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Rechte an Beiträgen

Gestartet: 28 Dez 2009 13:07 - 93 Antworten

Geschrieben: 28 Dez 2009 17:24

Markus Pajonk

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Zitat:
Zitat von Tsungam
Das stimmt so nicht:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__306.html

Hast recht. Ist Bestandteil des BGB, und somit überflüssig (wenn sie richtig formuliert ist). Danke, Tsungam.
Der Mensch wächst mit seinen Problemen! Hier bin ich. (Eigenzitat)
Geschrieben: 28 Dez 2009 17:29

shmenkman

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Zitat:
Zitat von Markus P.
Hallo,
ich möchte dir nicht zu nahe treten...ich weiss nämlich wirklich nicht wie in Österreich ist. Die Rechtslage "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ist pauschal ersteimal richtig. Und wenn man Rechteinhaber/Rechtsnachfolger wird tritt man automatisch in die Fussstapfen.....auch mit den Pflichten!
Das ist Logik und erst einmal kein Recht. Man schaltet sich ja gleich.
Markus

Natürlich kennt man auch in Österreich den bekannten Satz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Das ändert aber nichts an deiner fehlerhaften Argumentation. Du gibst hier offenkundig nur deine persönliche Meinung wieder.

Und natürlich ist der Satz pauschal einmal richtig. Aber wie im wahren Leben gibt es auch im Recht Ausnahmen und genauere Regeln, die den allgemeineren vorgehen. Schau dir mal an was Robert zum Terminus "unverzüglich" geschrieben hat.
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Shmenkman's SHMENKPLEXX
Geschrieben: 28 Dez 2009 17:33

Markus Pajonk

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Natürlich ist es primär meine Meinung. Dennoch kannst du doch erkennen das diese rechtlich zumindest nicht unlogisch erscheint, oder?

Natürlich muss man prozessieren. Aber so etwas fände ich noch "dämmlicher", egal von welcher Seite.


Und wenn man sich auf die AGBs beruft und diese als "Vertrag" auslegt, so ist es doch logisch das alle Vertragsinhalte bei "Kündigung" (Löschung) verwirken.

Das heisst das Nutzungsrecht seitens des Forum ist erloschen!! (Weil die AGBs können nur für Mitglieder gelten) Oder musst du heute noch die AGBS deiner ehemaligen Handybetreiber, Telefonfirmen und sonstigen ehemaligen Verträge berücksichtigen?

P.S. Ich kenne unverzüglich, ist eines meiner persönlichen Lieblingsworte im deutschen Vertragswesen...baue ich sehr gerne selber deshalb ein. (Seine Definitionen waren einwandfrei und einfach beschrieben....)
Der Mensch wächst mit seinen Problemen! Hier bin ich. (Eigenzitat)
Geschrieben: 28 Dez 2009 18:43

shmenkman

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Zitat:
Zitat von Markus P.
Natürlich ist es primär meine Meinung. Dennoch kannst du doch erkennen das diese rechtlich zumindest nicht unlogisch erscheint, oder?

Natürlich muss man prozessieren. Aber so etwas fände ich noch "dämmlicher", egal von welcher Seite.


Und wenn man sich auf die AGBs beruft und diese als "Vertrag" auslegt, so ist es doch logisch das alle Vertragsinhalte bei "Kündigung" (Löschung) verwirken.

Das heisst das Nutzungsrecht seitens des Forum ist erloschen!! (Weil die AGBs können nur für Mitglieder gelten) Oder musst du heute noch die AGBS deiner ehemaligen Handybetreiber, Telefonfirmen und sonstigen ehemaligen Verträge berücksichtigen?

P.S. Ich kenne unverzüglich, ist eines meiner persönlichen Lieblingsworte im deutschen Vertragswesen...baue ich sehr gerne selber deshalb ein. (Seine Definitionen waren einwandfrei und einfach beschrieben....)

Zu Allererst möchte ich dir sagen, dass mir völlig klar ist, wovon du sprichst und was du eigentlich damit ausdrücken willst. Ich bin auch in manchen Teilen - privat - deiner Meinung. Aber: Deine Interpretationen sind aber leider schlichtweg nicht richtig! AGBs werden nicht als Vertrag ausgelegt, es handelt sich vielmehr um vorgefertigte Vertragsinhalte, die dem Vertrag zugrunde gelegt werden. Soll heissen, die AGBs sind nicht der Vertrag, sondern Vertragsinhalt. Es ist auch durchaus möglich, einzelne Rechte abzutreten, auch über das Ende eines Vertrages hinaus. Beispiel etwa die Verschwiegenheitsklauseln in Arbeitnehmerverträgen. ;)

Ich masse mir hier nicht an, Alles zu wissen, aber ich verfüge sicherlich über mehr Sachkenntnisse als die Meisten hier, stehe ich doch unmittelbar vor dem Ende meines Jura-Studiums. Die österreichische und die deutsche Rechtsordnung sind zwar grundsätzlich verschieden, aber gerade in Internet-Angelegenheiten - dank EU - annähernd gleich geregelt. Aus diesem Grund versuche ich, dir eine andere Sichtweise der Dinge näher zu bringen. Du könntest zum Beispiel anregen, dass die AGBs geändert werden. Du solltest aber bitte nicht weiter versuchen, deine persönlichen Interpretationen als Recht darzustellen, so logisch sie dir auch erscheinen mögen. :)
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Shmenkman's SHMENKPLEXX
Geschrieben: 28 Dez 2009 20:16

Markus Pajonk

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Hallo,
der Sachverhalt um den es geht ist folgender:
DA hat eine Linksammlung veröffentlicht/erarbeitet. (lt. aktuellen AGBs sind zu dem Zeitpunkt auch die Nutzung seitens des Forums erlaubt).
DA hat die Linksammlung gelöscht, sein gutes Recht..Meinungen und Positionen darf ein Mensch ändern. Danach hat er sich gelöscht. (Ist also nicht mehr im Einzugsgebiet der AGBs, da kein Mitglied der Community mehr)

Jetzt kommt diese Linksammlung (aus einer Datensicherungskopie des Forums) und wird zum Leben erweckt. Wem gehört diese Copyrightechnisch.

