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Rechte an Beiträgen

Gestartet: 28 Dez 2009 13:07 - 93 Antworten

Geschrieben: 28 Dez 2009 16:47

Markus Pajonk

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Zitat:
Zitat von Abyssos
Hier hab ich was gefunden, wo sowas schon angefragt wurde, vielleicht hilfts :)

http://www.e-recht24.de/forum/1713-wem-gehoeren-beitraege.html

Edit:
noch nen Link: http://www.e-recht24.de/forum/2539-gehen-alle-rechte-forenbeitraegen.html

Hallo,

danke! Das teilt zu 100% das was ich ausgedrückt habe.

Markus
Der Mensch wächst mit seinen Problemen! Hier bin ich. (Eigenzitat)
Geschrieben: 28 Dez 2009 16:47

RobertKuhlmann

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Man muss die Begriffe hier richtig verwenden, sonst artet das Ganze in ein Chaos aus:

Urheber
ist derjenige, der ein Werk (z.B. einen Forenbeitrag) aufgrund eigener geistiger Leistung erstellt hat.
Das Urheberrecht
ist eine Sammlung von Gesetzen, die regelt, inwiefern der Urheber auf die Verwertung von und den Umgang mit seinem Werk Einfluss nehmen kann.
Nutzungsrecht
kann jemand an einem Werk erhalten. Das Nutzungsrecht wird in der Regel vom Urheber auf einen Vertragspartner übertragen. Dabei kann der Urheber bestimmen, welchen Umfang die Nutzung umfasst und für welche Gegenleistung die Überlassung des Nutzungsrechts erfolgt.
Es ist dem Urheber freigestellt auf eine Bezahlung und auf eine Einschränkung der Nutzung seines Werkes zu verzichten. Dies ist der Regelfall in Internet-Foren.
Wenn also jemand einen Beitrag in einem Internetforum veröffentlicht, hat er in der Regel bereits zum Zeitpunkt des Beitritts zum Forum zugestimmt, dass alle seine Beiträge vom Forenbetreiber unentgeltlich und zeitlich unbegrenzt genutzt werden dürfen.

Davon völlig getrennt zu betrachten ist die Frage der Verantwortung für Veröffentlichungen in Internetforen. Der Betreiber einer Internetseite ist für die dort zugänglich gemachten Inhalte verantwortlich, auch wenn er sie nicht selbst erstellt hat. Das heißt, er hat in der Regel "unverzüglich" (Vorsicht! Klar definierter Rechtsbegriff!) für die Löschung illegaler Inhalte zu sorgen.

Unverzüglich
bedeutet in der deutschen Rechtsprechung "ohne schuldhaften Verzug". Jemand handelt "unverzüglich", wenn er nach menschlichem Ermessen und nach den Gegebenheiten nicht mehr Zeit für eine Handlung aufgebracht hat, als unbedingt erforderlich. Also ohne einen zu vermeidenden Verzug.
Dem Gesetzgeber und auch jedem Richter ist klar, dass vom Auftreten eines Handlungsgrundes bis zum Einsetzen der Handlung ein Zeitraum verstreichen muss. Alles andere wäre Science Fiction.
Die sofortige Prüfung aller Beiträge in einem Forum ist technisch garnicht und manuell nur mit völlig unangemessenem Aufwand zu erreichen.
Was im Einzelnen allerdings "angemessen" ist, entscheidet im Zweifel ein Richter, denn "angemessen" ist kein fest definierter Rechtsbegriff.
Geschrieben: 28 Dez 2009 16:49

Markus Pajonk

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Zitat:
Zitat von shmenkman
Es ist völlig egal was ich, du oder der Pumuckl meinen. Entscheidend ist, was der Gesetzgeber denkt. :thumb: Du wiederum gehst aufgrund deiner persönlichen Meinung von einer Rechtslage aus, die so vermutlich nicht existiert. Vergesst nicht, ihr seid hier alle rechtliche Laien. Man sollte es daher vermeiden. über etwas zu streiten, von dem man wenig bis keine Ahnung hat. Solche Streits passieren immer wieder auf allen möglichen Foren.

