Naa gut, verschlüsselt hin oder her...
die frage die sich mir aber nun stellt, in wie fern man diese
Ausnahmen nutzen darf...
Klar ist das alle Aufnahmen von Urheber geschützt sind! Aber ich
denke mal das es juristisch genau gleich ist wie damals (in den
90ger) mit dem Aufnehmen aus dem Radio.
Man durfte es zwar ausnehmen, aber nur für den Eigengebrauch
nutzen, nicht kommerziell vertreiben.
Noch ein Grund das hier keine Urheberrechtsverletzung vorliegen
würde, sehe ich darin das ich ja nicht vorhabe das Sendelogo weg zu
schneiden und diese aufnahmen als meine zu verkaufen.
Ich denke mal die Verschlüsselung findet hier nur wegen der Werbung
statt, damit man diese nicht Vorspulen/wegschneiden kann.
Deswegen denke ich, das es vertretbar ist diese Ausnahmen zu
entschlüsseln...
und mal so unter uns, ich entwickle gerade richtig Ehrgeiz und Elan
dieses zu entschlüsseln...
Spätestens nächste Woche Montag werde ich mir mal Intensiv Zeit
nehmen dafür....
MfG