Wie siehst du das?

Ich sprach ja nur das die AGBs als Vertrag ausgelegt werden. (Kam mir bisher so vor, das so argumentiert worden ist)

Mich interessieren AGBs und andere Dinge nicht so stark...ich fände es nur sehr befremdlich, wenn sich dritte ohne dazutun mein Wissen für alle Ewigkeit sichern könnten....(was der Fall ist) und dieses sogar in gleicher Form weiternutzen könnten.
Ich respektiere Wünsche meiner Mitglieder, Freunde und sonstwie.

Wenn ich eine Verschwiegenheitsklauser oder Wettbewerbsklause "aushandele" wird diese meist monetär oder anders mit einem Vorteil berücksichtigt.
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Geschrieben: 28 Dez 2009 20:21

shmenkman

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Also ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich die AGBs nicht gelesen habe :D

Wenn du mal einen Link für mich hättest, wäre ich da sehr dankbar! Genau davon ist es nämlich abhängig!

Aber moralisch gesehen muss ich dir beipflichten. Die "feine Art" ist das nicht gerade! :rolleyes:
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Shmenkman's SHMENKPLEXX
Geschrieben: 28 Dez 2009 20:23

shmenkman

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Zitat:
Zitat von Markus P.
Wenn ich eine Verschwiegenheitsklauser oder Wettbewerbsklause "aushandele" wird diese meist monetär oder anders mit einem Vorteil berücksichtigt.

Ja, zumeist wird das so geschehen. Muss aber nicht so sein! Zumindest bei uns! Aber ich gehe schwer davon aus, dass dies in Deutschland ebenso ist.
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Shmenkman's SHMENKPLEXX
Geschrieben: 28 Dez 2009 20:26

Markus Pajonk

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Die AGBs bekommst du NUR bei Neuanmeldung zu sehen, zumindest habe ich mir zweimal 30 Minuten einen heissen hier gesucht...
Nimm ein anderen Browser und melde dich neu an...

Ich dachte immer das AGBs leicht zu finden sein sollten....

Ich frage mich, ob damit auch die Rechte an den Bildern z.B. von Moviecollectors etc. auch in Eigentum von BD.de gehen? Und auch die Heimkinoaufstellungen usw.......mir wird Angst und Bange
Der Mensch wächst mit seinen Problemen! Hier bin ich. (Eigenzitat)
Geschrieben: 28 Dez 2009 20:53

shmenkman

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Zitat:
Zitat von Markus P.
Ich dachte immer das AGBs leicht zu finden sein sollten....

Also in Österreich ist das so...

Bezüglich AGB, kopiere es mal hier rein (hat Robert glaube ich vorhin schon gepostet):

Zitat:
Urheberrecht
Sie räumen dem Betreiber von bluray-disc.de ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an sämtlichen eingestellten Inhalten ein. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung in jeder Form und in sämtlichen Medien sowie das Recht zur öffentlichen Wiedergabe, zur öffentlichen Zugänglichmachung, das Senderecht und das Recht der Wiedergabe durch Bild- und Tonträger. Sie stimmen insbesondere auch einer Übertragung dieser Nutzungs- und Verwertungsrechte seitens des Eigentümers auf Dritte zu.
Der Betreiber von bluray-disc.de hat das Recht, Themen und Beiträge zu löschen, zu bearbeiten, zu verschieben oder zu schließen.

Die Überschrift ist wirklich unglücklich gewählt, problematisch ist das aber meines Erachtens nicht, da trotz dieser Formulierung wohl klar ist, worum es in diesem Absatz geht. Mit einer Ausnahme, ich frage mich gerade was ein "einfaches" Nutzungsrecht ist.
Was wir hier haben ist jedenfalls eine völlig übliche Klausel in AGB von Forenbetreibern. Meines Erachtens geht das völlig in Ordnung. Und zwar auch über Vertragsende hinaus ("zeitliche unbeschränkt"). Du darfst dieses Nutzungsrecht aber nicht mit dem Urheberrecht verwechseln. Wobei fraglich ist, ob das Urheberrecht Forenbeiträge schützt, da es in Deutschland die sogenannte Schöpfungshöhe gibt. Irgendein beliebiger Kommentar wird wohl nicht vom Urheberrecht geschützt sein. Wären deine Beiträge vom Urheberrecht geschützt, würdest du dein Urheberrecht aber nicht dadurch verlieren, dass du ein Nutzungsrecht eingeräumt hast. Ich bin mir aber sicher, dass es dazu noch nicht viele Entscheidungen dt Gerichte gibt, da dieses Thema natürlich interessant ist, aber wohl meist nicht so schwer wiegen dürfte, dass jemand ernsthaft bis zum BGH geht. Was der Ersteller dieser gelöschten Posts aber verlangen kann ist sicherlich die Anonymisierung seiner Arbeit.

Ich hoffe das hilft dir weiter! Vergiss aber bitte nicht dass ich von meinen österreichischen Kenntnissen ausgehe bzw von dem beschränkten Wissen, dass ich von den deutschem Recht habe! ;)
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Geschrieben: 28 Dez 2009 20:54

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Meinst du die Banner in den Signaturen? Movieprops, Steelclub etc?

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