wenn du etwas verkaufst, dieses als technisch einwandfrei
beschreibst, das teil aber tatsächlich defekt ist, hat der käufer
ein recht auf wandlung
das kann man als privater verkäufer bei ebay zwar versuchen
auszuschliessen, aber es geht ja nicht darum, das das gerät in der
einjährigen gewährleistungsfrist defekt gegangen ist, sondern als
OK beworben aber defekt verschickt wurde!
das ist eindeutlig eine vorspiegelung falscher tatsachen
lies dich doch mal in die ebay statuen ein, die haben da etliches
zu geschrieben, was du da machen kannst
ich glaube das sogar ebay da eine vermittlungsfunktion hat...da bin
ich mir abe rnicht sicher
auf jeden fall würde ich den verkäufer fragen, ob der nen frosch
gefrühstückt hat, mir ne defekte box zu schicken!
...
T.