Hallo,
ich möchte dir nicht zu nahe treten...ich weiss nämlich wirklich nicht wie in Österreich ist. Die Rechtslage "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ist pauschal ersteimal richtig. Und wenn man Rechteinhaber/Rechtsnachfolger wird tritt man automatisch in die Fussstapfen.....auch mit den Pflichten!
Das ist Logik und erst einmal kein Recht. Man schaltet sich ja gleich.
Markus
Der Mensch wächst mit seinen Problemen! Hier bin ich. (Eigenzitat)
Geschrieben: 28 Dez 2009 16:50

Markus Pajonk

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Zitat:
Zitat von RobertKuhlmann
Wenn also jemand einen Beitrag in einem Internetforum veröffentlicht, hat er in der Regel bereits zum Zeitpunkt des Beitritts zum Forum zugestimmt, dass alle seine Beiträge vom Forenbetreiber unentgeltlich und zeitlich unbegrenzt genutzt werden dürfen.

Bitte um rechtssichere Quellenangabe deiner Meinung. AGBs mit salvatorischer Klausel haben in diesem Zusammenhang zunächtst keine Gültigkeit.
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Geschrieben: 28 Dez 2009 16:56

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Zitat:
Zitat von RobertKuhlmann
Die sofortige Prüfung aller Beiträge in einem Forum ist technisch garnicht und manuell nur mit völlig unangemessenem Aufwand zu erreichen.

Irrelevant. Das sind die Konsequenzen resultierend aus deinem/eurem Rechtsverständnis. Wenn du z.B. eine Firma kaufst und Rechtsnachfolger davon wirst und erst danach siehst das die Firma Schulden hat oder noch andere "Leichen im Keller hat" bist du dennoch für sie Verantwortlich. Du kannst nicht nur den "neuen" Namen nutzen und den Positiven nutzen daraus ziehen, nein du musst auch mit allen Altlasten klar kommen.

Diese Altlasten würde es hier ja nicht geben können, wenn die Pflichten dem Rechten entprechend vom ersten Tag "erledigt" worden wären.
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Geschrieben: 28 Dez 2009 16:57

RobertKuhlmann

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Zitat:
Zitat von Markus P.
Bitte um rechtssichere Quellenangabe deiner Meinung. AGBs mit salvatorischer Klausel haben in diesem Zusammenhang zunächtst keine Gültigkeit.

Die Quelle kann ich Dir gerne nennen: Die AGB der Seite bluray-disc.de. Dort findest Du folgenden Abschnitt:
Zitat:
Zitat von "AGB"
Urheberrecht

Sie räumen dem Betreiber von bluray-disc.de ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an sämtlichen eingestellten Inhalten ein. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung in jeder Form und in sämtlichen Medien sowie das Recht zur öffentlichen Wiedergabe, zur öffentlichen Zugänglichmachung, das Senderecht und das Recht der Wiedergabe durch Bild- und Tonträger. Sie stimmen insbesondere auch einer Übertragung dieser Nutzungs- und Verwertungsrechte seitens des Eigentümers auf Dritte zu.
Der Betreiber von bluray-disc.de hat das Recht, Themen und Beiträge zu löschen, zu bearbeiten, zu verschieben oder zu schließen.

Ich weiß nicht, was Du mit "rechtssicherer Quellenangabe" meinst. Und mit "Salvatorischer Klausel" hat das Ganze hier überhaupt nichts zu tun.

Das oben angeführte Zitat stammt aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von bluray-disc.de und jeder Benutzer hier im Forum hat sich mit diesen AGB einverstanden erklärt.
Der Abschnitt "Urheberrecht" verstößt gegen kein Gesetz und ist auch auf sonst keine andere Weise unwirksam.

Verstoß melden

Bitte geben Sie eine Begründung ein, weshalb der Post ein Verstoß darstellt:

Schicken Sie dieses Formular nur ab, wenn es sich bei diesem Post wirklich um ein Verstoß handelt!

Geschrieben: 28 Dez 2009 17:02

RobertKuhlmann

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Zitat:
Zitat von Markus P.
Irrelevant. Das sind die Konsequenzen resultierend aus deinem/eurem Rechtsverständnis. Wenn du z.B. eine Firma kaufst und Rechtsnachfolger davon wirst und erst danach siehst das die Firma Schulden hat oder noch andere "Leichen im Keller hat" bist du dennoch für sie Verantwortlich. Du kannst nicht nur den "neuen" Namen nutzen und den Positiven nutzen daraus ziehen, nein du musst auch mit allen Altlasten klar kommen.

Diese Altlasten würde es hier ja nicht geben können, wenn die Pflichten dem Rechten entprechend vom ersten Tag "erledigt" worden wären.

Beginne bitte zwischen deiner persönlichen Meinung und der Realität zu unterscheiden. Nur, weil Du etwas für "richtig" oder gar "rechtens" hältst, muss das in der Realität noch lange nicht der Fall sein.

