wird.

Betriebswirtschaftlich mag das so sein, dass der Händler Rückläufer zum Neupreis verkaufen muss.
Aber ich denke, dass ich als Käufer davon ausgehen darf, dass ich originalverpackte Neuware erhalte, wenn ich den vollen Preis bezahle (Ausnahme: der Händler deklariert B-Ware als solche).
Ich will gerade bei hochpreisiger Technik keine B-Ware haben. Ich weiß ja nicht, wer da schon dran rumgefummelt hat. Und gerade die "schrägen Vögel", die in dem Wissen bestellen, dass sie einen Artikel sowieso wieder zurückschicken, gehen bestimmt nicht immer pfleglich mit bestellter Ware um.

Als Händler würde ich Kunden, die im Verhältnis zu den tatsächlich gekauften Artikeln zu viel Ware zurückschicken, schlichtweg nicht mehr beliefern. Es kann mich als Verkäufer ja niemand dazu zwingen, für das ausgiebige Blu-ray-Wochenende das Equipment vorübergehend zur Verfügung zu stellen.
Nothing in this world, that's worth having, comes easy!
Geschrieben: 28 Juni 2011 11:53

Markus Pajonk

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Zitat:
Zitat von Alan Shore
Betriebswirtschaftlich mag das so sein, dass der Händler Rückläufer zum Neupreis verkaufen muss.
Aber ich denke, dass ich als Käufer davon ausgehen darf, dass ich originalverpackte Neuware erhalte, wenn ich den vollen Preis bezahle (Ausnahme: der Händler deklariert B-Ware als solche).
Ich will gerade bei hochpreisiger Technik keine B-Ware haben. Ich weiß ja nicht, wer da schon dran rumgefummelt hat. Und gerade die "schrägen Vögel", die in dem Wissen bestellen, dass sie einen Artikel sowieso wieder zurückschicken, gehen bestimmt nicht immer pfleglich mit bestellter Ware um.

Als Händler würde ich Kunden, die im Verhältnis zu den tatsächlich gekauften Artikeln zu viel Ware zurückschicken, schlichtweg nicht mehr beliefern. Es kann mich als Verkäufer ja niemand dazu zwingen, für das ausgiebige Blu-ray-Wochenende das Equipment vorübergehend zur Verfügung zu stellen.

Hallo Alan Shore,

ich gebe dir recht, das ein Kunde eine transparente, ehrliche Info erhalten MUSS und das sollte auch "gute Sitte" sein. Leider lässt sich hier die Spirale nur noch durch Insolvenzen am Markt zurückdrehen, denn diese Händler dürfen sich nicht absprechen um den Preis wieder in ordentlich-betriebswirtschaftliche Bahnen zurecht zu rücken.

Eine Anmerkung habe ich noch: Du bezahlst ja Online nicht den vollen Preis! (bzw. du zahlst sowohl beim b-wertigen als auch beim a-wertigen immer deine persönlcihen 100%)

Im übrigen hast du recht das man als Händler die Kunden ausklammern sollte...aber was hindert den Kunden daran ein Türchen weiterzugehen? Somit müsste man hier eine Blacklist einführen die man seinen Händlerkollegen auch zur Verfügung stellt ;) Möchtest du das?

Und bedenke das wenn Händler ihre B-Ware im Rhein versenken sollten, weil sie keiner haben möchte ("weiss ja nicht wer daran rumgefummelt hat") du als ehrlicher Verbraucher die höheren Preise dann akzeptieren musst...Quasi auf ein neuwertiges kommt dann ein "versenktes"....:)
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Geschrieben: 28 Juni 2011 12:29

Alan Shore

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Zitat:
Zitat von Markus P.
Hallo Alan Shore,

ich gebe dir recht, das ein Kunde eine transparente, ehrliche Info erhalten MUSS und das sollte auch "gute Sitte" sein.

definitiv! :thumb:

Zitat:
Leider lässt sich hier die Spirale nur noch durch Insolvenzen am Markt zurückdrehen, denn diese Händler dürfen sich nicht absprechen um den Preis wieder in ordentlich-betriebswirtschaftliche Bahnen zurecht zu rücken.
Ja, spätestens das Kartellrecht dürfte derartige Absprachen torpedieren, imho auch das UWG.

Zitat:
Eine Anmerkung habe ich noch: Du bezahlst ja Online nicht den vollen Preis! (bzw. du zahlst sowohl beim b-wertigen als auch beim a-wertigen immer deine persönlcihen 100%)
Genau, ich zahle "meine" 100%. Aber ich würde bei einem Händler, der mir B-Ware als Neuware zum "vollen" Internetpreis anbietet, nicht mehr bestellen. Wenn der Händler seine Preise nicht ordentlich kalkuliert, kriegt er seine gebrauchten Waren eben wieder zurück - mal abgesehen davon, dass es sich um einen Sachmangel handelt.

Zitat:
Im übrigen hast du recht das man als Händler die Kunden ausklammern sollte...aber was hindert den Kunden daran ein Türchen weiterzugehen? Somit müsste man hier eine Blacklist einführen die man seinen Händlerkollegen auch zur Verfügung stellt ;) Möchtest du das?
Ne, ne Blacklist ist kein geeigneter Weg. Aber wenn der Käufer bei Händler A nichts mehr bestellen kann, geht er zu Händler B. Wenn der irgendwann die Nase voll hat, geht er zu Händler C... mich würde es stören, wenn ich bei den großen Internethändlern keine Waren mehr bekommen könnte.

Zitat:
Und bedenke das wenn Händler ihre B-Ware im Rhein versenken sollten, weil sie keiner haben möchte ("weiss ja nicht wer daran rumgefummelt hat") du als ehrlicher Verbraucher die höheren Preise dann akzeptieren musst...Quasi auf ein neuwertiges kommt dann ein "versenktes"....:)
Die Lösung ist auf dem Reißbrett ganz einfach, in der Praxis aber wohl kaum umsetzbar: Versandrückläufer werden als solche gekennzeichnet und mit einem Preisabschlag in der Schnäppchenecke (bzw. den Warehouse-Deals :p ) verkauft. Vorher müsste man eben die Preise für die Neuware nach oben anpassen, damit "meine" 100% auch den tatsächlichen 100% entsprechen und die B-Ware zum jetzigen Internetpreis verkauft werden kann.

Und nochwas: Solche Nummern, wie ich sie oben gelesen habe (Kunde lässt sich im stationären Handel beraten und teilt dann mit, dass er sowieso im Internet kaufen wird) gehen gar nicht - ne echte Unverschämtheit und ich würde hier ein Hausverbot aussprechen.
Ich habe meinen Fernseher auch im stationären Handel gekauft, in dem Wissen, dass das Gerät online inkl. Versand ca. 10% günstiger zu haben war. Beratung brauchte ich keine, ich hatte mich vorher online umfassend informiert, aber das Gefühl, dass ich bei Problemen einen Händler vor Ort habe, war mir den Mehrpreis wert.
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