Du verrennst dich glaube ich gerade in einen Argumentationsstrang, der dir einen Rückzug nur unter Gesichtsverlust erlaubt. Das ist ungeschickt.

Am besten befragst Du einen guten Anwalt zu dem Thema.

Auch ich bin nur Laie in Rechtsfragen, kenne mich aber aufgrund meiner Lebenserfahrung schon ganz gut aus. Mehr aber auch nicht.

Wenn z.B. die AGB von bluray-disc.de unwirksam sein sollten, schön und gut. Festgestellt hat das bisher niemand, also braucht auch niemand davon auszugehen sie seien tatsächlich unwirksam.

Ich gehe bis zum Beweis des Gegenteils von der Rechtmäßigkeit der AGB und auch von der Rechtmäßigkeit meines Handelns aus. Ob das dem Rechtsempfinden vieler entspricht, ist eine ganz andere Frage.
Geschrieben: 28 Dez 2009 17:07

Markus Pajonk

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Hallo,
jep. Die AGBS gelten aber nur solange ich Mitglied bin, danach verwirken diese. Richtig? Oder lebe ich mein ganzes Leben nach diesen AGBs? Zudem: Sind die AGBs nicht mit einer salvatorischen Klausel versehen?

Natürlich hat es mit einer salvatorischen Klausel zu tun. Wenn die obigen AGBs fehlerhaft bzw. nicht rechtssicher sind hilft eine salvatorische Klausel. Fehlt diese, werden die ABGs zu 100% nichtig erklärt im Streitfalle.


Ich bin aber nur Benutzer dieser Plattform solange ich registriert bin und nicht mehr danach. Das heisst?

Entweder muss man fabi vorher bitten ALLE Postings und Zitatantworten darauf zu löschen!!! Oder man geht davon aus, das bei gelöschten Personen auch das Nutzungsrecht erloschen ist....
Und somit erlaubst du ironischerweise das man innerhalb seines Nutzungsrechtes Postings löschen kann...(aber genau das wird von einigen Seiten Don vorgeworfen, indem er von seinem Nutzungsrecht gebrauch machte und seine Postings löschte Schon merkwürdig wie hier argumentiert wird.)

Wenn ich irgendwo kein Mitglied mehr bin gibt es keinen Vertrag mehr. Es besteht z.B. dann ausschliesslich noch das Copyright des geistigen Eigentums. Und das hat der Verfasser.

Markus
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Geschrieben: 28 Dez 2009 17:14

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Das Urheberrecht
ist eine Sammlung von Gesetzen, die regelt, inwiefern der Urheber auf die Verwertung von und den Umgang mit seinem Werk Einfluss nehmen kann.
Nutzungsrecht
kann jemand an einem Werk erhalten. Das Nutzungsrecht wird in der Regel vom Urheber auf einen Vertragspartner übertragen. Dabei kann der Urheber bestimmen, welchen Umfang die Nutzung umfasst und für welche Gegenleistung die Überlassung des Nutzungsrechts erfolgt.
Es ist dem Urheber freigestellt auf eine Bezahlung und auf eine Einschränkung der Nutzung seines Werkes zu verzichten. Dies

Wer verrennt sich hier eigentlich Robert?

Du siehst hoffentlich selber den Makel...Die Überschrift der AGBs sagt aus "Urheberrecht" Und im Textfeld steht was von "Nutzungsrecht"

Schon alleine dieser Punkt wäre strittig. Und auch konträr zu deiner richtigen Erklärung der Begriffe. Im Grunde massen sich die AGBs Gesetzescharakter an.....denn Urheberrecht (lt. deiner Erklärung) ist eine Ansammlung von Gesetzen....

Schon alleine solche Dinge können AGBs für nichtig erklären.

Ich finde einfach man sollte anderen keine kompletten Postings wegnehmen, kopieren oder sonstwoher herzaubern. Egal wie...das hat immer ein "Geschmäckle".
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Geschrieben: 28 Dez 2009 17:16

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Zitat von Markus P.
Natürlich hat es mit einer salvatorischen Klausel zu tun. Wenn die obigen AGBs fehlerhaft bzw. nicht rechtssicher sind hilft eine salvatorische Klausel. Fehlt diese, werden die ABGs zu 100% nichtig erklärt im Streitfalle.

Das stimmt so nicht:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__306.html



"Die schärfsten Kritiker der Elche waren früher selber welche."
(F. W. Bernstein)


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